Darf ich Salutwaffen nach Holland verschicken

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 2.422 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. März 2008 um 00:23) ist von luger123.

  • Hallo Leute.
    Ich hab mal eine Frage.
    Ich verkaufe gerade bei e... ein Salutgewehr mit der option " kein Internationaler Versand ". Jetzt hat aber ein Hollander geboten und wenn er die Auktion gewinnt, weiß ich nicht ob er das Gewehr in NL haben darf.
    Ich weiß das SSW in NL verboten sind, doch wie sieht es mit Salutgewehren aus? ??? Die sehen ja auch wie scharfe Waffen aus.

    Gruß
    Kropatschek

  • Verschicken ja (Deutsche Deutsches Waffengesetz), empfangen nein. (Niederländiches Waffenrecht)

    Obba Gerrit

  • Hallo,

    das kommt ganz auf die AGB's des Unternehmens an, was du verschickst. Außerdem kann der Zoll bei grenzübeerschreitenden Paketversand dein Packet öffnen und es beschlagnahmen. Nur mal so als hintergrund Info.

    In diesem Sinne
    Sebi

    Luftgehwehr: Diana 100 :F:
    SSW: Röhm Vector CP1

    Geschmacksache sagte der Affe, und biss in die Seife.

  • Zitat

    Original von Rambo
    Soweit ich weis ist in Holland alles verboten was wie eine scharfe Waffe aussieht. Da fällt dann auch Salut drunter :(


    Aber verkauft wird die Waffe ja in Deutschland

  • Zitat

    Original von SchwedenSebi
    Hallo,

    das kommt ganz auf die AGB's des Unternehmens an, was du verschickst. Außerdem kann der Zoll bei grenzübeerschreitenden Paketversand dein Packet öffnen und es beschlagnahmen. Nur mal so als hintergrund Info.

    In diesem Sinne
    Sebi

    Ist dann aber das Problem des Empängers

  • Das ist mir bekannt. Ich weiß auch das es für einen selber legal ist nach Holland eine "Anscheinswaffe" zu verschicken.

    Ich würde ihn vorher aufklären und fragen ob er das weiß. Wenn ja dann ist er selbst schuld und ich würds ihm schicken. Wenn nicht soll er nachdenken ob er die Waffe will sonst geht die an den 2. Bieter.

  • Stimmt, ok, die Frage war ja auch nicht, ob er das verschicken darf, sondern ob er die besitzen darf in Holland....ist auch was anderes

  • Zitat

    Original von Kropatschek
    Hallo Leute.
    Ich hab mal eine Frage.
    Ich verkaufe gerade bei e... ein Salutgewehr mit der option " kein Internationaler Versand ". Jetzt hat aber ein Hollander geboten und wenn er die Auktion gewinnt, weiß ich nicht ob er das Gewehr in NL haben darf.
    Ich weiß das SSW in NL verboten sind, doch wie sieht es mit Salutgewehren aus? ??? Die sehen ja auch wie scharfe Waffen aus.

    Gruß
    Kropatschek

    er hat es doch gekauft, dann ist es sein problem ob der beitzt erlaubt ist oder nicht. er muss sich darüber "informieren" ob es geht oder nicht.

    wenn du aus dem ausland sachen bestellst die hier in deutschland "verboten" sind, ´bekommst du ja ärger und nicht der versender. man muss sich doch nicht als verkäufer über die importregeln eines anderen landes informieren, das sollte sache des käufers sein.

  • Danke schon mal.
    Ich hab ihn angeschrieben, mal schaun was er dazu sagt.
    Wie sieht es mit Salutwaffen in Frankreich aus?
    Ich glaube die lesen alle nicht richtig bevor sie bieten. :deal:
    Gruß Kropatschek

  • Zitat

    Original von Kropatschek
    Danke schon mal.
    Ich hab ihn angeschrieben, mal schaun was er dazu sagt.
    Wie sieht es mit Salutwaffen in Frankreich aus?
    Ich glaube die lesen alle nicht richtig bevor sie bieten. :deal:
    Gruß Kropatschek

    Ich wurde auch die Tage von einem niederländischen Interessenten angeschrieben, ob ich ihm eine SSW außerhalb von eGun verkaufen würde. Selbstverständlich habe ich abgelehnt und eGun hat ihn dann auf meine Mitteilung hin gesperrt. Solche Interessenten wissen nämlich ganz genau, daß SSW´s/Salut in ihrem Land verboten sind und sie versuchen genau auf diesem Wege an eine zu kommen... Mir könnte es ja egal sein, aber ich persönlich möchte solch unerlaubtes Handeln nicht unterstützen, aus Prinzip schon nicht !!!

    Du kannst das Problem auch eGun mitteilen, dann erlassen sie Dir die Verkaufsprovision und Du kannst die Waffe erneut einstellen oder eben an den "Zweithöchstbietenden" verkaufen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (1. März 2008 um 11:33)

  • Zitat

    Original von Kropatschek
    ............Ich glaube die lesen alle nicht richtig bevor sie bieten.
    Gruß Kropatschek


    Oh doch, die lesen schon richtig und die wissen auch das sowas verboten ist. Nur stört sich da niemand dran.
    Wie in Deutschland mit den Exp... Federn.

    Obba Gerrit

  • Zitat

    Original von Derringer
    Mir könnte es ja egal sein, aber ich persönlich möchte solch unerlaubtes Handeln nicht unterstützen, aus Prinzip schon nicht !!!

    Aber zum Denunzianten muss man sich auch nicht gleich machen...

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Zitat

    Original von Derringer

    Ich wurde auch die Tage von einem niederländischen Interessenten angeschrieben, ob ich ihm eine SSW außerhalb von eGun verkaufen würde. Selbstverständlich habe ich abgelehnt und eGun hat ihn dann auf meine Mitteilung hin gesperrt. Solche Interessenten wissen nämlich ganz genau, daß SSW´s/Salut in ihrem Land verboten sind und sie versuchen genau auf diesem Wege an eine zu kommen... Mir könnte es ja egal sein, aber ich persönlich möchte solch unerlaubtes Handeln nicht unterstützen, aus Prinzip schon nicht !!!

    Du kannst das Problem auch eGun mitteilen, dann erlassen sie Dir die Verkaufsprovision und Du kannst die Waffe erneut einstellen oder eben an den "Zweithöchstbietenden" verkaufen.

  • Zitat

    Original von Derringer

    Ich wurde auch die Tage von einem niederländischen Interessenten angeschrieben, ob ich ihm eine SSW außerhalb von eGun verkaufen würde. Selbstverständlich habe ich abgelehnt und eGun hat ihn dann auf meine Mitteilung hin gesperrt. Solche Interessenten wissen nämlich ganz genau, daß SSW´s/Salut in ihrem Land verboten sind und sie versuchen genau auf diesem Wege an eine zu kommen... Mir könnte es ja egal sein, aber ich persönlich möchte solch unerlaubtes Handeln nicht unterstützen, aus Prinzip schon nicht !!!

    Du kannst das Problem auch eGun mitteilen, dann erlassen sie Dir die Verkaufsprovision und Du kannst die Waffe erneut einstellen oder eben an den "Zweithöchstbietenden" verkaufen.

    Hilfspolizist voller KOMPLEXE ! :evil: Inerhalb der EU gibt es KEINE Zollkontrollen ! Wenn er sich strafbar macht, dann ist es sein Problem !