ZitatOriginal von hyperdeath
Aber dann auch nur der Stein des Anstoßes bei harryumpfs LKA und unter harryumpfs Voraussetzungen.
Bei einer anderen Diensstelle und/oder einem anderen Antragsteller und/oder einem
inhaltlich abweichenden Antrag, kann die Sache wieder ganz anders aussehen.hyperdeath
Mitlerweile sehe ich das fast genauso.
Es scheint wirklich so zu sein, als ob das Gesetz im Moment absichtich so schwammig bleibt (denn Möglichkeiten, die Altbestands-LEP`s etc. zu behalten, gäbe es auch m.E. nach dem aktuellen Recht - siehe den Gutachten-§, oder den Bedürfnis-§ usw.
Alles ist eine Frage, wie hoch die Länder oder die LKA`s die Messlatte anlegen - dies kann bedeuten, dass es im einen Fall wirklich letztendlich "im Schredder", im anderen Fall auf "einer WBK" endet???
Das würde dann im Endeffekt wirklich dazu führen, dass jedes Länderinnenministerium oder LKA - bis hinunter zur Sachbearbeiterebene "bestimmen" kann über "Daumen hoch" oder "Daumen runter" zum Altbesitz - wenn keine genauen Vorgaben vom BMI kommen.
Ob, und wann das (vielleicht) passiert, liegt dann vielleicht daran, wieviele Besitzer dieser Waffengattungen sich wehren und ggf. klagen???
Ich möchte das fast mit der "Pendlerpauschale" vergleichen, mehrere hohe Gerichte haben da bereits zur Nachbesserung geraten - aber die Bundesregierung sitzt es aus bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Selbst das BKA lässt sich ja auf dieses Thema offensichtlich nicht ein.
Oh hauer, hauer - dass kann noch lustig werden.
Im aktuellen DWJ steht dazu auch nichts Konkretes - außer, dass man für 4mmM20 und LEP`s jetzt ein Bedürfnis braucht - kein Wort zum Altbesitz.
Ich drücke allen, die diese Waffengattungen besitzen, die Daumen, dass hier Wege gefunden werden, nicht noch weiter Werte zu zerstören und die Besitzer den Altbestand irgendwie offiziell behalten dürfen.