Moin,
Durch ausgiebige, langwierige Recherchen habe ich nun herausgefunden, dass Schreckschusswaffen ihre PTB-Zulassung verlieren, wenn man an den "wesentlichen Teilen" herumdoktort. Ist ja auch sinnvoll und richtig, sonst könnte ja jeder aufbohren wie er wollte.
Wäre es aber erlaubt, eine passend gedrehte Hülse aus 18/8er so von Hinten in den Lauf einzusetzen, dass diese den Trommelspalt auf sagen wir 2/10mm verkleinert? Ich würde diese Hülse innen auf Laufdurchmesser-1mm drehen, aussen einerseuts auf den Laufinnen- und am anderen Ende auf den Laufaussendurchmesser. Das Dicke Stück dann logischerweise so lang wie der Trommelspalt -2/10mm, und die ganze Konstruktion per brutaler Gewaltanwendung in den Lauf gepresst.
Am Lauf, dem einzigen überhaupt betroffenen wesentlichen Teil, würden dadurch maximal ein paar Riefen entstehen, und die hinzugefügte Länge von unter 1mm würde wohl auch kein Laden eines Geschosses wesentlich vereinfachen. Da ja alles ab 2 Kaliberlängen laut neuem WaffG als Lauf zählt, darf die gesamte Hülse nicht länger als ihr doppelter Innendurchmesser sein, was bei einem kalibergrossen Originallauf (also 9mm) und .5mm Wandstärke 16mm wären. Ziehen wir sicherheitshalber 5 ab, bleiben noch 11, davon maximal einer als "Überstand" und somit 10, die die Hülse im Lauf festklemmen.
Im Anhang eine kleine Skizze, die Hülse in blau.