Ab wann gilt der Klingenrücken als "angeschliffen"?

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 6.740 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. November 2008 um 11:17) ist von kim.

  • Zitat

    Original von Arcubalista
    FBO: Solange es kein Springmesser ist ist das zweiseitig scharfe Messer aber nur eine
    Waffe, noch kein verbotener Gegenstand. Also kann man es weiter verkaufen und
    kaufen wie man will.

    Ja, aber das Problem ist hauptsächlich das Führen seit 1. April bzw. auch davor auf öffentlichen Veranstaltungen etc.!

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Ich meinte ja auch, dass es dann eine Waffe ist, von verbotenem Gegenstand war ja gar nicht die Rede.
    Die Möglichkeit es zu führen ist damit, seit April auch nicht mehr gegeben.

    Es gibt ja auch werksseitig scharf geschliffene Klappdolche (glaube das AF von Gerber zählt z.B. dazu), allerdings darf man die dann genauso wenig in der Öffentlichkeit führen wie eine feststehenden Dolch.
    Ausserdem ist zum Erwerb ein Altersnachweis erforderlich.
    Darum würde ich einen solchen Klappdolch nicht unbedingt als normales Taschenmesser bezeichnen wollen.

    Jedenfalls bin ich der Meinung, dass eine falsche Schneide, an der man sich nicht wirklich schneiden kann, aus einem Gebrauchswerkzeug noch lange keine Waffe macht.

    Ich glaube es gab im Vorfeld des neuen Gesetzes solche schwachsinnigen Bemühungen, nämlich bestimmte Klingenformen als Böse zu ächten :evil:
    Glücklicherweise wurden diese Ansätze aber nicht in die Tat umgesetzt.

    Gruß

    Schildkröte

    Wenn du mit den Tieren sprichst, sprechen Sie mit dir und ihr werdet euch erkennen. Wenn du nicht mit ihnen sprichst, wirst du sie nicht erkennen, und was du nicht kennst, fürchtest du. Was man fürchtet, vernichtet man.

    Häuptling Dan George, Küsten-Salish

  • Kommt sicher noch.
    Warts ab was da noch auf uns zurollt wenn das Messertrageverbot nicht den gewünschten Erfolg bezüglich der steigenden Kriminalität bringt. (Und das wird es sicher nicht!!!)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Steinigt mich nicht, falls es nicht stimmt.
    Aber ich meine noch etwas im Hinterkopf zu haben, von wegen
    der Klingenrücken müsse durchgehend mindestens 4 mm breit sein.
    Ansonsten gilt das schon als beidseitiger Schliff.
    Dachte , ich hätte das mal so gelesen, beim BKA auf der Seite.

    Edit:

    Das mit den 4mm finde ich jetzt natürlich nicht mehr. Reicht wohl doch nur ein
    durchgehender Klingenrücken, der nicht geschliffen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von ROXEN (13. November 2008 um 16:01)

  • Hm, also 4mm erscheint mir da schon etwas viel. ich hab Taschenmesser wo die Klinge insgesamt nicht mal 3mm stark ist. ;)

    Ich hab bis jetzt keine offizielle Angabe üner die Beschaffenheit des Klingenrückens gefunden.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Hm, also 4mm erscheint mir da schon etwas viel. ich hab Taschenmesser wo die Klinge insgesamt nicht mal 3mm stark ist. ;)

    Ich hab bis jetzt keine offizielle Angabe üner die Beschaffenheit des Klingenrückens gefunden.

    Gruß K.

    Jap, die Erkenntnis kam mir auch, nur wieder mal zu spät :rotwerd:

  • Hab gehoert die sehen das sehr eng mit dem "angeschliffen".

    Nur wenn man sich damit rasieren kann gilt das wohl schon als angeschliffen. Wie kleinlich..... :)

    kim