BRANDAKTUELL: Stellungnahme des BMI + des LKA BAYERN zur LEP / 4mmM20 Problematik- Stichwort: WaffG.

Es gibt 946 Antworten in diesem Thema, welches 149.577 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. April 2009 um 15:24) ist von harryumpf.

  • Hmmm, jetzt sind schon zwei Freds hier führend, die sich auf LEP/4mmM20 beziehen. M.E. hat sich die Situation dadurch weder verbessert, noch gibt es neue Infos. Ich persönlich habe es besser gefunden, dass man nur immer den neuesten Beitrag in einem Thread anklicken musste, um aktuell zu bleiben. Jetzt sind es zwei. Ich finde, dass man unser Problem nicht so brutal in 'zig Threads penetrieren sollte, obgleich es natürlich ein Problem ist. Der ursprüngliche Thread, nämlich dieser hier, wäre meines Erachtens ausreichend gewesen, solange man ihn sachlich führt und ohne ein Überangebot an "Smilies" überfrachtet.

    Sorry, aber irgendwie geht auf Dauer die Übersicht verloren ...

    hyperdeath

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

    Einmal editiert, zuletzt von hyperdeath (27. August 2008 um 23:36)

  • Naja, die Diskussionen in diesem Thread schweifen zum Teil schon sehr weit vom Thema ab. Wer sich einfach nur schnell über den Sachstand informieren möchte, muss ganz schön blättern. Ein nüchterner Thread (der evtl. sogar durch einen Mod sauber gehalten wird) und ein Laberthread ist doch gar nicht übel.

    Jörg

  • hyperdeath & JoergS:

    Das war eigentlich der Hintergrund hinter dem 2-ten Thread - hier, in diesem Thread kann man auch ums Thema rum diskutieren - weil der Thread doch schon etwas voll geworden ist mit > 600 Posts und bei beinahe 34 Seiten keiner mehr zwischen "nur Spekulationen" oder jetzt tatsächlicher Vorgehensweise der Behörden unterscheiden kann - und natürlich weiterhin "seine Meinung oder Spekulation, Wünsche etc." posten - und im anderen Thread die Fakten.

    In diesem Thread sind und waren bisher ja viele Spekulationen, weil bis vor Kurzem überhaupt keine Vorgehensweise der Obrigkeit zu unserem Thema erkennbar war.

    Nachdem sich jetzt langsam klare Durchführungsverordnungen von Seiten der Länder erkennen lassen, war mein Hintergedanke, im anderen Thread jetzt ENDLICH nur die tatsächliche Durchführung der Anmeldung und die Vorbedingungen etc. zum Erhalt des Altbesitzes an LEP / 4mmM20 darzustellen - damit es übersichtlicher wird.


    Am Besten die Besitzer von 4mmM20 / LEP`S würden Ihre Fakten aus jedem möglichen Bundesland im anderen Thread posten - dann hätten wieder alle was davon - und das Suchen wäre wieder einfacher.

    Bisher sind auch schon 3 Rückmeldungen vorhanden - leider erst aus 2 unterschiedlichen Bundesländern. - BY und NRW :confused2:

    "Labern" halt nur noch hier, alle Fakten, Links zu offiziellen Behördenstellungnahmen und Durchführungen von Sachbearbeitern etc. dahin:

    INFO-SAMMELTHREAD: Vorgehensweise der einzelnen Bundesländer / SB`s zum Thema Altbesitz 4mmM20 / LEP

    - kurz und übersichtlich ???

    :cry: Wollte keine Verwirrung stiften, sondern nur mehr Klarheit herstellen - :huldige: `tschuldigung :(

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

    VDB Fördermitglied, FWR & GRA Mitglied

    Mitglied im VdW und der FESAC

    16 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (28. August 2008 um 08:52)

  • harryumpf: Na gut, hast mich überzeugt, macht dann doch Sinn ...

    BTW: Ich werde meinen SB bzgl. meinen 4mmM20-Waffen demnächst nochmal anrufen. Er hatte zwar
    das letzte Mal gesagt, ich solle mir um meinen Altbesitz keine Sorgen machen, so ganz
    traue ich der Sache aber nicht. Ich habe auch noch nichts schriftlich bzgl. eines
    nachträglichen Bedürfnisnachweises o.ä. bekommen. Schön langsam müsste er ja wissen,
    wie es seine Behörde handhaben soll, zumal ja seine angekündigte "Behördensitzung" mittlerweile
    stattgefunden haben müsste.

    Das Ergebnis teile ich dann eben in dem anderen Thread mit ;)

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • hyperdeath:

    :huldige: Falls Du sowieso deinen SB in Hessen kontaktierst - und nur, falls es Dir nicht zu aufwändig ist - dann frage doch auch mal nach, wie es mit den LEP`s in Hessen gehandhabt wird, oder ob es auch hierzu "schriftliche Vorschriften" seitens des Innenministeriums an die SB`s gibt, wie in BY - dann hätten wir schon 3 Bundesländer???

  • Zitat

    Originally posted by harryumpf
    hyperdeath:

    :huldige: Falls Du sowieso deinen SB in Hessen kontaktierst - und nur, falls es Dir nicht zu aufwändig ist - dann frage doch auch mal nach, wie es mit den LEP`s in Hessen gehandhabt wird, oder ob es auch hierzu "schriftliche Vorschriften" seitens des Innenministeriums an die SB`s gibt, wie in BY - dann hätten wir schon 3 Bundesländer???

    Ja, ich werde mal nachfragen. Ich werde voraussichtlich morgen vormittag dort anrufen.

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Dankschee!

    Habe gerade mal wieder gegoogelt und aktuell auch noch DAS im WO-Forum gefunden:


    " .... Grad einen Anruf von einem Schützenbruder bekommen. Er war bei seiner SBine ( Saarland ) und hat dort erfahren, das man im Saarland am diskutieren ist, die konvertierten 4mmM20 Waffen zu unterscheiden. In die, die den Lauf eingeschweisst haben , und in die, die ihn nur eingeklebt haben. Was man mit dieser Unterscheidung bezwecken will, keine Ahnung. Jedenfalls ist es für mich das erste mal, das ich davon höre. Dem Schützenbruder kann ich das abnehmen, das dies ihm so gesagt wurde.
    Hat jemand ähnliches gehört??? .... "

    Alle bissi Knülle im Ländle?

    Was macht die Unterscheidung für einen Sinn???

    Wer an einer, in seiner WBK eingetragenen 4mm-Waffe "doofbasteln muss", der ist doch dann nicht nur "doof" sondern auch leicht nachverfolgbar und man kann ihn entsprechend bestrafen, oder???

    Und wenn man angeblich die "geklebten Läufe" so einfach rausbekommt - was ich auch nicht glaube - dann hat der ehemalige 4mmM20-Besitzer immer noch keine Munition. Aber Muni wächst ja auf den Bäumen (im Saarland) ???

    Ein Problem hat er in jedem Fall.

    Steht da:

    http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=351470&st=0

  • Mein Gott, haben die Probleme. Jahrelang war alles OK so und jetzt sind wir alle auf
    einmal so dämlich, dass wir uns unsere Zukunft ruinieren und mit an Sicherheit grenzender
    Wahrscheinlichkeit versuchen, die Reduzierläufe aus den Waffen zu popeln - Nicht zu fassen!

    Wie soll das eigentlich bei Revolvern funktionieren? Die Ladehülsen in der Trommel
    verschweißen, anstatt zu verkleben? Wie denn, es gibt da ja kaum einen Ansatzpunkt
    und von außen verschweißen würde ja die ganze Trommel ruinieren.

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

    Einmal editiert, zuletzt von hyperdeath (28. August 2008 um 15:48)

  • @ Harry

    ...ich bin ganz ruhig...ich weiss das es dauert...danke für deine Info...Anmelden und warten...ist OK...kriege ich hin...hoffe ich...

    Andreas

    ***wenn deine Zeit gekommen ist, kannst du so schnell laufen wie du willst***Smith & Wesson :respect: :respect:

  • Nur zur Info, ich wollte ja heute bei meinem SB anrufen, um den aktuellen Stand bzgl.
    des 4mmM20/LEP Themas in Erfahrung zu bringen. Er hat bis zum 8.9. Urlaub, es dauert
    also noch eine Weile, da die Dame die ihn vertritt überhaupt keine Ahnung von dieser
    Sache hat. Grrrrrr....

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Habe auch was Neues aus Mönchengladbach (NRW) ausgegraben:

    http://www.wz-online.de/?redid=293637


    Interessant, gell und das Anmelden (die LEP-WBK - egal wieviel man davon braucht??? :ngrins:) kostet NUR 40,90 Euro (also genau wie eine "normale" WBK) :new11:

    Na, dann meldet doch mal an und macht jeder mal ein paar WBK`s voll - vielleicht gibt es da ja noch Mengenrabbatt :laugh:


    Aber: Zahlen, oder abgeben - Ist das eine neue Art von Gruppenzwang :confused2:


    Auch schön, von 4mmM20 redet keiner :lol:

  • Zitat

    Original von harryumpf
    Habe auch was Neues aus Mönchengladbach (NRW) ausgegraben:
    http://www.wz-online.de/?redid=293637

    Der Artikel erwähnt "A-Schein-Waffen" *lol*
    Wer von euch hat diesen Schein? Wo kann man den machen? :lol:


    Der hat wohl das 'N' verschluckt.

    Man hört nicht auf zu spielen, weil man alt wird, sondern man wird alt, weil man aufhört zu spielen.

  • Hallo!

    Heute bekam ich (wie vom Sachbearbeiter angekündigt) Post von meiner zuständgigen Waffenbehörde. Inhalt war ein "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz."

    Den werde ich am Wochenende mal gewissenhaft ausfüllen und zurückschicken.

    Einerseits erfreulich das anscheinend alles doch noch ein gutes Ende findet, andererseits ärgere ich mich das ich, auf Grund der Unfähigkeit des Gesetzgebers ein Gesetz verständlich und rechtsstaatlich zu verfassen, vor dem 1.4. noch viele LEP-Waffen (schweren Herzens!!) verkauft habe.
    Wäre das Gesetz von vornherein verständlich und eindeutig bezüglich des Altbstandes gewesen hätte ich das nicht tun müssen.


    Gruß,
    Rene'

    Einmal editiert, zuletzt von Rene' (29. August 2008 um 16:05)

  • Habe da gerade was aus NRW gelesen, dass die Behörden da z.B. nur bei den LEP-Umbauten "besondere wirtschaftliche Verhältnisse" als Bedürfnis für Altbestand anerkennen und NUR die LEP`s in eine WBK eintragen, die VOR DEM 01.04.08 gekauft wurden - alle anderen = die nach dem 01.04.08 gekauften sind außen vor.

    :direx: DA:

    http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=351745

    (Wie man das genau nachprüfen will, ist mir zwar etwas schleierhaft, da niemand Rechnungen über Jahre hinweg aufheben muss - und bei Privatkauf auch eine Rechnung nicht zwingend existiert aber bei Waffen, die nach dem 01.04.08 über eine bekannte Autkionsplattform verkauft und gekauft wurden, ist ein Nachprüfen sehr wohl möglich).

    :direx: Ich denke, dass das wohl auch in den anderen BL so gilt, da die Teile lt.Gesetz seit dem 01.04.08 nicht mehr "frei verkäuflich" waren und nach dem 01.04.08 ein Bedürfnis für die Waffe notwendig war, aus der die LEP`s umgebaut wurden.

    Da könnten sich noch etliche Leutchen wundern, da adhoc bei einem einschlägigen Auktionshaus nach wie vor LEP-Waffen zu "Horrorpreisen" verkauft und gekauft werden (natürlich mit dem Zusatz "EWB erforderlich!") - und nicht nur von Benutzern, die im Ausland leben :confused2:

    Wie das geht, ohne Bedürfnis (und entsprechendem WBK-Voreintrag, seit dem 01.04.08) das frage ich mich schon lange. ???

    Denken manche, die die LEP`s nach wie vor in D kaufen, die Behörden sehen nicht auch bei "eg**" rein und lesen mit :confused2:


    hyperdeath:

    Jaja, Unwissenheit (auch im Zusammenhang mit Gesetzen), ist im Moment "sehr in" :laugh:

    diddie:

    A-Schein-Waffen - ja, bei der Zeitung ist man bereits bei der EU-Liste der Waffenkategorien angekommen - die sind da der Zeit bereits weiiiit voraus :laugh: -oder hat der Reporter ggf. mal wieder KEINE AHNUNG vom Thema ???

    @Rene`:

    Na dann voran, jetzt bist du dann auch als Waffenbesitzer amtlich "erfasst".

    Die "Unklarheit" war m.E. schon so gewollt, den Grund habe ich nur noch nicht komplett hinterdacht :n17: - da waren nämlich echt mal Cleverle am Werk, bei der Formulierung des neuen WaffG.


    Edit am 30.08.08:

    Warum bekommen wir eigentlich nur Stellungnahmen aus NRW, BY und dem Saarland in den anderen Thread - ist denn niemand in dem Forum in einem anderen BL, der LEP/4mmM20-Waffen hat und seine Erfahrungen hierzu mitteilen möchte :cry:

    Ich habe heute mal wieder gegoogelt und gesucht - aber die Infos sind nicht im Net vorhanden - nur aus NRW habe ich noch was gefunden :confused2:

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

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    17 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (1. September 2008 um 21:16)

  • Hallo,

    Eine Frage der anderen Art. Ich habe letztens aufgeschnappt dass der Händler welcher bei der letzten "illegalen Waffen"-Aktion der Polizei gefilzt wurde Bellmann war. Und eben dieser Händler ist auch dafür bekannt LEP-Umbauten gemacht zu haben. Angeblich waren auch manche Umbauten unzulänglich?

    Zwar eine relativ utopische Frage, aber hat sich bei Bellmann-umgebauten LEP Besitzern mal die Behörde diesbezüglich gemeldet, bzw. weiß die Behörde bei gemeldeten LEP-Umbauten wer den Umbau vorgenommen hat (sodass das dann zu Besuchen mit anschließender Prüfung kommen könnte?).

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Promo:

    Solche Infos habe ich zwar momentan nicht, aber könnte wohl durchaus möglich sein, da z.B. die Homepage der genannten Firma seit einiger Zeit nicht mehr erreichbar ist ???

    Ich denke, dass generell solche Aktionen, wie du sie beschreibst durchaus möglich sind - es gab sowas bereits so "anno 2002/2003" in Bezug auf LEP-Konverts eines anderen Umbauers.

    Also, als ich meine LEP angemeldet habe, hat nur der Waffentyp, die Waffennummer, das Modell, das LEP-Kaliber und der Original-Hersteller interessiert - nicht die Firma, die in LEP umgebaut hat.

    Wie das andere Behörden in anderen BL handhaben, weiß ich leider nicht.

    Ich bin aber sicher, dass es bei jedem LEP-Umbauer "Kundenlisten / Rechnungen etc." gibt, die ggf. "behördlicherseits" abgearbeitet werden - bzw. spätestens dann abgearbeitet werden, wenn die entsprechenden (LEP-)Waffen nicht ordnungsgemäß angemeldet werden.

    Zu den LEP-Umbauten deiner angesprochenen Firma selbst kann ich nicht viel sagen, da ich (denke ich ???) nur zwei LEP-Revolver, eine LEP-Taschenpistole (ehemals Kaliber 6,35mm) und eine total umgebaute, ehemals .22lfB-Ruger MKII der Firma als Muster habe.

    Die LEP-Abänderungen sehen soweit identisch aus, wie die Abänderungen an meinen Reductas / CDS - Teilen.

    Schweißpunkte hier, Bolzen da, ausgebohrte Läufe, eingesetzte LEP-Läufe, Trommeln ausgebohrt und ausgebuchst, Schlagbolzenlöcher "erweitert" / aufgebohrt, gefräst hier, geschwächt da, ... etc. usw. - sieht also für mich "LEP-normal" aus.

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

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    13 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (2. September 2008 um 11:10)

  • Promo: Dir kann das doch egal sein, Georg. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es diesbezüglich Hausbesuche in Österreich geben wird, oder? Nich umsonst habe ich einen Erma-Sammlungsteil dort :))

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Holger,

    Ich habe keine LEP-Umbauten, aber wenn ich welche hätte wäre ich um so nervöser. Gerade die österreichische Regierung ist besonders penetrant wenn es um ehemalige scharfe Waffen geht - egal ob es Deko, Salut oder eben LEP ist. Die Umbaurichtlinien sind viel strenger als die in Deutschland.

    Aber grundsätzlich ging es mir darum einmal die vielleicht noch Unwissenden darüber zu informieren und andererseits auch zu wissen wie soetwas in Deutschland gehandhabt wird.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von harryumpf

    Edit am 30.08.08:

    Warum bekommen wir eigentlich nur Stellungnahmen aus NRW, BY und dem Saarland in den anderen Thread - ist denn niemand in dem Forum in einem anderen BL, der LEP/4mmM20-Waffen hat und seine Erfahrungen hierzu mitteilen möchte :cry:

    Nach Anfrage vom 01.09.08 per eMail an einen SB in Süddeutschland bekam ich folgende Antwort:

    Guten Tag Herr xxxxxx,
    leider kann ich Ihnen nicht verbindlich mitteilen, wie nach Ablauf der Meldefrist am 30.09.2008 mit den gemeldeten LEP-Waffen zu verfahren ist. Bisher haben wir noch keine diesbezüglichen ministeriellen Erlasse die uns eine entsprechende Verfahrensweise anheim geben. Wir werden deshalb die gemeldeten LEP-Waffen zunächst registrieren und abwarten, bis evtl. eine zeitnahe Regelung über die weitere Verfahrensweise verabschiedet wird. Bezügl. dieser und weiterer waffenrechtl. Unklarheiten haben wir Ende September eine Dienstbesprechung mit den entsprechenden Behörden und hier wird dann hoffentlich eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden. Bis dahin kann ich Sie nur um Geduld bitten. Gerne können Sie mich dann Anfang Oktober noch mal in dieser Sache kontaktieren.
    Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

    Ich habe ihm dann den Erlass des Innenministeriums NRW vom 22.08.08 gesendet mit der Bitte da mal reinzuschauen. Eine Antwort steht noch aus.
    So viel zum Thema andere Bundesländer ...............