Aufbewahrung von Luftgewehren

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 12.629 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. März 2008 um 12:24) ist von Phonix.

  • Naja für nen Kescher brauche ich auch keine zweite Tasche.Entweder nehm ich ihn in die Hand oder ich schiebe ihn ins lange Aussenfach des Ruttenutteralls die für den Kescher auch vorgesehen ist.Jedenfalls würde ich nicht auf die Idee kommen den Nassen Kescher zwischen meinen Rutten samt Rollen mit montierten Blinker zu quetschen.

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    ...Echt?!? So eine Angeltasche hab ich noch nie gesehen.

    Übernimm die Versandkosten und schick mir deine Adresse per PN und du kannst das Dr....ding haben.

    Zum Angeln wirds wohl taugen.

    So und jetzt wieder zurück zum Thema. Hier geht ja nicht ums Angeln, sondern wie man LGs richtig lagert.

    Gruß
    Roland

    Gruß
    Roland

    Einmal editiert, zuletzt von four-point-five (4. März 2008 um 21:09)

  • Bin jetzt etwas verunsichert.
    Meine Wohnung ist ein Singlehaushalt, in den kein Mensch unbefugt gelangt, außer er bricht ein. Das reicht nicht zur Aufbewahrung von :F: Waffen vor dem Gesetz? Munition habe/benötige ich keine, da ich nur :F: Waffen besitze.

    Derzeit verwahre ich meine :F: Waffen in einem abgeschlossenen Koffer. Wenn ich sie aber z.B. an die Wand hängen möchte, muss ich sie mit einem Schloss versehen?

    Aktuell: Steyr LP10, S&W 686 .357, Crosman 1377c, QB78, div. Schleudern, Cold Steel Big Bore .625 Blasrohr, Feinwerkbau AW93, Pedersoli Le Page, Bearpaw Kiowa

  • Nein, ist ok. Nur wenn Personen unter 18 Jahren in der Wohnung sind (auch Besuch zählt), mußt Du verhindern, daß sie die Tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangen können.
    Einbruch ist bereits eine Straftat, die eine hohe kriminelle Energie erfordert, die üblichen Sicherheitsmaßnahmen (neueres Zylinderschloß etc) reichen zur Sicherung von :F: - Waffen aus.

  • Zitat

    Original von ulli s
    Nein, ist ok. Nur wenn Personen unter 18 Jahren in der Wohnung sind (auch Besuch zählt), mußt Du verhindern, daß sie die Tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangen können.
    Einbruch ist bereits eine Straftat, die eine hohe kriminelle Energie erfordert, die üblichen Sicherheitsmaßnahmen (neueres Zylinderschloß etc) reichen zur Sicherung von :F: - Waffen aus.

    Danke für die Antwort!

    Aktuell: Steyr LP10, S&W 686 .357, Crosman 1377c, QB78, div. Schleudern, Cold Steel Big Bore .625 Blasrohr, Feinwerkbau AW93, Pedersoli Le Page, Bearpaw Kiowa

  • Du musst die Waffen egal welche außer soft airs sicher aufbewahren weil wenn einer bei dir einbricht und die waffe klaut und damit jemanden erschießt dann hast du eine teilschuld weil du deine waffe nicht sicher genug aufbewahrt hast.
    das gesetz is manchmal doof aba was soll man machen?

    Mfg,
    Phonix

    /

  • Zitat

    Original von Floka


    Ich hab mich mal im Internet zu nem Thema geäußert was net ganz beliebt ist. Dann hat des LKA meine Adresse rausgekriegt und dann sind 2 nette Beamte von der Polizei bei mir aufgetaucht. Ja die wollten halt mein LG sehn und des hang halt überm Bett.
    Wegen Unbefugten Zugriff haben die was gesagt, aber die waren voll locker drauf.

    Du musst die Waffen egal welche außer soft airs sicher aufbewahren weil wenn einer bei dir einbricht und die waffe klaut und damit jemanden erschießt dann hast du eine teilschuld weil du deine waffe nicht sicher genug aufbewahrt hast.
    das gesetz is manchmal doof aba was soll man machen?

    Mfg,
    Phonix

    /

  • Zitat

    Original von Phonix
    Du musst die Waffen egal welche außer soft airs sicher aufbewahren

    Soweit ist es noch richtig. Wobei auch Softairs >0,08J (u.U. kann man noch über 0,5J reden, aber darüber auf jeden Fall) sicher verwahrt werden müssen.

    Zitat


    weil wenn einer bei dir einbricht und die waffe klaut und damit jemanden erschießt dann hast du eine teilschuld weil du deine waffe nicht sicher genug aufbewahrt hast.

    Da hört es allerdings auf. Derjenige mußte ja schon Einbrechen, und das reicht für eine Freie Waffe in aller Regel schon völlig aus. Wer ein Haustürschloss knackt wird sich von einem abgeschlossenen Kleiderschrank eh nicht schrecken lassen. Eine Einsicht die die Deutschen Richter zu 99,9% auch schon erreicht hat.

    Probleme kannst Du da nur bekommen, wenn z.B. bei einer Familienfeier Kinder zu besuch sind und die dann die Waffe über dem Bett in die Hände bekommen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    3 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (8. März 2008 um 15:28)

  • Oh, Hast eigl. recht aba man sollte sie trotzdem gut bewahren.
    aba wenn du mehr waffen hast würde ich mir sowas ähnliches wie ein tresor anschaffen der gross genug ist.
    das is imma am sichersten ;)

    /

  • Zitat

    Original von Phonix
    Du musst die Waffen egal welche außer soft airs sicher aufbewahren weil wenn einer bei dir einbricht und die waffe klaut und damit jemanden erschießt dann hast du eine teilschuld weil du deine waffe nicht sicher genug aufbewahrt hast.
    das gesetz is manchmal doof aba was soll man machen?

    Mfg,
    Phonix


    Quellenangabe?