Ich muß noch einmal auf das leidige Thema Hausbesuche der Waffenbehörde zurückkommen. In einem Beitrag bei WO (den ich nachfolgend auszugsweise zitiere) wird deutlich, daß man sich bezüglich des Vorgehens und der Absichten von Behördenvertretern keiner optimistischen Illusionen hingeben sollte:
Zitat[...]
So ein Hausbesuch ist immer eine zweischneidige Sache: kam doch neulich ein Ordnungsamtler zu uns in den Garten, um einen Sachverhalt betr. JagdG festzustellen. Dabei sah er einen Flüssiggastank, welchen er sofort fotografierte - würde er an das Bauordnungsamt weitergeben - könnte doch sein, man braucht eine Baugenehmigung dafür, die sollen mal prüfen. Hat dann auch einen Schuppen gesehen, der nicht in den Lageplänen eingezeichnet ist. Wieder Foto, würde er an das Katasteramt weiterleiten - zwecks Einmessung, Grenzbebauung ..... In der eigentlichen Sache, wegen der er kam, ist der Herr, wen überraschts, innerhalb von 4 Wochen noch nicht tätig geworden.
Haus- und Schnüffelbesuche - wie sagte der Ämtler so nett: wenn ich schon mal da bin, kann ich doch ...
(Quelle)
Darum noch einmal der Hinweis, das Grundrecht aus Art. 13 GG nicht leichtfertig aufzugeben. Selbst wenn man nichts Illegales getan hat, so hat man möglicherweise doch erstmal einen "Rattenschwanz" von Ärger.