heute hat ein vereinsmitglied sein neues luftgewehr eingeweiht. es war ein neues anschütz. sah so ähnlich aus:
es besitzt ja, wie deutlich zu sehen, einen seperaten griff und einen anschlagsschaft. bisher war dies ja durch den paragraphen 37 verboten. allerdings ist das neue gesetzt doch nicht schon in kraft getreten ? bisher dürfte eine solche kombination ja nur in bayern und ein paar anderen bundesländern legal gewesen sein, nciht aber in hessen.