Egun Beschwerde

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 2.609 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. März 2008 um 15:01) ist von d.zilles.

  • Hallo,
    also ich habe ein Problem bei egun. http://www.egun.de/market/item.php?id=1673927

    ich hatte diese waffe damals selbst so erstanden! wirklcih 1a zustand keine spuren von geschossen weder am Griffstück noch am Schlitten.
    Wegen meiner Sammlerauflösung trennte ich mich nun von ihr.

    Nun schreibt der Käufer mir heute:
    Es wäre nicht das original Griffstück. Ich hätte da was vertauscht.
    Nun will er sein geld zurück! Bevor ich ärger bekoommen würde.


    Also ich habe nichts vertauscht verändert und alle mir möglichen infos weitergegeben in der auktion. Zudem war es ja ein Privatkauf.

    Aus Kullanz habe Ich ihm vorgeschlagen mir die waffe zurück zu schicken damt ich es vom umarex kontrollieren lassen kann(einschicken). Sollte sich sein verdacht/behauptungen bestätigen würde ich die kosten übernehmen und die waffe neu bei egun einstellen (mit dem entsprechenden Hinweis) den Differenzbetrag würde er dann zurückerhalten.

    Sollte sich sein Verdacht/Behauptung nicht bestätigen müsste er die kosten tragen und danach würde ich die ssw ihm wieder zurück schicken.
    Ich will nicht schlecht über ander Menschen denken aber es wäre ja uach möglcih das er was vertauscht hat oder ihm einfach die waffe nciht gefällt ect.

    Kann ich sonst noch was tun? Habe ich was zu befürchten? eigentlcih sieht man bei egun das ich vertrauenswürdig bin!

    Einmal editiert, zuletzt von d.zilles (10. März 2008 um 20:29)

  • Soweit ich das sehe hast du alles richtig gemacht! Deine Idee halte ich für sehr gut, dass von Umarex überprüfen zu lassen! Das klingt eher so, als ob der Typ keine Lust mehr auf deine Waffe hat und jetzt einfach irgendeinen aus der Luft gegriffenen Grund sucht, um die Kohle wieder zurück zubekommen! Lass dich nicht verar*chen und drohen erst recht nicht! Wenn der meint, der könnte dich veräppeln ruf mal bei E-Gun an und klär die Sache auch mit denen ab! Ansonsten, wenn der wirklich drauf besteht, schick die Waffe zu Umarex und sag dem, dass ihm das nichts weiter eingebracht hat als weitere Unkosten, weil ich würde die Portokosten nicht bezahlen für solche Querulanten!

    Einmal editiert, zuletzt von Sgt. Miller (10. März 2008 um 20:29)

  • ok gedroht hat er mir nicht direckt er meinte nur dann könnte ich mir nur ärger ersparen.

    2 Mal editiert, zuletzt von d.zilles (10. März 2008 um 20:38)

  • Kein Gewähr auf Richtigkeit, keine Garantie, Kein Umtausch. Kauf ist bindend!

    das steht bei mir immer drinne!

    das bedeutet für mich als schlcuhtenscheisser gewährleistung! :confused2:

  • Also Garantie ist eh immer eine freiwillige Leistung, entweder gibst du sie oder nicht. Was du ausschließen möchtest, ist die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Das könnte man also in Zukunft ändern.

  • Das geht aber nicht. Ob der Käufer privat oder gewerblich ist, schließt ihn nicht von der Gewährleistungspflicht aus.
    Wenn du bei eGun etwas verkaufst, hast du Gewähr dafür zu tragen, dass der Artikel auch der Auktionsbeschreibung enspricht. Ist dem nicht so und/oder der Artikel weisst versteckte Mängel musst du ihn gegebenfalls wieder zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten (da KV nichtig).
    Hat jetzt nix direkt mit diesem Fall zu tun, sondern eher mit mit dem Begriff Gewährleistung.
    Zudem hat etwas wie "Kein Gewähr auf Richtigkeit" keine Wirkung. Natürlich hast du Gewähr dafür zu tragen, dass alle Angaben richtig sind.

    Einmal editiert, zuletzt von VincentJones (10. März 2008 um 21:13)

  • also ich hätte mich da auch beschwert.. die waffe is ja offensichtlich nicht so wie beschrieben:
    "Zustand: neu umgeschossen, keine Kratzer etc. !"
    ne umgeschossene waffe sollte kaputt aussehen ;)

    nix für ungut :) ich finds lustig :D

  • da gibts aber noch ein paar Abweichungen.

    Auch wenn das alles ausgeschlossen wird (Garantie etc.) ist dass nicht automatisch korrekt.
    Wenn der Verkäufer z.B. die Mängel verschweigt und als "ohne Mängel" versteigert ist das nichtig mit dem Garantie ausschliessen etc, da er Tatsachen verschwiegen hat.
    !!!Nicht auf diesen Fred hier bezogen!!!

    Auch wenn er den Preis bei der Sofortkaufoption hoch ansetzt und angibt, es handelt sich 100% um echte Ware und es stellt sich raus, dass es nicht so ist, dann kann es eine Menge Ärger geben oder er setzt den Preis hoch an und behauptet er weiß net was er da verkauft....(hab ich selbst schon durchgemacht, aber bei Ebay mit einem Verkäufer).


    Aber das nur zu den Auschlussklauseln in einer Auktion.
    Hoffe bei dir erledigt sich das von selbst. Dem Typen einfach klar machen dass du alle nur denkbaren Schritte einleitest auf seine Kosten, wenn er falsch liegt und trotzdem auf Umtausch beharrt.

    Vincent war schneller... :new16:

    Sind wir denn hier in China?...Tss..Zensur...

    2 Mal editiert, zuletzt von bokimava (10. März 2008 um 21:14)

  • ja habe von mir keine erkennbaren oder wissentliche mängel verschwiegen!
    habe die waffe doch auch
    ,nur so verkauft wie ich sie gekauft habe!

  • Zitat

    Original von d.zilles
    ja habe von mir keine erkennbaren oder wissentliche mängel verschwiegen!
    habe die waffe doch auch
    ,nur so verkauft wie ich sie gekauft habe!

    Das war ja auch nicht auf diese Fall bezogen sondern generell auf die Definition des Begriffs "Gewährleistung"

  • Mach dir keinen Kopf. Der kann dir gar nichts wenn du alles richtig gemacht hast.

    Also in meinem Fall war es so:

    Ich habe einen "Goldnugget" gekauft. Preis ca. 880 Euro. Wert 0 Euro.
    Der Verkäufer hatte den Nugget als hochgoldhaltige Legierung angeboten und als ich den Nugget angefräst habe, stellte sich herraus das es nur Cobalt Crom Molyden war (CoCrMo). Er hat den Artikel als echtes Gold angeboten (als diese Legierung), hat den Startpreis dementsprechend hoch angesetzt und hat versichert das alles korrekt sei... tja ohne mich....habe ihn angemailt...nichts.....habe Ebay kontaket ;-)........ die haben sein Mitgliedskonto vorrübergehend gesperrt.... nichts....Anwalt...nichts....Anwalt.... 880 Euro + 260 Euro für den Aufwand + negative Bewertung. Ich glaub den gibts auch mittlerweile net mehr. :new11:

    Sind wir denn hier in China?...Tss..Zensur...

  • Zitat

    Original von MarcAndree
    wollte ich auch schon fragen :lol:

    heimatort neuwied. hatte damals meine egun konnt nch in der brd eröffnet!
    wohne aber mittlerweile beruflich bedingt wochentags in Klagenfurt.
    Macht nicht s da ich jedes zweite we nach hause fliege

  • hat sich wohl erledigt......

    auch nachdem ich es ihm ein zweites mal meinen Vorschlag angeboten habe er jedoch sich nie dazu geäußerte. dann schrieb ich ihm, das ich egun informiert habe und egun gegebenenfalls eine Rachebewertung löschen würden. Dessweiteren würde ch auf keine weiteren emails meh rantworten.

    und auf einmal schreibt er. er hätte die pistole weiterverkauft. ( bin mal gespannt ob er da das angeblich falsche Griffstück verheimlicht hat. wenn nicht gehe ich auch davon aus das er einfach nur keinen bock mehr auf die pistole mehr hatte und sein geld mit so einer linken nummer zurück holen wollte.

    an der stelle danke nochmal für all eur Tipps und ratschläge