Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 16.890 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Juni 2016 um 13:55) ist von Tschem.

  • Zitat

    Original von flens69
    ich meinte auch Neuerwerb. In einem Fall gar auf eine Sportschützen-WBK (Korth 9mm-Gasrevolver neben den Sportwaffen)


    Wie ich schrieb, Neuerwerb kann nur auf eine Sammler-WBK münden. Wie soll man sonst ein Bedürfnis begründen? Ausnahme Erbe, aber eine Erbschaft kann man sich auch nicht aussuchen - nur komplett abschlagen.

  • Wuaaaa, ich hab unverhofft den Röhm RG 6 in meinen Besitz
    bekommen. Jetzt bin ich über diesen Beitrag hier gestolpert Ich hoffe doch, dass
    ich den jetzt nicht bei der Polizei abgeben muss. In Österreich ist der jetzt
    nicht illegal, oder? Also ohne Wappenpass/Formular-Dings.
    Wenn doch, werfe ich den in die nächste Fundbox!

    Eigendlich suchte ich den Auswerfer als Ersatzteil. Mir schwant Übles....


    :cursing:

  • Schauma mal. Eventuell findet sich noch Jemand der sich
    damit auskennt in Ö. Aber ich bin bisher davon ausgegangen dass ich bei Knall
    immer im legalen Bereich bin.
    Dabei wollte ich das Dings noch nichtmal wirklich. Ich stehe eher auf die 49er, 310er Haenel. X(

    Das mit den Auswerfer ist auch eine hoffnungslose Sache, da kann ich auch gleich eine Sicherung für die PK800 suchen......
    Schxxxß Ding das! :D
    (Ich pack es nicht, das Wort wurde zensiert. Na, ja. Wird wohl einen Grund haben...)