Zeigt her eure PTB Vitrinen !!!

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 2.281 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Oktober 2008 um 17:23) ist von HWJunkie.

  • wies funst ???
    ganz einfach ihr macht fotos von euren Vitrinen ,
    schreibt was zu euren waffen etz... und dann fotos drunter und ferdich....

    ich machs ma vor .


    Meine vitrine enthält :

    Röhm Rg96 Mit SK und Dekolampe.
    RECK Agent 45.
    IWG Mod. P315.
    Colt 1911 A1 "Hitman" mit Dekoschalldämpfer.
    Röhm RG600 .
    SM Action.
    Röhm RG59 "LePetit" .
    Knallkorkenderringer.
    P99 SD deko.
    Diverse Muni und Messer.


    So ihr seht is einfach und macht ne menge spaß.

    Mfg Ramzy. :new11:

  • Zitat

    Original von Sgt. Miller

    Herzlichen Glückwunsch! Sie haben einen illegalen Gegenstand und haben dies grade öffentlich im Internet verkündet. :new11:

    Und warum?
    Wenn die Lampe tatsächlich Deko ist (so dass man sie nicht mehr zurück bauen kann oder irgendwie zum leuchten bringen kann) ist die ganze Sache vollkommen legal.

  • das Verbot bezieht sich ja auch wohl auf die Halterung und nich auf die Lampe an sich, oder ist das ganze eine Einheit und mann kann keine andere Lampe einsetzen ?


    mfg Dudi

    Bei der Eroberung des Weltraums sind zwei Probleme zu lösen: die Schwerkraft und der Papierkrieg. Mit der Schwerkraft wären wir fertig geworden. (Wernher Freiherr von Braun)

  • Meines Wissens nach sind Lampenhalterungen, welche explizit als solche vorgesehen sind, in D ein illegaler Gegenstand. Wenn jetzt allerdings meine Taschenlampe Fabrikat XY zufällig in meine Scope Mount Ringe passen ist das (montiert natürlich) illegal, aber auseinander gebaut völlig legitim, da ich dann eine Taschenlampe und eine Scope Montage besitze. Baue ich beides zusammen ist es ein illegaler Gegenstand. (An dieser Stelle nochmal ein kleiner Denkanstoß an unsere Politiker...). Wenn ich jetzt allerdings eine Lampenhalterung habe, wo sich die Leuchte nicht entfernen lässt, ist dies ebenfalls ein illegaler Gegenstand, deswegen auch meine Worte. Bitte korrigiert mich, falls ich da falsch liege!


    Zitat

    steht ja auch DEKO....... da sach ich ma nix mehr zu auser: Umleitung

    Hat mit Deko nichts zu tun, siehe meinen Post. Bitte erst nachdenken, wenn man sowas postet. ;) Dir würden außerdem ein Satz Rechtschreibung und Interpunktion ganz gut tun..."da sach ich ma nix auser" verbessern.

    3 Mal editiert, zuletzt von Sgt. Miller (31. Oktober 2008 um 13:42)

  • jap is nur n plastik haufen also keine einztelnen einheiten is mit heiskleber und angelblei ausgefüllt. so genug davon ...


    SO EDIT :
    Jungs es handelt sich um das ding : http://cgi.ebay.de/Wicke-Walther-…1742.m153.l1262

    es wurde mit heiskleber und blei gefüllt (also für immer und nicht rückgänig machbar)
    so nun zufrieden ??? is nur zur DEKOOOO

  • :laugh: Ich wusste dass ich das Teil doch richtig wiedererkannt hab! Das kenn ich noch von früheren Kindheitzeiten! Das gabs bei uns im Spielzeugladen zusammen mit der P99, welche man mit Knallplättchen füttern musste. Und danke, für den Beweis. Du besitzt tatsächlich einen illegalen Gegenstand, da:

    Zitat

    Wenn ich jetzt allerdings eine Lampenhalterung habe, wo sich die Leuchte nicht entfernen lässt, ist dies ebenfalls ein illegaler Gegenstand

    Und immer noch: Hat mit Deko nichts zu tun. Es ist egal ob es funktioniert oder nicht, da die Leuchte sich nicht entfernen lässt. So paradox wie das ist, aber ich will dich nur drauf aufmerksam machen.

  • Ich will ja nichts gegen dein Deko teil sagen, sofern es "unbrauchbar" gemacht wurde, jedoch sieht das Teil in dem Shop sehr SEHR illegal aus!

    @denmenschen über mir, dessen namen ich vergessen hab! Du kannst doch wohl nicht sagen, wenn die beiden Teile eine Einheit bilden, dass es illegal ist! Die Lampe ist "unbrauchbar" gemacht, also kann sie dass ziel nicht mehr anstrahlen. Eine Lampenmontage ist ja garnicht vorhanden, weil es nur EIN Teil ist! Also dürfte es Legal sein, jedoch würde ich damit nicht auf der Straße rumrennen.

    Zitat

    Die Karte ist schon richtig, dass Gelände ist nur falsch!

    Einmal editiert, zuletzt von Kontrollturm (31. Oktober 2008 um 13:48)

  • Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten und deren
    Zubehör nach Nummer 1.2.4

    1.2.4
    für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z.B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
    1.2.4.2
    Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie
    Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre)
    sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

    -Auszug WaffG-

  • Zitat

    Also: Solange das Ding nicht leuchten kann (auch nicht durch Reparatur), ist es legal.

    Sprich: Wenn ich eine Lampenmontage habe, welche auschließlich zur Aufnahme von Lampen vorgesehen ist, die in ihr befestigte Lampe irreversibel defekt gemacht worden ist, ist es legal?

    Danke Stefan, das wusste ich bis dato auch nicht! Und wieder was gelernt. ;)


    Gruß
    Christian

    Einmal editiert, zuletzt von Sgt. Miller (31. Oktober 2008 um 15:29)