Ausländer und Fieldtarget und WBK

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.599 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Februar 2008 um 17:38) ist von Paramags.

  • Hallo,

    Hab mal eine frage.
    Ich, Holländer, würde mal gerne aan einem Wettbewerb oder treffen teilnehmen in Deutschland zB in Dorsten, ist nicht so weit weg.
    Jetzt haben wir in den Niederlanden keine beschränkung auf 7.5 Joule und deshalb auch keine WBK oder sowas.
    Dürfte ich jetzt mein > 7.5 Joule Luftgewehr in mein auto packen, nach Dorsten fahren, am treffen oder wettkampf teilnehmen ohne im conflict mit dem Deutschen gesetz zu kommen?
    Nach Holländischem gesetz mach ich mich nicht strafbar, nach Deutschem gesetz ist es mir nicht erlaubt eine solche waffe zu führen, oder gilt dies nur für Deutsche staatsangehörigen?????????????
    Hab versucht etwas zu finden hier im forum aber leider kein treffer.

    Dankbar für jede antwort.


    Ben

    Einmal editiert, zuletzt von comojb (18. Februar 2008 um 10:10)

  • Du darfst hier eine solche Waffe nicht führen, benutzen oder besitzen. Besitzen darf man sie hier nur mit WBK...

    Du darfst als Ami hier ja auch nicht mit deiner Vollauto AK rumballern ;)

    jaja, so ist das...

  • Es gibt einige FT Schützen aus Holland die Regelmäßig nach Dorsten
    fahren. Ich meine als Holländer darfst Du hier damit Schießen.

    Ich würde aber sagen, dass Du den Europäischen Feuerwaffenpaß brauchst. Eine Einladung vom Veranstalter kann ebenfalls nicht schaden.

    Sicher können Dir unsere Holländischen Freunde mehr darüber sagen.
    Einige sind hier auch im Forum aktiv.


    Gruß Kante

  • Hallo Ben,

    sieh dich mal um bei: http://www.dfta.nl und nimm mit denen Kontakt auf.

    Wie schon gesagt, mit dem EVP (Europees Vuurwapenpas) darf man mit den starken LGs nach Deutschland reisen.
    Nur, den EVP bekommt man in Nederland nicht mehr für ein LG.
    Die Niederländer die nach Dorsten kommen haben einen noch gültigen EVP oder sie haben bei den entsprechenden Deutschen Behörden eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

    Obba Gerrit

  • Zitat

    Original von Jogi
    Du darfst hier eine solche Waffe nicht führen, benutzen oder besitzen. Besitzen darf man sie hier nur mit WBK...

    Du darfst als Ami hier ja auch nicht mit deiner Vollauto AK rumballern ;)

    Mein lieber Jogi,

    bitte tu mir den Gefallen und halte Dich zurück, wenn Du nichts zum Thema beitragen kannst.
    Gerade unter dem Gesichtspunkt der neuesten Waffengesetz"reformen" hier in Deutschland gehen mir solche klischeehaften, von keiner Sachkenntnis getrübten Aussagen mittlerweile extrem auf den Wecker.
    Smilie hin oder her.
    Ernsthaft.

    Back to Topic:

    Ben:

    Bitte kontaktiere Deine Landsleute unter
    http://www.dfta.nl/
    bezüglich Deines Problems.


    Wir haben oft holländische Gäste in Deutschland zu Wettbewerben und die haben sehr viel Erfahrung mit den entsprechenden Gesetzen und Bestimmungen.

    Hoffe, geholfen zu haben.

    Gut Schuß,

    Stefan

    “The Dominator has no ‘soul’.
    It just sits there, completely dead and with pure, mechanistic precision puts every pellet where it’s supposed to go.”
    (Simon Moore at ukairguns.co.uk)

  • Zitat

    Original von acciaio

    Mein lieber Jogi,

    bitte tu mir den Gefallen und halte Dich zurück, wenn Du nichts zum Thema beitragen kannst.
    Gerade unter dem Gesichtspunkt der neuesten Waffengesetz"reformen" hier in Deutschland gehen mir solche klischeehaften, von keiner Sachkenntnis getrübten Aussagen mittlerweile extrem auf den Wecker.
    Smilie hin oder her.
    Ernsthaft.

    Mal im Ernst: Wenn er davon spricht ein Luftgewehr in Deutschland zu führen ("...eine solche Waffe zu führen") dann werde ich schonmal hellhörig!
    Vielleicht war meine Antwort etwas übereilt da ich den Verein nicht bedacht hatte. Da darf man ja auch mit scharfen Waffen und >7,5J Waffen schießen.
    Ich meine aber auch, dass du jetzt etwas übertreibst! Denn meine Aussagen treffen zu 100% zu. Das einzige was nicht bedacht war, dass man damit im Verein schießen darf.
    Hier darf man keine >7,5J Waffen besitzen ohne WBK. Noch darf man Luftgewehre führen und auch keine >7,5J Waffen schießen (außer im Verein).


    EDIT: Außerdem, was hat das mit den neuen Waffengesetzreformen zu tun? Nur weil ich vergessen habe den Schießsportverein mit einzubinden willst du mir jetzt etwas reinwürgen von wegen keine Sachkenntnis und deshalb schlechtes Vorbild... :confused2:

    jaja, so ist das...

    Einmal editiert, zuletzt von Jogi (18. Februar 2008 um 11:02)

  • Ich kann dazu nur anmerken, dass es den europäischen Feuerwaffenpass in Deutschland nicht ohne WBK gibt. Ich habe mal einen Waffenhändler auf dem Amt getroffen, der fruchtbar sauer war. Er musste für seine Waffen extra eine WBK ausstellen lassen, nur weil er eine Auslandsreise mit Waffen geplant hat und den EFWP haben wollte. Als Waffenhändler braucht er normalerweise keine WBK, weil die Waffen im Waffenhandelsbuch eingetragen sind.

    Zu den stärkeren LG muss sich comojb auch informieren, ob auf den vorgesehenen Plätzen LG über 7,5 Joule überhaupt zugelassen sind. Soweit ich weiß, ist FT in diversen Klassen unterteilt, die nicht immer Waffen > 7,5 Joule zulassen.

    Asonsten beim Zoll die Mitnahme (nicht Verbringung) anmelden. Evtl. brauchts von der zuständigen holländischen Waffenbehörde eine Bestätigung, dass in H. der Besitz dieser Waffe legal ist, weil diese ja bei uns WBK-pflichtig ist.

    BTW: Auch mit EFWP ist die Mitnahme oder Verbringung von bestimmten Waffen nicht in allen Ländern der EU erlaubt. So sind in Italien und Frankreich alle Waffen verboten, dessen Kaliber militärischen Ursprungs sind. Daher haben die dortigen Sportschützen und Jäger das Kaliber 9 x 21, weil 9 x 19 dort verboten sind. Meine 30-06 dürfte ich dort auch nicht zur Jagd mitnehmen. Daher muss vor Einreise vom Zielland eine u.U. Erlaubnis eingeholt werden.
    Das sollte der Zoll wissen.

    (Für die es nicht wissen und im Gesetz öfters auftaucht:
    Bei einer Mitnahme wird der Gegenstand bei Hin- und Rückreise transportiert. Bleibt also im Besitz des Eigentümers bzw. Reisenden.
    Bei einer Verbringung bleibt der Gegenstand im Zielland.
    Daher richtig beantragen.

  • Erstmals danke für die schnelle antworten.
    Da gibt es mal wieder viel zu lesen und werde mal ins Polizeipräsidium in Aachen fahren und schauen ob ich da schlauer werden kann und wie das mit einer genehmigung aussieht.
    Ansonsten kann ich auch mal mit meider FWB 300 vorbei schauen ist < 7.5 und düfte kein problem darstellen.
    Vielen dank euch allen

    Ben

  • Zitat

    Original von comojb
    Ansonsten kann ich auch mal mit meider FWB 300 vorbei schauen ist < 7.5 und düfte kein problem darstellen.


    Ähhhh, der Grenzübertritt mit einer Schusswaffe ist immer anmeldepflichtig. Formal ist es egal, welche Waffe zu mitnimmst.

  • Zitat

    Original von Floppyk

    Zu den stärkeren LG muss sich comojb auch informieren, ob auf den vorgesehenen Plätzen LG über 7,5 Joule überhaupt zugelassen sind. Soweit ich weiß, ist FT in diversen Klassen unterteilt, die nicht immer Waffen > 7,5 Joule zulassen.

    Hallo Floppy

    In Deutschland wird Field Target in 5 Klassen geschossen, 3 mit :F:-Waffen und 2 mit Waffen mit 16,3J. Es können aber auch in Wettberwerben stärkere Gewehre zugelassen werden. Wen er nun nach Dorsten fahren würde währe es kein Problem dort mit einem 16J LG zu kommen. Wen irgendwo FT geschossen wird dann wird im regelfall immer auch mit den starken Gewehren geschossen.

    Gruß
    Thomas