Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 3.915 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Juli 2008 um 12:30) ist von Flo S..

  • Könnt ihr mir vllt sagen wo ich Läden in berlin finde
    wo ich Messer und/oder Butterflys kaufen kann??
    das tut nix zum thema aber kennt ihr auch läden die totenschläger fuhren???

  • Zuerstmal:

    Butterflys sind in DE verbotene Gegenstände, die Frage nach den ,,Wo kaufen" ist demnach erledigt...

    Taschenmesser (beispielsweise Schweizer Ofiziersmesser) bekommt man wohl in Kaufhäusern und Geschäften oder bei Waffenhändlern (Frankonia zum Beispiel)

    MfG.
    TheDuke

    € Schon wieder zu spät, ich muss mal Schreibmaschine lernen *lol*

    Einmal editiert, zuletzt von TheDuke (13. Juli 2008 um 21:36)

  • Totschläger sind schon laaaaaaange verboten in D, Butterflys seit dem 1.4.2003.

    Solltest Du trotzdem fündig werden, gut aufpassen, daß man sowas nicht bei Dir findet - wird böse teuer!!! Inklusive Vorstrafe.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Hi,

    vllt eine doofe Frage (und wahrscheinlich auch im Forum auffindbar, aber ich find es passt gut ins Thema):
    Was passiert eig. wenn man noch ein Butterfly-Messer hat, was vor 01.04.2003 gekauft wurde?
    Das darf man wahrscheinlich auch nicht mehr "besitzen" oder? Wenn Nein, wo gibt man sowas denn ab? Pozilei?

    Schönen Gruß
    Chris

  • Zitat

    Original von leo_pard
    Hi,

    vllt eine doofe Frage (und wahrscheinlich auch im Forum auffindbar, aber ich find es passt gut ins Thema):
    Was passiert eig. wenn man noch ein Butterfly-Messer hat, was vor 01.04.2003 gekauft wurde?
    Das darf man wahrscheinlich auch nicht mehr "besitzen" oder? Wenn Nein, wo gibt man sowas denn ab? Pozilei?

    Schönen Gruß
    Chris


    Es ist verboten auch wenn man es vor 2003 gekauft hat.
    Ganz ehrlich würde ich dieses nicht bei der Polizei abgeben, da diese vielleicht denken das man am Ende noch mehr davon besitzt.
    Ich würde es kapputt machen und fachgerecht beim Schröthändler etc. entsorgen.

    [GLOW=red]Glüht der Lauf, Friede blüht auf![/GLOW]

    Einmal editiert, zuletzt von lam0R (13. Juli 2008 um 21:56)

  • Falls diese Frage ehrlich gemeint ist, ich würde es NICHT vernichten, denn es ist und bleibt mein EIGENTUM was ich damals rechtmäßig erworben habe.

    Wenn es sich natürlich um ein 2,50€ ding von der Kirmis handelst, dann schließe ich mich meinem Voredner an, sonst bau es so um, das es sein "Butterfly eigenschaften" verliert, irgendwer hatte dies schonmal gemacht.

    LG: Patrick

  • Zitat

    Original von pex
    Falls diese Frage ehrlich gemeint ist, ich würde es NICHT vernichten, denn es ist und bleibt mein EIGENTUM was ich damals rechtmäßig erworben habe.

    Und? Das Verbot wurde rechtmäßig im Bundesanzeiger veröffentlicht, es gab seinerzeit Abgabefristen innerhalb derer man verbotene Gegenstände straffrei abgeben konnte....

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • sonst einfach bei einem Kurzurlaub in einem Land in dem es erlaubt ist (zB:Österreich) verkaufen.

    Wenn kleine Affen Äffchen heißen - Wie heißen dann kleine Maden ?
    ...und wenn Herren herrlich sind was sind dann Damen?
    die Welt ist von Sexismus geplagt!

  • Brmpf...

    Man kann die Griffhälften verschweißen, danach ist es gesetzeskonform.
    Lohnt sich aber nur bei besseren Messern.

    Die Klinge selbst kann man natürlich weiter verwenden, mach ein kleines Fixed draus, oder nen kleinen Folder...

    Wenns die Klinge wert is.

  • jnievele

    Das weiß ich doch, verzei mir die ungenauigkeit, glücklicherweiße gibt es hier so viele Kompetente Leute, das einer ergänzt was ich vergaß ;)

    Also Griffschalen verschweißen etc. ist gemeint

    Dennoch danke für den hinweiß


    LG: Pex

  • Zitat

    Original von TeXoR
    das tut nix zum thema aber kennt ihr auch läden die totenschläger fuhren???

    Tote schlagen ist strafbar, da Leichenschändung :nuts:

    Echte Totschläger sind, wie gesagt, schon seit Ewigkeiten ein verbotener Gegenstand, wo der Besitz alleine zur Verurteilung ausreicht.

    Ich denke, was du meinst, sind die Teleskop-Schlagstöcke. Die darf man noch kaufen und besitzen. Aber seit dem 01.04.2008 darf man sie nicht mehr führen, genauso wie jeden anderen Schlagstock.

    Das Einzige, was man zur Selbstverteidigung noch führen darf, ist die SSW mit KWS und Perso, ein Gasspray oder ein Klappmesser, welches nur zweihändig zu öffnen sein darf und eine Klingenlänge bis 12 cm hat, sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12 cm.

    Alles andere darf nur noch transportiert werden. Als Transport gilt es, wenn der betreffende Gegenstand in einem abgeschlossenen Behältnis transportiert wird. Ein Auto und Teile davon, wie Handschuhfach oder Kofferraum können noch so abgeschlossen sein, sie gelten nicht als Behältnis und daher würde ein Gegenbstand, der nicht in einem abgeschlossenen Behältnis darin liegt, geführt werden.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Tote schlagen ist strafbar, da Leichenschändung :nuts:


    :laugh:
    Guuut gesagt.
    Könnte glatt von mir gewesen sein.

    Nachdem ich GOOGLE und die Suchfunktion erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis
    fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, und schmücke das mit kreativem Titel und
    undeutlichem Text, mit dem keiner etwas anfangen kann.

  • Zitat

    Original von Flohli


    :laugh:
    Guuut gesagt.
    Könnte glatt von mir gewesen sein.


    ich meinte teleskop schlag stöcke
    gibt es noch läden die solche verkaufen??

  • Teleskop-Schagstöcke bekommt man noch überall. Eigentlich jeder Waffenladen oder Armeezeug-Laden hat diese Schlagstöcke. Aber was will man damit, außer zu Hause an die Wand zu hängen und einstauben zu lassen?
    Wenn man etwas Verbotenes führen möchte, kann man gleich eine illegale, scharfe Pistole führen. Das ist zwar auch verboten und wird etwas stärker bestraft, ist aber erheblich wirkungsvoller. :crazy3:

  • Bring ihn jetzt nicht auf dumme Gedanken... ;)

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Zitat

    Original von Vogelspinne


    Das Einzige, was man zur Selbstverteidigung noch führen darf, ist die SSW mit KWS und Perso, ein Gasspray oder ein Klappmesser, welches nur zweihändig zu öffnen sein darf und eine Klingenlänge bis 12 cm hat, sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12 cm.

    Hallo,
    ich muss dich da ein wenig verbessern!

    Die 12cm Klingenlänge gilt nur für feststehende Messer! Ein Taschenmesser, welches zweihändig feststellbar ist, darf z.B. auch 30cm lang sein.

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