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Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 5.749 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. August 2008 um 10:48) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hallo

    bart und germi

    Der Verkauf ist nicht untersagt bzw. ist deutschen Händlern nicht verboten.

    Der Besitz, die Montage und damit die Verwendung sind verboten; in
    Deutschland. Sofern die Montage auf Waffen möglich ist.
    Aber nicht in anderen EU-Staaten, oder in der Welt dort
    drausen.

    Einem Händler kann im EU-Raum nicht untersagt werden, Dinge zu
    verkaufen, die im Land des Empfängers erlaubt sind.

    Das deutsche WaffG ist nicht mit den Export-Bestimmungen gleichzu-
    setzen!

    Kriegswaffen sind generell verboten. Sowohl der Verkauf als auch der
    Besitz. Für Zubehör gilt dies jedoch im Zweifelsfall nicht.

    Tja. Eine Grauzone. Aber eben freier Warenverkehr.

    In Deutschland ist es eindeutig verboten, soetwas gebrauchsfertig
    auf Waffen zu montieren.
    Der Besitz von Nachtsichtgeräten ist Ansich nicht verboten oder strafbar.

    Ein, mir bekannter deutscher Händler hatte mal Waffenmontierbare
    Laser-Pointer kurzfristig im Programm.

    Als ich Ihn auf das deutsche Waffenrecht aufmerksam machte, waren
    die Dinger sofort wieder aus dem Programm verschwunden.
    Eben ein seriöser Händler. Aber nicht firm im WaffG in Deutschland.

    Ein seriöser Händler verweist bei Kauf auf die Bestimmungen und
    Gesetze im Liefer-Zielland, kennt sich damit aus und liefert im Zweifels-
    falll nicht.

    Ein deutscher Händler, der eine mehrsprachige Web-Seite betreibt
    (französisch, spanisch, englisch, deutsch, russisch usw.) kann schwer
    vom deutschen Gesetzgeber angegriffen werden, sofern er den Liefer-
    nachweis immer parat hat und dieser den Export-Bestimmungen ge-
    nügt!

    Ein Laserpointer macht auf einer Armbrust sowieso keinen Sinn.
    Ab 10m und hellem Sonnenschein kann der Punkt nicht mehr erkannt
    werden. Ab über 20m wirds wohl schwierig mit dem Klicken, und noch
    schwieriger mit dem Erkennen.

    17 Mal editiert, zuletzt von Löwe (18. August 2008 um 02:01)

  • Hallo,


    Nachnahme oder Vorkasse ist doch keine Frage, wenn man sich vorher informiert, wo man seine Armbrust kauft. Hierzulande gibt es nur zwei oder drei wirklich kompetente und auch leidlich bekannte Anbieter.

    Eine simple Forensuche nach dem Anbieter vor dem Kauf hätte auf frühere Threads geführt, die erhebliche Zweifel an den Produkten und dem Anbieter aufgeworfen hätten.

    Eine telefonische Anfrage kann auch erheblich dazu beitragen, zu einer persönlichen Bewertung des Anbieters zu kommen.

    Ein Bekannter und Forenmitglied hat da schon haarsträubendes :crazy3: zu hören bekommen. ;)


    viele Grüße

    Andreas

  • So sehr ich den Ärger auch nachvollziehen kann: bisher (zumindest mir gegenüber als Betreiber des Forums) nicht nachgewiesene Unterstellungen werden nur dann veröffentlicht, wenn wir auch die Gegenmeinung des Betreibers dazu einholen. Das ist aber nicht unser Job als Mods oder Admin.

    Also streiche ich hier rigoros alle Formulierungen raus, die den Tatbestand der Beleidigung, der Ruf- oder Geschäftsschädigung haben könnten - denn dafür hafte zunächst mal ich

    Sorry, da meldet sich jemand neu hier im Forum an und poltert direkt mit ziemlich üblen Beleidigungen los (habe ich schon gestrichen) - wer sagt denn, daß es sich nicht um einen Konkurrenten und Trittbrettfahrer handelt?

    Also, der Thread hier wird geschlossen. Ich würde euch raten, wenn kein Kontakt aufzunehmen ist, Anzeige wegen Betrugs zu erstatten. Dieser Schritt sollte aber zunächst erfolgen, und wir haben nichts davon, wenn das Forum hier als Pranger mißbraucht wird.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...