Granatwerfer aus dem Ausland?

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 3.308 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Juli 2008 um 18:01) ist von Buron.

  • Ich hab gerade das hier gefunden: CA M203 Long
    Für nur 99$! Bei uns geht das bei 180€ los...
    Nun zur Frage: müsste der Granatwerfer zum Beschussamt? Denke mal schon, denn der braucht bestimmt ein :F: Wie teuer würde das kommen? Und ab 2009 gibt es doch ein neues Zoll Gesetz, wo man Zollfrei waren bis 150€ bestellen kann, oder liege ich da falsch?

    Genieß dein Leben solang du kannst
    denn da kommst du nicht mehr lebend raus :crazy2:

  • Der Beschuß kostet ca. 120€ das variiert von Bundesland zu Bundesland. Was das andere Gesetz angeht bin ich mir nicht ganz sicher.

    Samael

    Einmal editiert, zuletzt von Samael (13. Juli 2008 um 17:16)

  • Zitat

    Original von Schlupfi3
    Ich hab gerade das hier gefunden: CA M203 Long
    Für nur 99$! Bei uns geht das bei 180€ los...
    Nun zur Frage: müsste der Granatwerfer zum Beschussamt?

    Nein muss er nicht! Der Granatwerfer ist in diesem Fall nicht die Waffe auf die der Arm des Gesetzes wirkt, sondern lediglich die Granate.
    Die wesentlichen Merkmale die vor deutschem Gesetz einen Klumpen Metall zu einer Waffe machen, treffen in diesem Fall auf die Granate zu. Das heißt die "gespeicherte Energie", der "Lauf durch den ein Geschoss getrieben wird" sowie die gesamte Mechanik machen die GRANATE zur Waffe - nicht aber den Werfer.

    Das heißt eigentlich dürftest du den Granatwerfer im Ausland ohne weiteres bestellen, nur die Granaten musst du in Deutschland kaufen, weil die ge :F: t sein müssen.

    Du kannst das Ding bestellen und musst theoretisch nur Zoll und Mehrwertsteuer draufzahlen. Theoretisch sage ich deshalb, weil wahrscheinlich die zuständigen Zöllner die das Paket am Flughafen durchleuchten in Ohnmacht fallen werden und anschließend aufgrund von Unwissenheit eine Großfahndung nach dir ankurbeln.

    Ich empfehle in dem Fall unbedingt mit dem zuständigen Zollamt VOR dem Kauf Kontakt aufzunehmen und so eine Menge Scherereien zu sparen.

  • Aus eigener Erfahrung weiß ich,das es mit der Einfuhr von Softair Zubehör,
    bei den kleinen Binnen Zollämtern Probleme gibt.
    Beruflich habe ich jeden Tag mit dem Deutschen und auch mit einigen Ausländischen Zollbehörden zu tun.
    Vor einigen Jahren habe ich mir ein DrumMagazin aus CH bestellt.
    Der zuständige Sachbearbeiter hat mir das Teil in die handgedrückt mit einer Zollrechnung und meinte gehe an die Kasse und bezahle.
    Leider ist dan der ZA Leiter dazugekommen,der gute ist von einer Ohnmacht in die andere gefallen.Ohne Papiere können Sie das Teil nicht mitnehmen das sollten Sie eigendlich wissen.
    Habe dem Mann erklärt das ich als Sportschütze und Jäger das Waffengesetz kenne und das Mag ist frei.Nach einer Stunde suchen im Waffengesetz war er immer noch der Meinung ich bräuchte eine Genehmigung.
    Bin dann in die Firma gefahren und habe von dort das Zoll Kriminalamt angerufen,die Leute waren sehr nett und haben dem ZA Leiter Bescheid gesagt und ich konnte das Teil abholen.
    Mein Rat hole Dir beim Zoll Kriminalamt das OK wenn möglich per Mail,
    dann solltest Du keine Probleme haben.

    Gruß Buron

    Buron

  • Weil mich das Ganze auch sehr interessiert (Ein Hoch auf den schwachen Dollar) schreibe ich direkt mal eine email an den Zoll. Ich werde es hier sagen, sobald ich eine Antwort bekommen habe ;)

    jaja, so ist das...

  • Na ob der Zoll das genau weiß wage ich zu bezweifeln, aber einen Versuch ist es wert.... Mich wundert es das die ganzen Granatwerfer-Besitzer dazu nichts sagen, schließlich gibt es einige hier in diesem Forum.

    Samael

  • Famas, warum sagst du denn nicht, dass du schonmal so ein Thema hattest?

    :crazy2:


    Was ich hier jedenfalls lese,lässt mich traurig werden :(
    Granatwerfer M203 importieren?


    EDIT: OT, aber: :new11: Jemand hat meinen Testbericht in seiner egun Auktion verlinkt! :laola:

    jaja, so ist das...

    Einmal editiert, zuletzt von Jogi (15. Juli 2008 um 00:12)

  • oh man :cry:
    das is ja echt unglaublich hier! Jetzt verbietet das Gesetz auch noch Geld zu sparen :crazy2:

    Genieß dein Leben solang du kannst
    denn da kommst du nicht mehr lebend raus :crazy2:

  • naja ich kann mir nicht vorstellen dass aus 60€ auf einmal 180€ werden ???

    Genieß dein Leben solang du kannst
    denn da kommst du nicht mehr lebend raus :crazy2:

  • Zitat

    Original von Schlupfi3
    naja ich kann mir nicht vorstellen dass aus 60€ auf einmal 180€ werden ???

    Der Betrag wird sich auf jeden Fall nicht verdoppeln (oder gar verdreifachen), aber wer auf der wirklich sicheren Seite sein will, sollte beim Zoll mit insgesamt 40% rechnen. Das ist dann aber auch wirklich der "schlimmste Fall"! Hier bei den 99$ musst du mit Versand bestimmt mit 100-120€ rechnen.

    Ich würde Waffen und Abschussvorrichtungen immer in Deutschland kaufen, um auf de sicheren Seite zu sein! Sollte man den Weg über das Ausland dennoch wagen ist ein Anruf beim Zoll und dem Beschussamt äußerst sinnvoll.

  • Leider ist es auch so das selbst wenn die Teile schon in Deutschland verkauft werden eine Einzelabnahme notwendig wird, hat mir zumindest vor 2 Jahren jemand beim Beschußamt erzählt, kostet um 120€. Trotzdem würde ich auch nochmal nachfragen, auf dem Sektor gibt es schließlich recht häufig Veränderungen und Unstimmigkeiten.

    Samael

  • klar mit Beschussamt wird das richtig teuer, und da man das braucht, lohnt es mehr den launcher hier zu Bestellen

    Genieß dein Leben solang du kannst
    denn da kommst du nicht mehr lebend raus :crazy2:

  • Heute ist die eindeutige (eigentlich nicht) Antwort gekommen -ich hab mir mal die Freiheit genommen meinen Nachnamen zu zensieren und das Wichtige rot hervorzuheben:

    Die nachfolgende Auskunft erteilt das IWM-ZOLL Dresden (Informations- und
    Wissensmanagement der Zollverwaltung) im Auftrag des Zoll-Infocenters in
    Offenbach.

    Sehr geehrter Herr ******,

    vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt
    beantworten möchte:

    Zum Schutz der Bevölkerung enthält das Waffengesetz Regelungen für den Erwerb,
    den Besitz, das Führen und den grenzüberschreitenden Transport von Waffen. Dabei
    werden hohe Anforderungen an das Bedürfnis zum Besitz einer Waffe und an die
    Zuverlässigkeit der Personen, die mit einer Waffe umgehen, gestellt.

    Die in Deutschland geltenden strengen waffenrechtlichen Vorschriften gelten auch
    für den Erwerb und die Einfuhr von Waffen und Munition aus anderen Ländern.
    Dabei stehen wesentliche Teile von Schusswaffen (z.B. Lauf, Verschluss,
    Schalldämpfer, Griffstück von Kurzwaffen) den Schusswaffen gleich, für die sie
    bestimmt sind.

    Waffen sind lt. § 1 Abs. 2 Nr. 1 Waffengesetz Schusswaffen oder ihnen
    gleichgestellte Gegenstände. Den Schusswaffen gleich stehen tragbare
    Gegenstände, die zum Abschießen von Munition zum Angriff oder zur Verteidigung,
    zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder
    zum Spiel bestimmt sind, Anlage 1, Ziff. 1.2 Waffengesetz.

    Bei Ihrem sogenannten "Airsoft-Granatwerfer" könnte es sich um einen den Schusswaffen gleichgestellten Gegenstand handeln, der zum Abschießen von
    Munition zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur
    Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt ist.
    Folglich fällt Ihre Ware unter das Waffengesetz.

    Waffen und Munition sind den Zollstellen bei der Einreise / Einfuhr stets
    anzumelden. Dazu ist grundsätzlich eine Erlaubnis für das Verbringen bzw. die
    Mitnahme von Schusswaffen und Munition erforderlich. Dabei bezeichnet Verbringen
    das Transportieren einer Waffe oder von Munition in die Bundesrepublik
    Deutschland zum Ziel des Verbleibs im Inland oder mit dem Ziel des
    Besitzerwechsels. Mitnahme dagegen bedeutet, Waffen und Munition ausschließlich
    im Reiseverkehr ohne Aufgabe des Besitzes vorübergehend in die Bundesrepublik
    einzuführen.
    Die Erlaubnis muss von der deutschen waffenrechtlich zuständigen
    (Ordnungs-)Behörde bereits vor der Einfuhr ausgestellt werden.

    Für Fragen im Zusammenhang mit dem Verbringen oder der Mitnahme von Waffen und
    Munition steht Ihnen auch die für Sie örtlich zuständige Waffenbehörde (z.B.
    Ordnungsamt der Stadt/der Gemeinde, Landratsamt) zur Verfügung.


    Nähere Einzelheiten hierzu können Sie dem Informationsangebot der
    Bundeszollverwaltung entnehmen, das im Internet unter dem Pfad http://www.zoll.de > <
    abrufbar ist.

    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

    Rückfragen zu dieser Auskunft senden Sie bitte an auskunft.dd@ofdcdd.bfinv.de.
    Neue Anfragen richten Sie bitte weiterhin an das Zoll-Infocenter in Offenbach.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    Dirk Witschel

    jaja, so ist das...

  • Zitat

    Original von Jogi
    Bei Ihrem sogenannten "Airsoft-Granatwerfer" könnte es sich um einen den Schusswaffen gleichgestellten Gegenstand handeln, der zum Abschießen von
    Munition zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur
    Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt ist.
    Folglich fällt Ihre Ware unter das Waffengesetz.

    Na das es sich um eine Waffe handeln KÖNNTE haben wir hier auch schon rausgefunden.
    Das ist wieder mal eine recht schwammige Aussage. Genaugenommen erfüllt dieser Granatwerfer die Voraussetzungen des Gesetzgebers die ein Stück Metall zu einer Waffe machen eben NICHT!

    Hier wäre eine definitive Aussage über die waffenrechtliche Einstufung interessant.

    Weil das es sich um eine Waffen handeln "könnte" ist ja nicht wirklich befriedigend.

  • ... wenn ich diesen Bürokraten-Müll schon wieder lese, wird mir übel.
    Dann noch die Tatsache, daß es sich zu 60% um Deletanten handelt, dabei verlier ich absolut der Nerv auf sowas.

    Ich habe ja früher selbst daran gedacht, mir die ganzen Markierer von rap4.com zu besorgen.

    Aber wie gesagt, das ganze hin und her der sogenannten Behörden, bei denen keiner weiß, was der andere weiß, denkt oder sagt, ging mir dermaßen auf den Keks, daß ich es gelassen habe.
    Außerdem waren (und sind) dann am Ende die Markierer und auch Zubehör hier aus Deutschland billiger.

    Spar dir lieber den Stress, bezahl etwas mehr und dann hast du wenigstens definitiv nix falsch gemacht, oder vergessen und keiner kann dich anschwärzen.

    :johnwoo::tine:

    2 Mal editiert, zuletzt von Foley (15. Juli 2008 um 16:53)