Hallo
bart und germi
Der Verkauf ist nicht untersagt bzw. ist deutschen Händlern nicht verboten.
Der Besitz, die Montage und damit die Verwendung sind verboten; in
Deutschland. Sofern die Montage auf Waffen möglich ist.
Aber nicht in anderen EU-Staaten, oder in der Welt dort
drausen.
Einem Händler kann im EU-Raum nicht untersagt werden, Dinge zu
verkaufen, die im Land des Empfängers erlaubt sind.
Das deutsche WaffG ist nicht mit den Export-Bestimmungen gleichzu-
setzen!
Kriegswaffen sind generell verboten. Sowohl der Verkauf als auch der
Besitz. Für Zubehör gilt dies jedoch im Zweifelsfall nicht.
Tja. Eine Grauzone. Aber eben freier Warenverkehr.
In Deutschland ist es eindeutig verboten, soetwas gebrauchsfertig
auf Waffen zu montieren.
Der Besitz von Nachtsichtgeräten ist Ansich nicht verboten oder strafbar.
Ein, mir bekannter deutscher Händler hatte mal Waffenmontierbare
Laser-Pointer kurzfristig im Programm.
Als ich Ihn auf das deutsche Waffenrecht aufmerksam machte, waren
die Dinger sofort wieder aus dem Programm verschwunden.
Eben ein seriöser Händler. Aber nicht firm im WaffG in Deutschland.
Ein seriöser Händler verweist bei Kauf auf die Bestimmungen und
Gesetze im Liefer-Zielland, kennt sich damit aus und liefert im Zweifels-
falll nicht.
Ein deutscher Händler, der eine mehrsprachige Web-Seite betreibt
(französisch, spanisch, englisch, deutsch, russisch usw.) kann schwer
vom deutschen Gesetzgeber angegriffen werden, sofern er den Liefer-
nachweis immer parat hat und dieser den Export-Bestimmungen ge-
nügt!
Ein Laserpointer macht auf einer Armbrust sowieso keinen Sinn.
Ab 10m und hellem Sonnenschein kann der Punkt nicht mehr erkannt
werden. Ab über 20m wirds wohl schwierig mit dem Klicken, und noch
schwieriger mit dem Erkennen.