LEP (ehemals Waffen mit "F") & 4mmM20 oder: Das Ende (der Vernunft)?

Es gibt 179 Antworten in diesem Thema, welches 33.538 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. September 2008 um 23:53) ist von harryumpf.

  • Zitat

    Original von Pinkerton Ich möchte aber auch anmerken dass der LEP-Bereich wohl schon immer ein Schattendasein führte.


    Wenn es tatsächlich so wenige davon in D gäbe (Schattendasein), dann frage ich mich, warum hier so ein großer Handlungsbedarf bestand, das Gesetz so unvollkommen und drastisch zu verschärfen. Ich denke, das genaue Gegenteil ist der Fall??? Oder hat man von Luftpumpen soviel Angst (jaja, ich weiß, es gab verm. mal wieder irgendwelche Bastler - aber ist euch ein Fall bekannt geworden, wo mit einer "scharfgemachten LEP oder einer 4mmM20" etwas passiert ist)???

    FWR = Forum Waffenrecht (die, mit dem Erbendildo), die mir, wegen Personalmangel meine Fragen im Moment nicht "schnell" beantworten können.

    BDMP = Bund der Militär- und Polizeischützen. Die haben daran kein Interesse - warum auch "Pumpen-Murmelwerfer :laugh:". Wie geschrieben: LEP-PPC-1500 - Pumpen bis der Arzt kommt :laugh:

    VdW = Verband für Waffentechnik und Geschichte. Die versuchen zu helfen, wo sie können - bin über diesen Verein rechtsschutzversichert. Aber die wissen bisher auch nix, der Anwalt ist aber erste Sahne.

    BSSB = Bayrischer Sportschützenbund im DSB. Der DSB kümmert sich um so etwas nicht - siehe die Stellungnahme des DSB zum neuen WaffG. an seine Mitglieder auf WO. Der DSB hat mit dem neuen Gesetz aber auch einige Kröten zu schlucken.

    Die, die vieleicht helfen könnten , wenigstens bei einer rechtsverbindlichen Aussage zu der "Auslegung des Gesetzes zu dem Thema", (FWR / VdW) wissen selber bisher das Gesetz offenbar nicht zu deuten - woher auch, wenn das nichtmal das BMI kann???

  • harryumpf
    "Schattendasein" bedeutet ja nicht dass es nur wenige LEP-Besitzer gibt. Ich bin mir sicher dass über 90?% der Sammler / Besitzer dieser Waffen ihr Teil im Wohnzimmer in einer Schachtel oder Vitrine aufbewahren und damit glücklich sind. Die bekommen von der jetzt aktuellen Situation einfach nichts mit, sind in keinem Forum angemeldet, lesen keine Fachzeitschriften und gehen jeden Tag zur Arbeit (wenn sie denn welche haben). Also genau das Klientel eines unbescholtenen Bürgers.
    Wenn man denen bekannt gibt dass sie ab dem 01. April 2008 illegale Waffenbesitzer und damit kriminell sind ...........!?
    Und wie du richtig bemerkt hast: Mir ist auch kein Fall bekannt wo jemand mit einer "rückgebauten" LEP-Waffe eine Straftat begangen hat. Obwohl: Hat einer eine LEP-Waffe zurückgebaut würde die Straftat mit einer scharfen Waffe begangen worden sein und nicht in Verbindung mit LEP gebracht werden!!?

    Sollte der Gesetzgeber (BKA) wirklich die Möglichkeit nutzen, Kauf,- und Verkaufslisten von Internetshop's, Waffenhändlern, Auktionshäusern wie eGun usw. zu überprüfen (diese Datein müssen meines Wissens nach für 12 Monate gespeichert werden) , na dann gute Nacht und reichlich Schockpatienten!

    Einmal editiert, zuletzt von Pinkerton (6. April 2008 um 21:19)

  • Es wird ab dem 01.10. so laufen (da es in der Vorzeit auch schon mal so gelaufen ist, siehe meinen Post irgendwo im Thread), die Frage ist nur, was der Staatsanwalt dann dazu sagt???

    Die bisherigen legalen Besitzer, die diese Teile haben und um das neue Gesetz wissen, sind bis dahin mürbe geworden - Teile mit Nachweis abgegeben oder verschrottet oder zum Ersatzteilaufkaufpreis an einen Händler verscheuert - nachträgliche Schadensersatzklagen ab dem 01.10. nicht mehr möglich - weil Waffen ja aus Angst bereits weg - Fall schön erledigt, oder???

    Wenn man (aber wem???) mangelnde Informationspolitik etc. nachweisen kann (sofern das irgendwie möglich ist), geht sowas aber in der Regel aber trotzdem nicht straflos aus - bestenfalls wird ein Verfahren halt gegen Geldbuße "eingestellt'" - aber die Zuverlässigkeit ist danach ggf. futsch :confused2:

  • OK, betreffend der Zuverlässigkeit mag es da Probleme geben. Dies trifft wohl in erster Linie auf WBK-Besitzer zu oder solche die es werden wollen. Ich für mein Teil als Besitzer eines KWS könnte auf diesen Punkt verzichten. Ich führe in der Öffentlichkeit keine Waffen. Habe den KWS nur beantragt und bekommen damit ich ihn habe und vielleicht mal meinem Kollegen, der in 10Km Entfernung wohnt, die neueste SSW zu zeigen. Hier beschränkt sich mein Besitz auf gerade mal 8 (in Worten acht) SSW.

    Einmal editiert, zuletzt von Pinkerton (6. April 2008 um 21:39)

  • Soweit ich weiß, muß ein wie auch immer gearteter Antrag innerhalb von drei Monaten bearbeitet sein, man hat ansonsten die Möglichkeit, Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit einzulegen. Habe mir diesbzgl. schon mal den 01.07. im Kalender markiert.

    harryumpf
    180 Stück? Da zieh ich meinen Hut!! :huldige:
    Wann hast Du denn mit den LEPs angefangen?

    Viele Grüße,

    vincula
    http://www.vincula.de

    Forum Waffenrecht Lifetime Member Nr. 500

    "Gun control" means using both hands!

  • Eben, eben - apropo, die "Stellungnahme des DSB zum neuen WaffG. steht hier:

    http://www.schuetzenbund.de/aktuelles/details.php?id=2426

    @Pinkerton:

    Der Kws ist dann aber auch futsch und die anderen freien Waffen ggf. auch (da bei einer Hausdurchsuchung erstmal alles, was nach Waffe und Zubehör aussieht (damit man der Presse die "Beute" zeigen kann :(), mitgenommen wird - ob, und in welchem Zustand man das dann wieder bekommt, da walte Hugo) - und die "weiße Weste" ist erheblich angekratzt.

    Wegen einer LEP in der lokalen Tageszeitung auf der ersten Seite:

    FETTE ÜBERSCHRIFT:

    "Immenses Waffenlager bei Hugo Mustermann enddeckt - (Foto von allen "Waffen", die bei der Razzia gefunden wurden, einschließlich Softairs, Küchenmesser und der Brotschneidemaschine :ngrins:)", ...

    Sowas kommt in der Nachbarschaft gut an, da kannst du gleich "auswandern", auch wenn es minder schlimm ausgeht.

    Der Widerruf kommt dann evtl. gaaaaanz klein - der interessiert nämlich keinen mehr :new16:

    Ich glaub, ich geh heute lieber ins Bett - mir ist schon wieder ganz schlecht.

    vincula:

    Nachdem die ersten :F:LEP-Kurzwaffen (die "Langwaffen mit den MEGA-Kartuchen gab es ja schon seit 1995 in D) bei der IWB im Frühjahr 1996 vorgestellt wurden - da habe ich erstmal bei den ersten beiden LEP-Revolvern (Ruger Security Six und Nagant) zugeschlagen, danach hatte es mich komplett erwischt. Habe meine ganze SSW-Sammlung aufgelöst (bis auf meine Ermas) und nur noch Stahl gesammelt - bin etwas (edit: komplett) "Balla-Balla" :crazy3: sagt meine Frau, aber ein "großer" Jäger und Sammler vor dem Herrn. :n1:

    Meinen Antrag (zusammen mit der "kulturhistorischen Geschichte der LEP`s, einer, durch das WaffG. im Jahre 2008 zeitlich begrenzten Randerscheinung in Deutschland") bringe ich noch in der nächsten Woche aufs Amt - meine Holde muss nur noch mal drüberlesen - schade, dass der VdW mir das bisher nicht kommentiert hat, aber worauf soll ich noch warten???

    VERZWEIFLUNG :cry:

    Nochmal edit:

    Ich denke aber immer mehr (nein, bin mir mittlerweile sogar sicher!), ohne einen abgelehnten Antrag auf eine (Zitat LKA BW: " ... wie auch immer... ") WBK für LEP-Altbesitz (inkl. der Begründung, ohne die eh kein Anwalt was machen kann), oder einem "genehmigten" kann man erstmal nichts machen - was auch immer dabei (erstmal) rauskommt, anmelden ist Pflicht , je früher, desto mehr Zeit bleibt am Ende - sprach der Herr und wandelte ins Amt.

    Wieder Edit:

    Zum Thema "Bedürfnis":

    Langsam bekomme ich ein starkes "Bedürfnis", aber dieses "Bedürfnis" hat nix mit Waffen zu tun, sondern zeigt sich in der Tatsache, dass mein Zwang immer größer wird, manchen Personenkreisen in den Allerwert ..... (ZENSIERT).

    Nochmal Edit am 08.04.08:

    So, mein Antrag auf eine "Ampel-WBK" :confused2: (Rot?, Gelb??, Grün???) ist jetzt auch auf dem Weg - und mir is schlecht!

  • Hallo,
    ich habe da nun auch nochmal ne Frage zur LEP Lage:
    Folgendes Bespiel:
    Einer hatte nur 3 LEP`s, hatte aber zwei davon Schon Privat verkauft, eine ist eh nix wert und er wird sie wohl zerstören und im Müll entsorgen.
    Aber wie sieht es aus, wenn Vater Staat nach den Waffen irgendwann fragt? Es ist ja nicht nachvollziehbar wo die Waffen hin sind. Das geht ja nur bei den Auktionshäusern.
    Sowas in der Art wird doch öfter vorkommen? Irgendwie doof.
    Gruß an alle

  • Zitat

    eine ist eh nix wert und er wird sie wohl zerstören und im Müll entsorgen.

    1. darf "er" ;) die nicht selbst zerstören. Jegliche Um-/Bearbeitung von Waffen und Waffenteilen ist nur Personen mit einer gesonderten Erlaubnis gestattet.

    2. soll "er" ;) das Teil doch einfach zur nächsten Polizeistation bringen und sich den Erhalt quittieren lassen.

    Feddich!

    Die anderen beiden Waffen hat "er" ;) (ich wiederhole mich, ich weiss) doch verkauft. Wo ist dann also das Problem?

    "Ein ruhiges Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen."


    Gruß,
    Rene'

  • Im Augenblick d.h. sofort sollte ER unmittelbar auf seine zuständige Waffenbehörde und versuchen, das Teil ANZUMELDEN - das ist FAKT.

    Beim Amt gegen Quittung abgeben, kann ER die LEP noch am 30.09.08!

    ANMELDEN!!! MUSS ER!

    Finger weg, von einfach verschwinden lassen oder selbst zerstören, das ist Bearbeiten von wesentlichen Waffenteilen und Otto-Normalbürger verboten!


    Um es nochmal klarzustellen, im Augenblick ist es nur eine Übergangsfrist die Teile "irgendwie anzumelden" (wie immer das auch gehen soll - die Waffen sind aber seit dem 01.04.08 Erwerbscheinpflichtig!!!), ab dem 01.10.08 ist es illegaler Waffenbesitz.

    Die Waffen ohne Entsorgungsnachweis etc. selbst "wegzuschaffen" geht nicht - der Verbleib des Teiles wird ggf. nachgeforscht - das gibt gewaltige Probleme - die einzige momentane Möglichkeit ist:

    ANMELDEN! So schnell wie möglich - mehr als weg (im Sine von: an einen Berechtigten/eine Firma verkauft, beim Amt abgegeben oder beim Büma oder der Polizei, ...) sein kann die Waffe ab dem 30.09.08 dann auch nicht.

    Dann ist sie aber OFFIZIELL WEG inkl. Nachweis des Verbleibs!!!

    Nachdem die staatliche Informationspolitik bisher krankt:

    Erzählt es jedem, den ihr kennt, der u.U. LEP-Waffen besitzt - er muss zum AMT - bevor er unschuldig dran ist. Unwissenheit schützt ab dem 01.10.08 nicht mehr vor Strafe!

  • :direx: Hier noch was interessantes vom BKA zum neuen Waffenrecht, zum Thema LEP / DEKO / SALUT / 4mmM20 lese ich aber nix ???

    Immer nur der gleiche Schmotz zu den gefährlichen Messern, den Anscheinszeugs und den "verbotenen Waffen".


    http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-waffenrecht.pdf

    - habe das gerade bei WO ausgegraben.

    Jetzt wundert es mich auch nicht mehr, warum das BKA oder das BayStMi mir bisher nicht geantwortet hat - man macht ja da keine "Rechtsberatung" :laugh: - im Sinne von:

    " ... man kann Otto-Normalverbraucher das Gesetz nicht klarlegen ... "

    Nach dem Motto:

    Oh, du unwissender Waffennarr, geh direkt zum Anwalt (zahle da erstmal ein paar hundert Euro), gehe nicht über Los und lass deine Waffen halt "einziehen" oder sei halt mal kurz kriminell, wir bringen dich dann schon in den Knast. (frei nach Monopoly).

    Aber kein Problem, das BKA macht dafür hinterher auch "Hausbesuche" :laugh: - danach legt man dir schon klar, was man dir "vorher nicht erklären wollte" - ich lach mich in den Wald.

    Na, dann wenden wir uns an die Anwälte, wie es das BKA vorschlägt - komisch ist nur, dass die momentan auch nicht den Durchblick haben???

    Die ganze Geschichte stinkt zum Himmel.

    Heißt das jetzt im Ernst, die Auslegung der ganzen Geschichte wird den Ländern überlassen werden (und somit den Innenministerien der Länder) - dann am Ende den Sachbearbeitern ???.

    Da wäre dann ggf. so ein "gewaltiger Ermessensspielraum" (der in dem Gesetz nach wie vor möglich ist - das ginge dann u.U. tatsächlich von Enteignung bis problemlosem Eintrag des Altbestandes in eine WBK) drin, dass das von München bis Kiel und von Fall zu Fall gewaltig unterschiedlich ablaufen könnte.

    Die Länder-Innenministerien haben da ja Einiges zu tun. Ich hoffe, dass hierzu viele Klagen möglich werden und auch auflaufen.

  • @ harryrumpf:

    das WaffG ist ein Bundesgesetz, dessen Ausfuehrung den Laendern obliegt.
    Denkbar, dass es fuer gleiche Sachverhalte unterschiedliche Regelungen
    geben kann.

    Gruss
    pak9

  • Zitat

    Original von pak9
    @ harryrumpf:

    das WaffG ist ein Bundesgesetz, dessen Ausfuehrung den Laendern obliegt.
    Denkbar, dass es fuer gleiche Sachverhalte unterschiedliche Regelungen
    geben kann.

    Gruss
    pak9


    Das dem so ist, ist mir schon bewusst, nur, dass hier ein dermaßen großer Ermessensspielraum (da das Ges. ja ziemlich "offen") ist, bleibt, das ist sehr merkwürdig - und wird hoffe ich noch einigen Ärger geben!


    :direx: Da ich leider nicht in beiden Threads posten möchte, geht es hier weiter:

    AKTUELL: Stellungnahme des BMI und des LKA BAYERN zur LEP / 4mmM20 Problematik- Stichwort: WaffG.

  • Hallo und Guten Abend,

    ich bin auch Neu hier,verfolge aber Euren Meinungsaustaus schon länger.
    Einer Sammelklage,bzw an einem Unkostenbeitrag für eine eventuelle
    Einzelklage würde ich mich sofort anschließen.
    Ansonsten hilft vieleicht die Bundes und Landtagsabgeordneten mit Briefen bzw Mails nerven
    Bei uns in Bayern sind im Sept.Landtagswahlen ein Hinweis auf eine mögliche Änderung des Wahlverhaltens,sollte den Politikern zu Denken geben.
    Siehe Ärger wegen dem Rauchverbot in Bay.
    Buron

    Buron


  • Hallo im forum, BURON :laola: - BTW: Buron klingt nach einer kleinen Stadt in Bayern - die kenne ich zufällig ;)


    Zum Thema Sachbearbeiter, BMI, LKA und Innenministerium "nerven", mal da lesen:

    BRANDAKTUELL: Stellungnahme des BMI + des LKA BAYERN zur LEP / 4mmM20 Problematik- Stichwort: WaffG.

    Wenn möglichst viele dies tun, könnte die Politik vielleicht hellhörig werden, wer nichts in dieser Richtung unternimmt, ist am Ende der Dumme - dann sind wir alle bedauerliche Einzelfälle, wie es das BMI und der bayerische Innenminister mir ja bereits mitgeteilt haben.

    Das Problem ist aber, dass sich anscheinend zwar viele versuchen "schlau zu machen", aber nur wenige bisher versucht haben, ihre LEP`s etc. tatsächlich anzumelden.

    Die 4mmM20 stehen ja schon auf einer WBK - sind daher angemeldet - aber auch hier sollte man dem Sachbearbeiter, das LKA, das BMI, ... vorher (bevor er bereits eindeutige Handlungsanweisungen hat, und die Altbestände der WBK´s anfängt durchzuforsten, nach Umbauten) schriftlich darauf hinweisen, dass man auch dererlei Gegenstände auf WBK bereits besitzt.

    Wenn die Sachbearbeiter dann erst das Reagieren anfangen, wenn sie entsprechende Vorgaben haben, könnte es zum 01.10.08 sehr, sehr eng werden.

    Vorher agieren, nicht abwarten und zu spät reagieren - nur meine Meinung.

  • Bei EGun werden immer noch 4mmM20 verkauft und das mit zum Teil
    guten Preisen.
    Habe mir die Bewertungen der Bieter angesehen,das sind keine Neulinge sondern Leute mit 100 und mehr Bewertungen.
    Wissen die mehr als wir?

    Gruß Buron

    Buron

  • Zitat

    Original von Buron
    Bei EGun werden immer noch 4mmM20 verkauft und das mit zum Teil
    guten Preisen.
    Habe mir die Bewertungen der Bieter angesehen,das sind keine Neulinge sondern Leute mit 100 und mehr Bewertungen.
    Wissen die mehr als wir?

    Gruß Buron

    Schau mal auf die Homepage da:

    http://www.cds-ehrenreich.de/waffen/pism20.htm

    " ... diese Auffasung wird noch geprüft ... "

    Naja, ich bin da momentan sehr skeptisch, habe auch noch 4mmM20-Voreinträge - würde mir schon gerne was kaufen - aber meine SB weiß ja noch nix - nicht das mir die nach dem Kauf nicht eingetragen werden :(

  • Wie zu Beginn eines dieser Threads gesagt, mein SB sagte mir, bei ihnen ändert sich hinsichtlich 4mm M20 nichts zum bisherigen Vorgehen. Ich war vorige Woche Dienstag dort, um mir für 27,50 Euro :( den Munitionserwerb für 4M20 nachtragen zu lassen - als ich mir meine gekauft hatte, waren die Knallerbschen noch frei.
    Er sagte, die Absicht hinter dem Gesetz sei nicht, die "Spielzeugpistolen" zu verbieten, sondern zu verhindern, daß nicht regelkonform umgebaute und eventuell rückbaubare Waffen in den Umlauf gelangen und nicht mehr kontrollierbar sind. Er geht davon aus, daß die LEP´s in Zukunft wie die 4M20 gehandhabt würden (außer daß man den MES spart :ngrins: ), wartet allerdings noch die Verwaltungsvorschrift ab.

  • Hallo,

    hatte meinen SB beim Landratsamt wegen den 4mmM20 angeschrieben und vor 5 Minuten folgende Rückinfo erhalten:

    "Hallo Herr XXX,

    es gibt leider immer noch keine abschließenden Informationen zu dieser Problematik.

    Nach dem jetzigen Stand wird der Bund auch keine Verwaltungsvorschriften erlassen, so dass eine Regelung auf Länderebene wahrscheinlich ist.

    Von unserer Seite aus werden wir das zuständige Ministerium zu der Problematik hören.

    Nach Eingang der Informationen werde ich mich nochmals bei Ihnen melden.

    Erfahrungsgemäß wird dies jedoch etwas dauern.

    Mit freundlichen Grüßen

    XXXX"


    Wenn jetzt noch jedes Bundesland seine eigenen Dinger durchzieht - na dann gute Nacht....

  • Zitat

    Original von nuckelsanna

    Nach dem jetzigen Stand wird der Bund auch keine Verwaltungsvorschriften erlassen, so dass eine Regelung auf Länderebene wahrscheinlich ist.

    Wenn jetzt noch jedes Bundesland seine eigenen Dinger durchzieht - na dann gute Nacht....

    nuckelsanna:

    Nicht nur jedes Bundesland, das bedeutet im Klartext, jeder Sachbearbeiter kann dann, im Rahmen seiner "Auslegungsfreiheit", die ihm die Landesregierung dann noch lässt, über "Sein oder Nichtsein" entscheiden.

    Wie hat hier schon ein Mémber geschrieben:

    " ... Seid lieb zu euren Sachbearbeitern ... "

    - wohl dem, der dann einen SB hat, der mit gesundem Menschenverstand an die Sache rangeht.

    Das das so laufen wird wurde mir immer klarer, je tiefer ich in dieser Sache rumgestochert habe - das Gesetz ist eindeutig ZWEIDEUTIG.

    Ich kann nur hoffen, dass die Handhabung wirklich von Bundesland zu Bundesland dermaßige "Auswüchse" zeigt, dass Klagen über Klagen folgen.

    OH hauer, hauer. :confused2: