Frage zum folgendem Messer, erlaubt laut Waffengesetz?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.864 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. April 2008 um 22:01) ist von Vmax.

  • Allösche!

    Wenn das Teil 11,7cm Klingenlänge und eine feststehende, nur einseitig geschliffene Klinge hat, dann sollte es mit dem Führen derzeit (noch:new16: ) kein Problem geben.

    Vmax
    --------
    Wer schneller wirft und besser trifft
    hat mehr vom Erben.

  • Wenn die 11,7 cm tatsächlich die GESAMTE Klingenlänge ist, kein Problem.


    Berechnet wird nicht nur der "scharfe" Teil des Messers (A bis B),
    sondern die Gesamtlänge ab dem Griffstück (A bis C).

    Fördermitglied des VDB.

  • 5-Atü hat Recht, da muß man drauf achten.

    Und ich würd mich auch nur ungern auf eine Diskussion um Millimeter einlassen.

    Insofern, wenns wirklich die Gesamtlänge is, dann ok, ist es nur der geschliffene teil, dann Obacht!

    Am Besten ist es bei solchen knappen Maßen, sich den Eumel mal anzusehn, und zur Not selber nach zu messen...

  • Der geschliffene Teil ist die Schneide, die Klinge geht von der Spitze bis zum Griff bzw. hier zur Parierstange. Die 12 cm beziehen sich auf die Klinge.

    Ich habe übrigens in meinem Motorradforum die User über die neue Regelung informiert. Wie zu erwarten, ging das nahtlos in eine Diskussion für und gegen Waffen über... :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (13. April 2008 um 21:30)

  • Zitat

    Original von Motorbiker
    Ich habe übrigens in meinem Motorradforum die User über die neue Regelung informiert. Wie zu erwarten, ging das nahtlos in eine Diskussion für und gegen Waffen über... :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

    Ja und wofür war die Mehrheit, gegen oder für das neue Gesetz?

    MfG lukrab

  • Zitat

    Original von lukrab
    Ja und wofür war die Mehrheit, gegen oder für das neue Gesetz?

    MfG lukrab

    Welche Mehrheit??? :n17:
    Die meisten sagen sich: Sch*** auf das neue Gesetz, ich bleibe bei meinem Einhandmesser.
    Viele sagen: mir relativ egal, ich habe eh nur ein Schweizer oder ein Jagdtaschenmesser ohne Einhand-Mechanik.
    Nur einer hat absolut null Verständnis dafür, daß man auch nur ein ganz einfaches Taschenmesser bei sich hat, geschweige denn eine echte Waffe.

    Mir gings ja eh nur darum, die Leute zu informieren, damit sie sich nicht in die Sch**** reiten... Immerhin kam ja von dem Messer-Führverbot in der Öffentlichkeit außerhalb des Internet noch absolut GAR NICHTS an...

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Motorbiker hat recht (auch wenn er keine Vmax fährt ;) :(

    Klinge ist Klinge, und nicht Schneide. Die Schneide ist der geschliffene Teil der Klinge.

    Ist also die Klingenlänge 11,7 cm, dann kann es keine Diskussion geben.Vorausgesetzt nicht andere Kriterien greifen, dann darf dieses Messer "geführt" werden.

    Vmax
    ----------------------------------
    Loud pipes save lives!

    Einmal editiert, zuletzt von Vmax (14. April 2008 um 22:02)