Jetzt wirds schräg...

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 2.732 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. März 2008 um 14:44) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Könnt ihr langsam mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurückkommen?

    BKA-Bescheide sind seit Jahren so ziemlich das Sinnvollste, was waffenrecfhtlich in Deutschland so verzapft wird. Niemand (außer zweien hier im Thread offenbar) hat bislang die hohe Sachkenntnis der BKA-Leute angezweifelt (das ist keine Ironie, ich kenne viele der zuständigen Beamten dort persönlich). Frau Wahl unterschreibt diese Bescheide nur, also bitte nicht vom Namen täuschen lassen, da sitzen erfahrene Polizisten dahinter.

    Es gab bisher keine/null/nada/njet Proteste und keine Klagen gegen Einstufungen. Alle Begründungen (zum Beispiel auch die Anhebung von 0,08 auf 0,5 Joule oder die Einstufungen vieler Halbautomaten als Sportwaffen) sind durchweg von Fachleuten beider "Seiten" anerkannt worden.

    Die Einstufung erfolgt auch nicht im Zusammenhang mit oder gar auf Grund des neuen Waffengesetzes, sondern auf dem von 2003, bzw. dem seit 1972: seither werden nämlich bestimmte Gegenstände im Zweifelsfall rechtlich beurteilt. Früher gab es den § 37 "Anscheinswaffen", wo auch Regenschirme mit eingebautem Elektroschocker, Schießkugelschreiber oder Stockdegen verboten wurden, weil sie eben einen anderen Gegenstand des täglichen Lebens vortäuschen und daher hinterlistig eingesetzt werden können. Heute regelt das die Anlage 2 des WaffG, und an dieser Einstufung wurde auch im neuen Gesetz nichts geändert.

    Und wer Augen hat zu lesen, der lese einfach noch einmal in Ruhe die Begründung in diesem einem Absatz, warum ein Kubotan nun mal keine Hieb- Stoß- oder Stichwaffe im Sinne des Waffengesetzes ist.

    Ob nun irgendein Trainer den Kubotan nun in den großen Topf mit "Waffen" wirft, ist da eigentlich weniger wichtig. Die Wirkung beruht nun mal weniger auf Stichen und Stößen, sondern auf Schlägen/Drücken gegen Druckpunkte und kleine Hebel, um etwa Haltegriffe zu öffnen. Eine Schlag- oder Stichwirkung dürfte mit der eines stabilen Kugelschreibers gleichzusetzen sein, der deutlich unauffälliger ist.

    Aber anstatt sich darüber zu freuen, daß es noch ein rechtlich unbedenklich eingestuftes Verteidigungsmittel gibt... :confused2:


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt

    Aber anstatt sich darüber zu freuen, daß es noch ein rechtlich unbedenklich eingestuftes Verteidigungsmittel gibt... :confused2:

    Diesen Ausführungen kann ich mich nur anschliessen!
    :direx: <== Quasi..

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

  • Ich freu mich auch und werd den ausgedruckten Feststellungsbescheid ab 1.4. mit mir herumschleppen... allerdings bleibt die Regelung trotzdem logisch betrachtet völlig :crazy3:..... egal :))

    Das Leben ist eine Krankheit,
    die mit der Geburt beginnt;
    durch Sex übertragen wird,
    und immer tödlich endet !

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Aber anstatt sich darüber zu freuen, daß es noch ein rechtlich unbedenklich eingestuftes Verteidigungsmittel gibt... :confused2:

    Das kann ich wirklich unterschreiben :nod:

    @all

    Ich habe den Bescheid schon vorher in anderen Foren bekannt gemacht und keiner hat sich über diese Entscheidung beklagt.
    Im Gegenteil!

    Und einen Kubotan zusammen mit den (Teleskop)-Schlagstock in einen Topf zu werfen, ist doch :cc


    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Logisch oder unlogisch....
    Betrachtungen dieser Art führen im Zusammenhang mit Waffengesetzen eh nicht weiter. Also lieber nicht drüber nachdenken.
    Ich befürchte mein Gehirn könnte explodieren wenn ich versuche einen Sinn oder gar Logik im Waffengesetz (insbesondere das neue) zu sehen.. :(

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    ... unterschreibt diese Bescheide nur...


    Das hast jetzt schön ausgedrückt, Uli :)).

    Nein, im Ernst: natürlich ist das, was Uli schreibt, im Grunde vollkommen richtig. "Im Grunde", denn es gibt durchaus FBs, die so nicht nachvollziehbar und eher politisch motiviert erscheinen. Man denke z.B. an den Einzelbescheid zu einem bestimmten RRA AR15 (wenn man alle relevanten Funktionsteile tauscht, rattert so ziemlich jeder HA).

    Von diesen randständigen (in qualitativer Hinsicht) Erscheinungen abgesehen, geben die BKA-Bescheide aber das Maximum an erreichbarer Rechtssicherheit in Einzelfragen.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (26. März 2008 um 09:00)

  • Diese Einstufung vom BKA wundert mich überhaupt nicht, denn ein Kubotan ist von seinem Sinn her keine Hieb- und Stichwaffe sondern eine sog. "Nervenpresse" die als Druckverstärker der Hand verwendet wird. Diese "Nervenpresse" wird stammt aus asitischen Kampfsportarten und wird u.a. bei Kobudo oder Jiu-Jutsu verwendet. Ich befürchte, daß mache hier so einen "Schlüsselanhänger" bei sich tragen und nicht wissen, für was er eigentlich ist oder wie man ihn tatsächlich einsetzt.

  • Nur um das nochmal klarzustellen:

    Ich beschwere mich in keinster Weise, bin aber dennoch erstaunt, einen positiven Bescheid zum Kubotan gefunden zu haben.

    Ich hätte eher erwartet, das das Gegenteil der Fall sein würde.

    Die Begründung ist es, was mich am meisten amüsiert.


    Für mich allerdings nicht nachvollziehbar bleiben die Bescheide zum Schlagstock mit eingeschraubter Klinge und seinem baugleichen kleinen Bruder, der aber als verboten eingestuft wird.

    Mein Kommentar zur Größe bezog sich eben aus diesen Fall, nicht auf den Kubotan.


    Freuen wir uns also , das nach momentanem der Schlüsselanhänger in der Tasche bleibt.

    Beste Grüße,

    hunt

  • Zitat

    Original von Thehunt
    Für mich allerdings nicht nachvollziehbar bleiben die Bescheide zum Schlagstock mit eingeschraubter Klinge und seinem baugleichen kleinen Bruder, der aber als verboten eingestuft wird.


    Eigentlich ganz simpel:

    Kleine Version= sieht aus wie Schlüsselanhänger = als Gegenstand des täglichen Gebrauchs verkleidet =
    verbotene Waffe

    Große Version= sieht aus wie Schlagstock= Waffe= nicht verkleidet=
    nicht verboten
    ;)

    Zitat

    Original von Thehunt
    Freuen wir uns also , das nach momentanem der Schlüsselanhänger in der Tasche bleibt.

    So isses (:)

    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Ja so war das von mir auch nicht gemeint. Ich gebe zu der Vergleich den ich gebracht habe, war nicht ganz passend (kommt vielleicht daher das ich mir vor kurzem ein noch erlaubtes Messer extra aus Amerika geholt habe, damit es jetzt verboten ist). Dafür entschuldig ich mich auch.

    MfG lukrab

  • Und jetzt noch nicht für simple Antworten ein Vollzitat machen (das nutzt die Scrollräder ab...), dann wird alles wieder gut... :ngrins:


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...