ZitatOriginal von Arcubalista
FBO: Solange es kein Springmesser ist ist das zweiseitig scharfe Messer aber nur eine
Waffe, noch kein verbotener Gegenstand. Also kann man es weiter verkaufen und
kaufen wie man will.
Ja, aber das Problem ist hauptsächlich das Führen seit 1. April bzw. auch davor auf öffentlichen Veranstaltungen etc.!