Hochwertiges Messer im "Stiletto" Stil

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 11.860 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Februar 2009 um 13:44) ist von sund0wner.


  • Das stimmt so nicht ganz. Meines Wissens steht im Gesetzestext , das auch das Verhähltnis von Klingenlänge zu Klingenbreite vorgegeben ist.
    De facto sind die alten , klassischen Stilettos mit ihren schmalen Klingen seit nun mehr als 5 Jahren verbotene Gegenstände ! Auch wenn die Klinge seitlih rausspringt und nur einseitig geschliffen ist.
    Deshalb findet man die Dinger ja auch nicht mehr im deutschen Handel !

    Edit:
    Im Gestzestext heisst es nämlich auch :

    " - die Klinge in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens 20% der Klingenlänge entspricht !

    Einmal editiert, zuletzt von ROXEN (10. November 2008 um 21:57)

  • Vom BKA ! Steht auf deren seite z.B. in jedem Feststellungsbescheid zum Thema Messer/Springmesser unter Verbotseigenschaften !

    2 Mal editiert, zuletzt von ROXEN (10. November 2008 um 22:44)

  • Ich muß wiedersprechen, die Breite/Länge-Regelung ist mit der aktuellen Novelierung weggefallen.

    Die 8,5 cm-Regel bleibt bestehen, allerdings kann die Klinge so dünn sein wie sie mag...

  • Echt ? Das hab ich dann wohl verpasst, sorry !
    Dann werd ich mich gleich mal umschauen, wo es die alten Stiletto Springmesser gibt !
    Hat jemand vielleicht einen Tip ?

    Das regt mich jetzt auf, ich hab 2003 meine halbe Messersammlung zerstören müssen ,
    und jetzt sind die Dinger wieder legal ?! :aufreg:

  • Frag mich mal...

    Tatsache ist, Springmesser, die seitlich aufgehen und deren Klingenlänge nicht größer 8.5 ist, sind legal. (siehe Böker Speedlock, u. ä.)

    Im §42 werden zwar Einhandmesser vom Führen ausgenommen, Springmesser werden aber nicht namentlich benannt.

    Weiß nur kaum einer...

  • Zitat

    Original von Thehunt
    [...]Tatsache ist, Springmesser, die seitlich aufgehen und deren Klingenlänge nicht größer 8.5 ist, sind legal. [...]


    Ja, stimmt so. Das steht ja auch so in dem von mir zitierten Text.

    Zitat

    Original von Thehunt
    [...]Im §42 werden zwar Einhandmesser vom Führen ausgenommen, Springmesser
    werden aber nicht namentlich benannt.[...]


    Das stimmt so auch. Fast. Anfangs, als immer und überall von "Einhandmessern" die
    rede war und noch keiner wusste was genau das ist dachte ich mir auch "mir egal, dann
    kaufe ich mir jetzt das Speedlock...". Denkste.

    Im WaffG. steht aber "einhändig feststellbare Messer"! Und Springmesser sind genauso
    mit einer Hand feststellbar wie Klappmesser mit Daumenpin /-loch, Flipper und alles was
    es sonst so an Öffnungsmechanismen gibt. Tut mir leid, ist aber so.

    /edit: d.h. Besitz erlaubt, führen nur zu allgemein anerkanntem Zweck.

    mfg, Martin.

    - inaktiv -

    Einmal editiert, zuletzt von Arcubalista (10. November 2008 um 23:09)

  • Zitat

    Original von ROXEN
    Das Herbertz ist doch auch ein Einhandmesser und noch mit beidseitigem Schliff, wie es aussieht.

    Ne, hat keinen beidseitigen Schliff. Sonst würde man sich ja verletzen, wenn man es in der Tasche rumträgt !
    Ich hab nämlich selbst genauso eins ;)

  • Na das ist ja schonmal schön zu hören, nur hilft es mir in der Frage was es da an Messern gibt nicht wirklich weiter.
    Ist die Luft da so dünn oder gibt es noch das ein oder andere Modell in dem Stil.

  • Zitat

    Original von sund0wner
    Na das ist ja schonmal schön zu hören, nur hilft es mir in der Frage was es da an Messern gibt nicht wirklich weiter.
    Ist die Luft da so dünn oder gibt es noch das ein oder andere Modell in dem Stil.

    Meintest Du sowas in dem Stil? Die Klinge ist 8,5cm lang, nicht zweischneidig und kommt seitlich raus. Dürfte also legal sein.

  • http://www.skmknives.com/

    Ich würds da mal probieren, ich kenn aber die gesetzliche Lage von Messern überhaupt nicht, also sollten diese hier illegal sein. :n3:

    Original The Duke: "Bevor du tust ins Forum pesen, musste vorher erssma gründlich lesen!"
    Maybe you'd shoot straighter Then you do
    Willst du deinen Forst vernichten, pflanze Fichten Fichten Fichten !!!

  • Hallo sund0wner,

    tut mir leid, ich konnte dir nur in rechtlicher Hinsicht weiterhelfen.

    Die meisten derzeit auf dem Markt erhältlichen (und mir bekannten) Klappmesser
    haben einhändig feststellbare Klingen, mit welchem Öffnungsmechanismus auch
    immer. Damit ist - zumindest zur Zeit und nach meiner Einschätzung - ein risikoloses
    Führen nicht möglich.

    Noch dazu wurden bis vor ein paar Jahren Klingen die schlanker als 20% ihrer länge
    waren zu den verbotenen Waffen gezählt, damit ist das Sortiment an "stiletto-artigen"
    Messern noch mehr ausgedünnt.
    Aus diesem geringen Angebot ist mir kein hochwertiges, mit beiden Händen zu
    öffnendes und deinem Geschmack entsprechendes Messer bekannt, tut mir leid.

    Ein Vorschlag: nimm dir doch mal ein bischen Zeit und schau dir das Angebot der
    großen deutschen Internetshops durch. Mehr als das was die haben wirst du so
    einfach in Deutschland auch nicht kriegen. Wenn du dann einzelne Modelle
    herausgesucht hast kannst du sie ja hier posten und wir könnten dir evtl weiterhelfen.

    Zum Schluss noch eine Frage in eigener Sache, bitte nicht falsch verstehen, ich bin
    der Meinung dass jeder das haben und benutzen sollte was er will. Aber für was
    benutzt ihr so lange schlanke Messer? Ich kann einfach nicht damit arbeiten. (z.B.
    Laguiole o.ä. Entweder der Griff drückt, ich kann es nicht vernünftig greifen oder ich
    kann mit der Klinge selbst nichts anfangen)

    Ich habe schon viel herumexperimentiert, aber ich persönlich bevorzuge immer hohe
    Klingen da dort trotz relativ großer Klingenstärke ein sehr flacher Anschliff
    angebracht werden kann was die Klinge gleichzeitig sehr scharf und stabil macht.
    Aber jedem das seine.

    mfg, Martin.

    - inaktiv -

  • Zitat

    Original von bullz.eye
    http://www.skmknives.com/

    Ich würds da mal probieren, ich kenn aber die gesetzliche Lage von Messern überhaupt nicht, also sollten diese hier illegal sein. :n3:

    Hm.. ich habe solch ein Messer, wie auf meiner Abbildung, in einem östereichichen Online-Shop gefunden. Da steht aber, keine Lieferung nach Deutschland, da es dort illegal ist. Ja was denn nun? Darf man es nur nicht führen oder nicht besitzen, oder beides?? Wenn schon nichtmal ein Shop durchsieht, wie soll unsereins das denn?

  • Ich kann mich nur schwach erinnern aber diese Springmesser wurden 2001 oder 2003 einkassiert.

    Ich wollte mir auch eins kaufen, aber dann waren die verboten.

    Ist aber nur wieder mein halbes halb Wissen.

    Original The Duke: "Bevor du tust ins Forum pesen, musste vorher erssma gründlich lesen!"
    Maybe you'd shoot straighter Then you do
    Willst du deinen Forst vernichten, pflanze Fichten Fichten Fichten !!!

  • Zitat

    Original von bullz.eye
    Ich kann mich nur schwach erinnern aber diese Springmesser wurden 2001 oder 2003 einkassiert.

    Ich wollte mir auch eins kaufen, aber dann waren die verboten.

    Ist aber nur wieder mein halbes halb Wissen.

    Ja aber nur mit längeren Klingen. Die gabs mit gewellten über 20cm langen Klingen und auch sonst in zig Versionen. Oder bin ich da auf dem Holzweg?

  • Danke für die rege Beteiligung.

    Ich werde mir nochmal Arcubalistas Tip zu rate nehmen und mir die onlineshops durchsehen.

    Warum ein Messer im Stiletto Stil?
    Der Stil der Messer hat mich schon immer fasziniert, insofern ist das Ganze auch eine Gefühls/Emotionsfrage.
    Meiner Meinung nach sind diese Messer zeitlos und elegant. Zwar bieten breitere Klingen einige Vorteile, jedoch wirken diese Messer fast immer sehr wuchtig, groß.
    Ich mag gerade diesen schlanken, leichten (vllt. auch etwas gefährlichen) Stiletto Stil.

    Auch zum Führen finde ich diese schmalen Klingen sehr angenehm, das Messer eignet sich z.B. sehr gut als Brieföffner (mein altes wegen des ausgenudelten Lagers leider fast nur noch).

    Ich habe auch diverse andere Messer aber von keinem geht für mich so eine Faszination aus wie von dem Stiletto.

    Das ganze Phänomen lässt sich blöd beschreiben ;)

  • Ich kann deine Zuneigung zu diesem Messer nachvollziehen. Das hat so ein bischen was vom Ur-Messer. Auch wenn mich das Führen von Messern im allgemeinen eher weniger interessiert, fände ich es ganz schön wenn du deine entgültige Entscheidung hier auch noch veröffentlichen könntest. Ich bin nun auch wieder auf den Geschmack von Stilletos gekommen.

    Nur noch die Frage, war das Verbot nun für Springmesser über 20cm, oder generell?

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  • Naja, mir gehts ja grad darum das es kein Springer ist ;) ansonsten macht es einen ziemlich guten Eindruck. Bin allerdings eher so der klassische Freund, das sieht ziemlich "Tactical" oder wie man das nennt aus.