Bogenschiessen im Wald

Es gibt 75 Antworten in diesem Thema, welches 10.842 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. September 2008 um 08:43) ist von Jagdzeit.

  • Hier noch mal die Vergröserung, hätte ich mir sparen können, kann man doch lesen, auf jeden Fall steht da auch was über Vorderlader drinn.
    Gruß Bruder
    PS dein Avatar find ich geil

    2 Mal editiert, zuletzt von Bruder (27. August 2008 um 19:27)

  • Naja das gibt aber nicht das ganze WaffG wieder.
    Und so ganz Fehlerfrei ist es auch nicht.
    Danach wäre es z.B. egal ob eine Luftdruck unter 7,5 Joule eine :F: hat.
    Deine Ab ist schon ein Sportgerät, fällt aber unter das WaffG,
    Ein Match Lg ist auch eine Sportgerät und fällt unter das WaffG.
    Und das Du deine AB überall schießen darfst liegt einfach daran das eine AB ebennach dem WaffG garnicht schießt.
    D.h. z.B. wenn ein Kugelschnäpper als AB zählt dürftes Du damit nicht überall schießen weil ein Kugelschnäpper im Sinne des WaffG schießt.
    (Ich liebe Abkürzungen ;) )
    Ich glaube im grunde meinen wir beide schon das gleiche. Ich eben nur aus sicht des WaffG.

    Manchmal sind leider die Definitionen wichtig. Und danach ist eine AB ein gleichgestellter Gegenstand laut WaffG.

    Thema Avatar: So ungefähr sehe am 27.12 aus und so fühlen ich mich dann auch ;)


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Das sehe ich nämlich genau so, nur wie sieht Lieschen Müller das, wenn ich mich mit der AB innen Bus hock, wie beschrieben, und Du mitn Bogen im Staatsforst deinem Hobby nach gehst?
    Deswegen glaube ich auch nicht, das irgend eine Behörde dem Bogenschützen auch nur annähernd die Erlaubnis geben würde.
    Der Sachbearbeiter, würde sich wahrscheinlich erst einmal die Rechtslage durch den Kopf gehen lassen, wer wenn dann doch was pasieren würde haftet, oder wie ich schon sagte Lieschen noch bevor der Bogenschütze überhaupt etwas bemerkt, über Ihr Handy die Behörden informiert, was da von seinen Vorgesetzten, für ein Donnerwetter auf Ihn niedergehen könnte, und das wegen einem oder auch zwei drei Bogenschützen..
    Wenn Du nicht fragst, und einfach machst, wird es wohl etwas länger dauern, bis Du dein Sportgerät wenn überhaupt und dann nur mit erheblicher lauferei wieder ausgehändigt bekommst, vermute ich mal
    Oh Gott schon wieder Miesmacherei, aber nun mal meine Meinung.

    Gruß Bruder
    PS. Denn nach dem Blatt zu urteilen, darfst Du ohne Erlaubnis überall mit Beiden AB oder Bogen schiessen.
    Solltest Du Interesse an dem Blatt haben, kann ich Dir das Ding Kpl. an deine Mail Adresse schicken, auf ein Din A4 , gehen beidseitig bedruckt zwei davon auf vorder und Rückseite drauf, hab ich immer ein Paar zum verteilen bei mir, falls doch mal einer fragt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Bruder (27. August 2008 um 20:28)

  • In beide fällen denke ich hast Du unrecht.
    Wenn ich mit einem Bogen in Bus fahre wird unter Garantie keiner was böses sagen.
    Im Gegenteil, ich habe bisher nur Positive Reaktionen erfahren.
    Die Polizei wird einen Bogen auch nicht beschlagnahmen, warum auch.

    Aber das sind eben unterschiedliche Erfahrungen.
    Wenn Du mir das zuschicken könntest wäre das echt toll. Meine Email Addi steht in meinen Profil.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • @ Bruder:

    Du irritierst mich immer mehr. Interessiert uns die Rechtslage oder fragen wir nach den Empfindungen von Lieschen Müller? Und was haben letztere mit ersterer zu tun?

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Das war nun wirklich nicht beabsichtigt irgend jemanden zu irritieren. Das Waffengesetz sagt ja überall, ohne Erlaubnis.
    Die Antwort was ersteres und letzteres damit zu tun haben liegt doch auf der Hand.
    Ich kann es jetzt kurz machen, oder auch lang machen, da es spät ist bevorzuge ich die kurze Form.
    Beides zusammen ergibt eine verschärfung des Waffen Gesetzes, ( und dann ist in wenigen Jahren schluß mit Sportgerät )ob mit oder ohne Genehmigung, sobald lieschen Müller auf gut deutsch schiss bekommen hat, ob Du nun in guter Absicht und mit Genehmigung handelst, oder auch ohne, wird das Ergebniss das gleiche sein.
    Jetzt könnten wir noch tagelang darüber streiten, ob Du im Recht bist oder nicht, brauchen wir nicht, Du bist im Recht, und ich der Schwarzseher
    Warum ich das denke, darüber könnten wir noch bis zum Jüngsten Tag drüber diskutieren, und sollte mir eigentlich auch egal sein, und wenn Ihr meint als Bogenschützen( ich gehe davon aus, das Du Bogenschütze bist) euch den eigenen Ast ab sägen zu wollen auf den Ihr sitzt, dann nur zu.
    Ich für mein Teil kann von hier ab nichts mehr zu dem Thema sagen, und lehne es auch ab, weiter darüber zu diskutieren.
    Gruß der Miesepeter

    3 Mal editiert, zuletzt von Bruder (28. August 2008 um 02:39)

  • Zitat

    Original von ZEBO
    @ Bruder:

    Interessiert uns die Rechtslage oder fragen wir nach den Empfindungen von Lieschen Müller? Und was haben letztere mit ersterer zu tun?

    Rechtslage ? *lol* Die dreht sich wie der Wind !
    - wenn wir die Erlaubnis haben, vom Jagdpächter UND vom Grundbesitzer, dann dürfen wir schießen, oder ? - dann kann sich sogar die Polizei verdünnisieren - haben praktisch keine Handhabe !

    - kommt aber ein Passant, und fühlt sich belästigt, odar gar gefährdet -
    dann gute Nacht ! dann wird die AB zuerst mal ne zeit weg sein.Trotz der Erlaubnis ! Also bringt sie zwar was, und doch wieder nichts !

    Und Lieschen Müller kriecht ne Tafel Schokolade, wennse mit in den Wald kommt . :))

    2 Mal editiert, zuletzt von Jagdzeit (31. August 2008 um 09:21)

  • Schon irgendwie sinnlos das mit dem Waffengesetzen... :crazy2:
    Ein Luftgewehr, das eine mini mini mini mini Bleikugel verschießt, mit der man grade so ein eine Glasflasche "zerstören" kann ist ab 18, welche mit ein paar mehr m/s sind erwerbsscheinspflichtig.

    Und ein Bogen, der mit einem Schuss tausendmal mehr kaputt machen kann ist frei für jeden erhältlich, der das Zuggewichjt ziehen kann :ngrins: :ngrins:
    Nicht, dass das schlimm wäre; wer kann schon mit nem Bogen treffen; ein 8 jähriger Junge könnte mit einem Luftgewehr treffen, mit einem Bogen....nee

    Na ja, ich denke man sollte einfach mal aufpassen,entweder auf ner schönen weiten Weide schießen, im Wald auch nur tief, oder da, wo man Übersicht hat.

    Vielleicht kann man auch Warnschilder aushängen??? :laola:
    Also einfach aufpassen, oder im Garten(wenn möglich) schießen.
    Denke nicht, dass jemand mir erlauben würde, im Wald zu schießen; für ihn bringt das nur, und ich meine echt NUR Nachteile.
    er muss aufpassen, kann Schuld haben etc.

    Also gut aufpassen

  • So, Guten Abend mal Zusammen :lol:

    Also, ich hab mit dem Jagdpächter über die am Anfang gestellte Frage gesprochen!

    1) - Entgegen mancher Aussagen hier war es ein hervorragendes Gespräch :lol:
    2)-Nachdem wir über unsere Pläne gesprochen haben, das Gelände festgelegt haben, über verschiedene möglichen Gefahrenquellen beraten haben, dürfen wir SCHIESSEN :new11: :n17: :n1:.
    Wir haben uns über ein paar Auflagen geeinigt, mit denen wir super leben können.
    Pfeilfangnetze im Bereich des Ziels, keine Tarnbekleidung, Schussrichtung ( oder Pfeilbeschleunigungsrichtung ;-)), abtrassieren des kleinen Waldstücks für die Dauer des schiessens, Zeitliche Absprache mit dem Jagdpächter, evtl Warnweste( um Fussgänger schon frühzeitig aufmerksam zu machen, Waldstück vorher abgehen wegen Rehe usw..
    Ich denke, wir haben eine gute Regelung gefunden und werden trotzdem Spass haben.
    Ausserdem bekommen wir von dem Jagdpächter noch eine schriftliche Erlaubnis für evtl. aufkommende Fragen von Fussgängern.

    Trotzdem möchte ich festhalten, das jetzt in unserem Fall, es von dem Jagdpächter abhängig ist. Wenn er sagt Nein, dann lässt man da nicht einen einzigen Pfeil fliegen!

    Mit den Auflagen halten wir das so, das wir versuchen alles so vorzubereiten, das niemand zu Schaden kommt. Aber wie in allen Sachen sollte man nie nie sagen. Trotzdem ist absolute Vorsicht, Umsicht und Rücksichtnahme auf andere geboten und dem eigentlichen schiessen Vorrang zu geben.

    So, ich hoffe das ich eine kleine Hilfestellung für evtl. andere Schützen geben konnte, die auch Interesse an einem schiessen im Wald haben.

    Einen schönen Abend noch an Alle :lol:

    Bernd

    PS: Ich könnt mir vorstellen, das ein 8 jähriger Bogenschütze doch was treffen kann. Wahrscheinlich sogar besser als ein ungeübter 8 jähriger Luftgewehrschütze :crazy3:

    Einmal editiert, zuletzt von Lennoxman (28. August 2008 um 19:49)

  • @ Lennoxman:

    Schön, daß es so gut und scheinbar unkompliziert geklappt hat. :lol:

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Zitat

    Original von Jagdzeit
    Rechtslage ? *lol* Die dreht sich wie der Wind !

    Vielleicht in Österreich. :johnwoo:
    Hier ist die vorherrschende Windrichtung West-Nordwest.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Man du hast ja ein Schwein! Top!
    Besser geht es doch gar nicht.

    Jagdpächter, etc Melde dich doch mal zum Spass in den Jagdforen an und stelle dort nochmal deine Frage, ich würde Wetten die zerreißen dich in der Luft ;)
    Leider wollen sehr viele einfach nur den Wald für sich alleine haben...

  • Hallo Wiking,

    ich denke das ein persönliches Gespräch immer mehr bringt. Da kann sich der Gegenüber auch direkt ein Bild von dem " Bittsteller" machen.
    Das hängt natürlich auch von dem Pächter ab, ganz klar, wenn der nicht will, dann will er nicht. Da kann man auf den Knien hinter dem herrutschen. Ich denke, wir haben wirklich Glück gehabt, an einen wirklich netten Menschen geraten zu sein.

    Bernd

  • Zitat

    Original von Lennoxman
    Ich denke, wir haben wirklich Glück gehabt, an einen wirklich netten Menschen geraten zu sein.

    So pauschal würde ich das nicht mal sagen!

    Viele sind, wenn es richtig rübergebracht wird, ganz umgänglich.
    Nach dem Sprichwort: So wie es in den Wald schallt, so schallt es raus. Oder so ähnlich.

    mfg Jörg

  • Zitat

    Original von ZEBO

    Vielleicht in Österreich. :johnwoo:
    Hier ist die vorherrschende Windrichtung West-Nordwest.

    Mann Zebo - da hab ich wohl in ein Wespennest gestochen !
    Gleich beide Revolver zu ziehen ! :wow:
    ( sei doch nicht gleich so unbarmherzig mit mir ! :schluchz: ) :knicker::ruger:

    Der wind kommt auch manchmal von der Ostseite - in Deutschland, wie in Ösenreich !

    LennoX :
    Ebenfalls herzlichen Glückwunsch !

    Einmal editiert, zuletzt von Jagdzeit (31. August 2008 um 09:22)

  • Bernd
    von mir auch, mann gut wir haben nicht um eine Kiste Bier gewettet, hät ich echt nicht gedacht, das Ihr das hinbekommt.
    Aber Du weist ja wir hatten Uns ja schon vor Ewigkeiten im Oftopic glaub ich war es drüber unterhalten, der Pächter ist nicht der Eigentümer ;)

    Herzlichen Glühstrumpf Bernd
    Bruder

    Einmal editiert, zuletzt von Bruder (29. August 2008 um 10:16)

  • Hey Bruder,
    wenn ich nicht so ein furchtbar gutaussehender Typ wäre und mir nicht viermal bei dem Gespräch mit der Zunge über die Augenbrauen gefahren wäre, hätte das mit der Erlaubnis wahrscheinlich nicht geklappt ;)
    Und ich bin der Meinung wir hätten um 2 Kästen gewettet :nuts:

    Hau rein

    Bernd