Home Defence - Schutz und Abschreckung gegen Einbruch (z.B. durch Armbrust)

Es gibt 141 Antworten in diesem Thema, welches 37.609 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Juni 2008 um 17:44) ist von Sgt. Miller.

  • Zitat

    Original von aandykf
    sorry, stg.44 aber deine Ausführungen sind Schwachsinn, besonders Punkt 3.

    Will dich jemand verletzen oder angreifen will darfst du ALLES tun was in deiner Macht steht um ihn abzuwehren.
    Klar, bei einer normalen Schlägerei darfst du Ihn nicht mit einer 9mm oder ähnlichem beschießen aber sollte er ein Messer oder ähnliches ziehen ist das durchaus berechtigt.

    Gruß
    andy


    :n12:
    stg.44 ist wahrscheinlich nicht bewußt was man mit einem Brecheisen & Co einem Menschen alles antun kann. Am besten Gerichtsmediziner fragen:new2:

  • Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Wenn man es durch Sicherungsmaßnahmen garnicht erst dazu kommen lassen muss, dass der Einbrecher einem in der Nacht mit einem Brecheisen gegenübersteht, dann ist dies definitiv vorzuziehen.

  • Zitat

    Original von funshooter


    :n12:
    stg.44 ist wahrscheinlich nicht bewußt was man mit einem Brecheisen & Co einem Menschen alles antun kann. Am besten Gerichtsmediziner fragen:new2:

    Ähmm wer ist alles berechtigt eine 9mm bei einer Schlägerei zu führen??
    Ich nicht und ich denke sogut wie niemand darf das , Oder haste einen Waffenschein?

  • Ähmm, dir ist nicht bewusst, dass ich das übertrieben gemeint habe? Solltest du einen Waffenschein besitzen könntest du jemanden erschießen der dich mit einem gefährlichen Gegenstand (Messer) ernsthaft angreift.
    Du könntest auch nen Baseballschläger, einen Dolch, einen Stock, eine Armbrust, einen Bogen, eine Schleuder, einen Kanaldeckel, eine Bierflasche, einer Pfefferstreuer, einen Computer, einen Raketenwerfer, oder ähnliches nehmen. Du bist in dieser Situation dazu berechtigt dein Leben durch alles was du in die Hand kriegst zu schützen.

    Egal was.

    Gruß
    andy

    2 Mal editiert, zuletzt von aandykf (4. Juni 2008 um 20:54)

  • Zitat

    Original von aandykf
    Ähmm, dir ist nicht bewusst, dass ich das übertrieben gemeint habe? Solltest du einen Waffenschein besitzen könntest du jemanden erschießen der dich mit einem gefährlichen Gegenstand (Messer) ernsthaft angreift.
    Du könntest auch nen Baseballschläger, einen Dolch, einen Stock, eine Armbrust, einen Bogen, eine Schleuder, einen Kanaldeckel, eine Bierflasche, einer Pfefferstreuer, einen Computer, einen Raketenwerfer, oder ähnliches nehmen. Du bist in dieser Situation dazu berechtigt dein Leben durch alles was du in die Hand kriegst zu schützen.

    Egal was.

    Gruß
    andy


    Ahh Problem gelöst macht aber schon ein kleinen unterschied ob ich einen Pfefferstreuer oder eine Waffe verwende . :nod:

    p.s : Genauso "übertrieben" hatte ich das in meiner kleine Erläuterung auch gemeint ;)

    Einmal editiert, zuletzt von stg44 (4. Juni 2008 um 21:10)

  • Zitat

    Original von stg44

    Ähmm wer ist alles berechtigt eine 9mm bei einer Schlägerei zu führen??
    Ich nicht und ich denke sogut wie niemand darf das , Oder haste einen Waffenschein?

    Seit wann benötigt man in den eigenen 4 Wänden einen Waffenschein:bash: oder hat sich seit deinem Beitrag das Waffengestz geändert:klo:

  • Zitat

    Original von funshooter

    Seit wann benötigt man in den eigenen 4 Wänden einen Waffenschein:bash: oder hat sich seit deinem Beitrag das Waffengestz geändert:klo:


    Wir waren nicht mehr in der Wohnung sondern auf der Straße bei einer Schlägerei nur als kleine Randnotiz müsste man Eigentlich finden beim Lesen

    Einmal editiert, zuletzt von stg44 (4. Juni 2008 um 21:13)

  • Vielleicht sollte man doch mal der UN bescheid geben, die senden dann vielleicht mal ein paar Blauhelme hin. :crazy3:

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • Zitat

    Original von gilmore
    P.S.: SV-Themen eskalieren meist, hoffentlich gibt´s mal eine Ausnahme !

    Keine Ausnahme.

    Sachlichkeit und Ton gehen händchenhaltend über die Klippe bei maximalen Posting- und Anklickzählern.

    Andreas

  • Mein Gott, wenn ich so paranoid bin das ich unbedingt etwas derartiges unter meinem Kopfkissen haben muss, dann würde ich doch eine SG 68 Paintball-Pumpgun mit dem Emergency-Schaft empfehlen. Und im Magazin abwechselnd Rubber- und Pepperballs.

    Das ist denke ich das im Rahmen des Waffengesetzes maximal mögliche und "sinnvolle". Aber wer deswegen so viel Geld ausgibt hat denke ich andere Probleme als böse Einbrecher... :new16:


    mfg Hoinz

  • Zitat

    Original von aandykf
    So Jungs, ich würde sagen jetzt kommen wir alle mal wieder runter.... :)) :crazy2:

    Genau gute Einstellung :dafuer:

  • Wirklich effektive "Home-Defense"-Mittel bekommt man in Deutschland so gut wie garnicht als Normalbürger...

    Wollen wir hoffen, daß die Schlösser halten... :confused2:

    :johnwoo::CP1 + RG100 + RG96 + RG88 + RG70 + RG9 + HW37 + PK380
    :schiess1::AirMagnum 850

  • Die Axt im Haus erspart den Zimmermann... oder den Kampfhund.

    selbst wenn der einbrecher sich nicht abschrecken lässt durch licht, lärm etc... eine armbrust, oder schusswaffe allgemein wirkt auf menschen normalerweise weniger bedrohlich als stahl. "klinge -> scharf -> aua" ist nunmal tiefer im "instinkt" verankert als "längliches teil kann schießen -> aua".

    und da reicht im zweifelsfalle auch das küchenmesser oder sonstwas. ich zumindest würde eher abhauen wenn da einer mit nem riesigen fleischermesser steht, als wenn er ne armbrust auf mich richtet, auch wenn messer zur verteidigung selbst bei weitem nicht so gut geeignet sind wie einiges anderes... die schreckwirkung ist enorm. (zum kurzschwert wäre noch ein schild zu empfehlen ;) )

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Zitat

    Original von funshooter
    357magnum und 45 ACP halte ich schon als sehr home defensemäßig:n17:

    Ja, nur leider kommt man an entsprechende Waffen nicht so einfach dran...genau das ist ja das Problem. :(

    :johnwoo::CP1 + RG100 + RG96 + RG88 + RG70 + RG9 + HW37 + PK380
    :schiess1::AirMagnum 850

  • Zitat

    Original von psykokev
    http://www.tucsonguns.com/AOW-001.php
    Das müsste reichen

    ... um wegen Besitzes verbotener Gegenstände vor den Richter zu kommen?

    Garantiert.

    "Anger, fear, aggression; the dark side of the Force are they. Easily they flow, quick to join you in a fight ... A Jedi uses the Force for knowledge and defense, never for attack. " -- Yoda

  • Zitat


    Wenn man die Gegenstände als Hobby hat (Sportschütze/Jäger) schon:n24:

    Ich bin weder Jäger noch Sportschütze...ich hätte nichts dagegen, ohne Einschränkungen ein paar "Alien-Blaster" kaufen und besitzen zu dürfen... ;)

    :johnwoo::CP1 + RG100 + RG96 + RG88 + RG70 + RG9 + HW37 + PK380
    :schiess1::AirMagnum 850