BRANDAKTUELL: Stellungnahme des BMI + des LKA BAYERN zur LEP / 4mmM20 Problematik- Stichwort: WaffG.

Es gibt 946 Antworten in diesem Thema, welches 149.703 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. April 2009 um 15:24) ist von harryumpf.

  • Zitat

    Original von hyperdeath
    Aber dann auch nur der Stein des Anstoßes bei harryumpfs LKA und unter harryumpfs Voraussetzungen.
    Bei einer anderen Diensstelle und/oder einem anderen Antragsteller und/oder einem
    inhaltlich abweichenden Antrag, kann die Sache wieder ganz anders aussehen.

    hyperdeath

    Mitlerweile sehe ich das fast genauso.

    Es scheint wirklich so zu sein, als ob das Gesetz im Moment absichtich so schwammig bleibt (denn Möglichkeiten, die Altbestands-LEP`s etc. zu behalten, gäbe es auch m.E. nach dem aktuellen Recht - siehe den Gutachten-§, oder den Bedürfnis-§ usw.

    Alles ist eine Frage, wie hoch die Länder oder die LKA`s die Messlatte anlegen - dies kann bedeuten, dass es im einen Fall wirklich letztendlich "im Schredder", im anderen Fall auf "einer WBK" endet???

    Das würde dann im Endeffekt wirklich dazu führen, dass jedes Länderinnenministerium oder LKA - bis hinunter zur Sachbearbeiterebene "bestimmen" kann über "Daumen hoch" oder "Daumen runter" zum Altbesitz - wenn keine genauen Vorgaben vom BMI kommen.

    Ob, und wann das (vielleicht) passiert, liegt dann vielleicht daran, wieviele Besitzer dieser Waffengattungen sich wehren und ggf. klagen???

    Ich möchte das fast mit der "Pendlerpauschale" vergleichen, mehrere hohe Gerichte haben da bereits zur Nachbesserung geraten - aber die Bundesregierung sitzt es aus bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

    Selbst das BKA lässt sich ja auf dieses Thema offensichtlich nicht ein.

    Oh hauer, hauer - dass kann noch lustig werden. :(

    Im aktuellen DWJ steht dazu auch nichts Konkretes - außer, dass man für 4mmM20 und LEP`s jetzt ein Bedürfnis braucht - kein Wort zum Altbesitz.

    Ich drücke allen, die diese Waffengattungen besitzen, die Daumen, dass hier Wege gefunden werden, nicht noch weiter Werte zu zerstören und die Besitzer den Altbestand irgendwie offiziell behalten dürfen.

  • An sich ist die Forderung doch bekannt und einfach. Es muss ein Bedürfnis her.

    Meine Meinung muss Eurer Gesuch um Ausstellung/Eintragung in einer WBK abgewiesen werden, weil Ihr noch kein Bedürfnis nach §8 oder §17 WaffG nachgewiesen habt.

    Da ein Bedürfnis eher gar nicht zu beschaffen ist, ist es in meinen Augen fraglich, ob diese neue gesetzliche Forderung verfassungsrechtlich überhaupt Bestand hat.

    Ich bleibe weiterhin gespannt auf eine Lösung.

  • Floppyk, du hast soweit recht, es gibt kein schießsportliches Bedürfnis, aber diese Paragrafen geben, je nachdem, wie man sie auslegt, auch ein Bedürfnis für den Altbestand LEP usw. her - nur meine Meinung.

    Wie das im Einzelnen ausgelegt wird, da walte Hugo!

    :confused2: Wir können doch alle momentan nur abwarten, anmelden und sehen, was weiter passiert.

    Ob der gesunde Menschenverstand das Oberwasser behält, oder ob,.......!

    Ich bin jedenfalls für heute erstmal bedient - und harre der Dinge, die da noch kommen können.

    Eines beruhigt mich etwas, das niemand (nicht mal waffenrechtlich sichere Personenkreise, SB`s, Anwälte) zur Zeit etwas konkretes sagen können - oder sollte mich das eher beunruhigen :n17: - ich bin mir nich sooo sicher ???

  • Zitat

    Originally posted by Floppyk
    An sich ist die Forderung doch bekannt und einfach. Es muss ein Bedürfnis her.

    Meine Meinung muss Eurer Gesuch um Ausstellung/Eintragung in einer WBK abgewiesen werden, weil Ihr noch kein Bedürfnis nach §8 oder §17 WaffG nachgewiesen habt.

    Da ein Bedürfnis eher gar nicht zu beschaffen ist, ist es in meinen Augen fraglich, ob diese neue gesetzliche Forderung verfassungsrechtlich überhaupt Bestand hat.

    Ich bleibe weiterhin gespannt auf eine Lösung.

    Warum mag ich die Kommentare von FloppyK einfach ???

    Er hat bisher immer Recht gehabt. Nur als Beispiel: Vergesst den LEP/4mmM20-Zirkus - Der eigentliche Sinn der Aktion ist es eben, diese "Dinger" aus der Welt zu vertreiben. Es geht hier nicht darum, wie man ein Bedürfnis für LEPs oder 4mmM20-Umbauten bekommt, es geht, sieht man die Sache so wie er, darum, wie kann man seinen Kram bedürfnistechnisch exakt und genaus so begründen, wie die ursprüngliche Waffe. Bingo - keine Chance!!!

    Und da hat FloppyK einfach Recht - das kann man nicht.

    Er hat schon 'zig Beispiele gebracht, - Wer das Bedürfnis für einen .44 Revolver glaubhaft machen kann, der wird sich keinen 4mmM20/LEP auf seiner GRÜNEN eintragen lassen.

    Dennoch bin ich persönlich der Meinung, dass bevor alle Stricke reißen, es besser ist, aktiv mitzumachen und nicht abzuwarten, bis Andere, stellvertretend für sich selbst, die Karre aus dem Dreck (oder auch nicht) gezogen haben.

    Ein feiges Abwarten ist hier mit Sicherheit nicht angebracht. Gleichwohl, ob es hier um 200 Waffen oder nur um eine Einzige geht.

    hyperdeath

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Bitte - nicht dass das missverstanden wird. Ich solidarisiere mich mit den Frei-Waffenbesitzern.
    Da ich nur etliche Überraschungen kenne, habe ich da so meine Vermutungen, wie mit Waffenbesitzern umgegangen wird.
    Außerdem habe ich ja auch so machen Antrag gestellt und mich mit Behördenvertrtetern und anderen "Entscheidern" unterhalten. Auch wenn ich deren Sichtweise oft nicht teilen kann, sind diese auch am Gesetz und Weisungen von oben gebunden, dass denen wenig eigenen Handlungsspielraum lässt.
    Dennoch - auch ich bin nicht allwissend und kann irren. So fair sollte man sein und dann lasse ich mich auch gerne belehren, falls ich mit meiner Ansicht falsch liegen sollte.

    Daher schrieb ich, ich bin gespannt auf ein Ergebnis.
    Und natürlich drücke ich alle Daumen. Nur zum schreiben der Beiträge in diesem Forum mache ich die Daumen wieder frei - isch swöre.

  • Zitat

    Original von hyperdeath
    Ein feiges Abwarten ist hier mit Sicherheit nicht angebracht. Gleichwohl, ob es hier um 200 Waffen oder nur um eine Einzige geht.
    hyperdeath


    Da fühle ich mich nicht angesprochen, denn ich habe zwar 2 Waffenschränke voll Kurzwaffen, aber nur einen 4M20 und der war immer schon so einer. Folglich nicht betroffen und da kann ich auch nicht aktiv werden.

  • Zitat

    Originally posted by Floppyk
    Bitte - nicht dass das missverstanden wird. Ich solidarisiere mich mit den Frei-Waffenbesitzern.

    Das ist klar - dennoch geht es hier nicht um Möchtegern-Phantasien, sondern um die beabsichtigte "Realität". Ich selbst versuche ja laufend, wie Andere auch, irgendwie ein Gegengewicht zu konstruieren. Wie auch immer - nüchtern betrachtet ist Deine Interpretation des neuen WaffG wesentlich näher an der politischen Absicht dran, als unsrere Versuche, irgendeinen Schwachsinn als Hobby-Advokaten herauslesen zu wollen. Das ist eine Sache, wie man sich gegenseitig respektiert - wir sind hier nicht im Kindergarten. Insofern schätze ich Deine Ansichten. Es bringt nichts, der Realität den Rücken zu kehren und später zu sagen, ich habe niemanden zugehört, der eine andere, fundierte Meinung hatte.

    Also, das Beste, was man haben kann, ist ein Gesprächspartner, der eben nicht der gleichen Meinung ist, sondern ein Gesprächspartner, der kritisch ist. Eine fundierte und sachverständige Kritik ist besser, als 1.000.000 Mitläufer.

    hyperdeath

    PS: ... und das bezieht sich nicht nur auf das in dieser Überschrift angezeigte Thema, sondern insbesondere auch auf Deine Geduld, auch bezüglich in Fragen anderer Themen gelieferten, geduldigen und fachgerechten Hilfeleistungen. We're watching you ... :nuts:

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

    Einmal editiert, zuletzt von hyperdeath (15. April 2008 um 00:11)

  • Eine rote Sammel-WBK zu bekommen, ist nicht so einfach. Stellt diese WBK doch die schwierigst zu bekommende dar.
    Dennoch, eine Sammlung von Waffen muss entweder kulturhistorisch oder technisch-wissentschaftlich sein.
    Erstes scheided aus, da diese Sammlungen generell bis höchstens 1945 begrenzt werden. Alles danach gilt als neuzeitlich und wird nicht als historisch anerkannt.
    Bleibt nur noch die T/W Schiene die es sorgsam zu begründen gilt.
    Ich meine, angesichts des Bedürfnisses der einzig ganzbare Weg. Dennoch wird die Behörde die rote WBK dafür nicht ausstellen, weil die rote WBK eine Art Generalerlaubnis zum Sammlegebiet darstellt. Da der Gesetzgeber ja bekundet hat, den Umbaumarkt trocken legen zu wollen, würden die roten WBK's dieser Vorgabe zu wider laufen.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Bleibt nur noch die T/W Schiene die es sorgsam zu begründen gilt.
    Ich meine, angesichts des Bedürfnisses der einzig ganzbare Weg. Dennoch wird die Behörde die rote WBK dafür nicht ausstellen, weil die rote WBK eine Art Generalerlaubnis zum Sammlegebiet darstellt. Da der Gesetzgeber ja bekundet hat, den Umbaumarkt trocken legen zu wollen, würden die roten WBK's dieser Vorgabe zu wider laufen.

    Mal sehr abstrakt gedacht:

    1. der Gesetzgeber will die umgebauten Waffen vom Markt haben.
    2. fuer Sammlungen (nicht willkuerliche Ansammlungen!) wird eine
    rote WBK fuer den Altbestand ausgestellt.
    Begruendung: technisch/wissenschaftliche Sammlung.
    3. Die Behoerde kann die WBK mit Einschraenkungen und/oder Auflagen
    versehen.
    4. Sie macht die Einschraenkung, dass die WBK fuer den Bestand zum
    Anmeldungsstichtag gilt, weitere Neuanschaffungen jedoch unter-
    sagt werden.
    5. Wenn dieser Stand erreicht ist, kann man immer noch gegen die
    Auflage vorgehen, evtl. durch einen Antrag auf Aufhebung des Verbots.

    Dann waere zumindest der Altbestand gesichert.

    Gruss
    pak9

  • Zitat

    Original von pak9
    Mal sehr abstrakt gedacht:

    1. der Gesetzgeber will die umgebauten Waffen vom Markt haben.


    Das ist nicht abstrakt gedacht, sondern stand in einem der Entwürfe zur Novelle im Klartext drin.

    Zitat

    Original von pak9
    2. fuer Sammlungen (nicht willkuerliche Ansammlungen!) wird eine
    rote WBK fuer den Altbestand ausgestellt.
    Begruendung: technisch/wissenschaftliche Sammlung.
    3. Die Behoerde kann die WBK mit Einschraenkungen und/oder Auflagen
    versehen.


    Rote WBK's haben immer Auflagen bzw. Beschränkungen. Ausnahme die Sachverständigten WBK, die auch auf dem rotem Papier erteilt wird und sinngemäß auf Waffen aller Art ausgestellt werden kann.

    Zitat

    Original von pak9
    4. Sie macht die Einschraenkung, dass die WBK fuer den Bestand zum
    Anmeldungsstichtag gilt, weitere Neuanschaffungen jedoch unter-
    sagt werden.


    Dann können diese ja auch gleich auf die (billigere) grüne WBK geschrieben werden. Dazu braucht's keine Rote.
    Der Sinn einer roten WBK ist eine genehmigte Sammlung, die auch fortgeführt wird. Aus diesem Grund darf der Inhaber einer Roten in seinem Sammelgebiet frei kaufen. Ohne Voreintrag, ohne Erwerbsstreckungsgebot. Schließt man das Sammelthema durch zeitliche Befristung, hat die Rote ja nur den Status einer Bestandssicherung. Das geht auch auf der Grünen.

    Zitat

    Original von pak9
    5. Wenn dieser Stand erreicht ist, kann man immer noch gegen die
    Auflage vorgehen, evtl. durch einen Antrag auf Aufhebung des Verbots.
    pak9


    Einen Antrag zur Aufhebung eines Gesetzes? Na dann mach mal.

  • @ Floppyk:

    1. dass das im Gesetz steht, ist mir auch klar.
    2. Habe ich auch nicht bestritten. Mein Denkansatz ging dahin, dass die
    WBK lediglich fuer Altbesitz, jedoch nicht fuer Neuerwerb ausgestellt
    wird.
    3. Da die Rede von der roten WBK war, habe ich nicht auf die grüne
    abgestellt.
    3. Der Begriff Aufhebung bezog sich nicht auf das WaffG sondern auf
    das angesprochene Verbot des Neuerwerbs.

    Gruss
    pak9

  • Zitat

    Original von pak9
    3. Der Begriff Aufhebung bezog sich nicht auf das WaffG sondern auf
    das angesprochene Verbot des Neuerwerbs.
    pak9


    Vom Verbot des Neuerwerbs spricht ja keiner. Steht auch nicht im Gesetz. Lese mal richtig.

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Vom Verbot des Neuerwerbs spricht ja keiner. Steht auch nicht im Gesetz. Lese mal richtig.

    Ja, aber was ist es denn de fakto, wenn man für etwas ein Bedürfnis nachweisen soll, für das es eigentlich keins gibt ? Verbot des Neuerwerbs und Enteignung von Altbestand durch die Hintertüre...

  • So, hier mal was Brandneues - das BayStMi, der bayerische Staatsminister des Inneren, Herr Joachim Herrmann, MdL, hat persönlich auf mein detailliertes Email per Brief geantwortet:


    Kurzfassung:

    Neben einigen Rechtfertigungen, warum man das Gesetz so verschärfen musste, und dass das neue Gesetz ja ein schöner Kompromiss sei, (ähnlich der Antwort des BMI), ist folgender Satz enthalten:

    " ... Ich bin sicher, dass es den bayerischen Waffenbehörden gelingen wird, das Waffengesetz mit dem gebotenen Augenmaß anzuwenden. ...."

    Klare Fragen, (k) eine Antwort - jetzt kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen. :crazy3:

  • Zitat

    Original von Floppyk
    [Vom Verbot des Neuerwerbs spricht ja keiner. Steht auch nicht im Gesetz. Lese mal richtig.

    FloppyK:

    wo behaupte ich, dass das im Gesetz steht?
    Ich schrieb von der WBK-Auflage "Verbot des Neuerwerbs".

    Vergiss es einfach!

    Gruss
    pak9

  • Zitat

    Original von harryumpf

    " ... Ich bin sicher, dass es den bayerischen Waffenbehörden gelingen wird, das Waffengesetz mit dem gebotenen Augenmaß anzuwenden. ...."

    Das gebotene Augenmaß kann heute so und Morgen so aussehen - je nach Tageslage ( erneuter Amoklauf / Terroranschlag / hoppgenommener illegaler Waffensammler, der zufällig eine LEP oder 4M20mm hat ).

    Der Minister hätte sich landestypisch kurz fassen können: " Schaun wer ´ma"!

    Meine Meinung: Sammler wie Harryumpf, die sich bemühen und sich dadurch bekannt machen als Sammler solcher Waffen, werden wohl die Möglichkeit einer Sammler-WBK oder ähnliches für einen legalen Weiterbesitz bekommen. Der Rest wird seine Waffen entsorgen dürfen oder ist ab demnächst einfach ein Illegaler.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne

    Das gebotene Augenmaß kann heute so und Morgen so aussehen - je nach Tageslage ( erneuter Amoklauf / Terroranschlag / hoppgenommener illegaler Waffensammler, der zufällig eine LEP oder 4M20mm hat ).

    Der Minister hätte sich landestypisch kurz fassen können: " Schaun wer ´ma"!

    Wäre schön, wenn sich viele Leute "wehren" würden - manche würden es auch (höchstwahrscheinlich) doch keiner weiß, wie.

    Ehrlich gesagt, das "schaun wer mal" trifft es m.E. genau auf den Kopf - Leute, ich halte Euch allen die Daumen - das wird noch recht "lustig" werden, oh hauer, hauer :confused2:

    Schöner Beitrag, Vogelspinne, du triffst den Nagel mal wieder auf den Kopf (so schlimm das auch ist).

    pak9:

    Streitet euch doch nicht um die eine oder andere Formulierung - Floppyk sieht die Sache mit unter von einer ganz anderen Seite - die nicht unbedingt die falsche ist. Es reicht schon, wenn wir wie Don Quichote gegen behördliche Windmühlen laufen - da können auch negative Meinungen m.E. Auslöser für neue Ansätze und Ideen sein.

    Wir Besitzer der "Freien" sitzen alle in einem Boot!