Polizei....

Es gibt 110 Antworten in diesem Thema, welches 11.160 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Februar 2008 um 00:13) ist von gunimo.

  • Moin ,

    Ich war gernde mit eine bekannten im garten und habe ein wenig mit meiner HW 35 geschossen , Links rechts und hintern sind jewails Holzstapel. die ca 2 meter hoch sind.
    ICh habe auf cola flaschen geschossen.. Ich habe auch getroffen da sagte der bulle ! Treffer! ist das Ihrs??

    Ich wusste erst nicht wie mir geschah.
    Klärt mich mal drüber auf mit wieviel jule darf ich im Garten schießen , er meinte zu mir bis max. 0,8 j , aber meins hat 7,5 j. was ist nun richtig ?

    Meine HW wurde mit genommen, sie soll nur zur Kriminal technischen Untersuchung. ?! sunn mist und wir haben sooooo ein ratten problem :D

    Naja ich sage nur Hilfe denn die kann ich brauch ..

    Liebe grüße

    Blaser alieas Basti

  • Nein 7,5 sind erlaubt!

    Wenn das Grundstück wie du sagt gegen austreten des Geschosses gesichert ist, hast du dir nichts vrozuwerfen.

    Wirst es bald wieder bekommen.

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Unwissenheit schützt nicht vor Strafe... dumm gelaufen... und das, wo du doch schon hier angemeldet warst...

    Lese dich mal schlau über das Thema... die HW ist weg... ;)

  • Du darfst mit einem LG bis zu 7,5J auf befriedeten Besitz schießen, solange das Geschoss dieses nicht verlassen KANN.
    Benuzt mal die SuFu, das thema wurde mehrmals ausführlich disskutiert.

  • Wie ist der Polizist überhaupt zu di in den Garten gekommen?
    Also wennd er geklinglt hat und du hast ihn rein gelassen hast du nun mal Pech,
    oder hat der sich anders zutritt verschaft.
    Hat dich jemand gesehen beim schiessen?

    Gruß Steven

  • er ist nach hinten gekommen von der straße aus kann man es nicht einsehen , er ist einfach nach hinten gekommen. ja er hat mich bei schießen gesehen. Mir ist es auch eigentlich recht latte! Es ist halt nur ärgerlich .

    es könnte sein das sich jemand beschwert hat , aber zutraun würde ich es ihn nicht.!

  • Das ist sch........!
    Allerdings ist das mal wieder typisch für unsere Freunde und Helfer !!!
    0,8 Joule :laugh: !!!
    Wenn du mich fragst, hättest du dem Polizeioberschlaumeier mal mit ner Ladung Wissen über Luftdruckgewehre den Gar ausmachen sollen !
    Die verstehen meist besser, wenn man denen gleich sagt:
    Das ist Legal !!!

    Außerdem würde ich mal gerne wissen, ob der Officer dein Gelände ohne Aufforderung betreten hat ! Wenn ja, dann Hausfriedensbruch !!
    Schließlich liegt hier nur nen kleines spatzenmäßiges Polizistenhirn vor, aber keine Straftat !!

    Grüße Gib

    :schiess1:Gestern standen wir noch am Rande des Abgrunds - Heute sind wir einen Schritt weiter :klo:

  • Zitat

    Original von Blaser R93
    ... Links rechts und hintern sind jewails Holzstapel. die ca 2 meter hoch sind...


    Das reicht insbesondere dann nicht, wenn du auf Hartziele schießt und die Abpraller kreuz und quer durch die Gegend fliegen und ggf. auch über deinen Holzstapel hinweg das Grundstück verlassen (können).

    Alleine die theoretische Möglichkeit, dass ein Diabolo (egal ob direkt oder indirekt) das Grundstück verlässt, verbietet das Schießen im Garten.

    Geh in den Keller, da kann keiner Meckern (außer den Nachbarn wegen der Lärmbelästigung). Wenn du zur Miete wohnst, musst du auch noch den Eigentümer um Erlaubnis bitten (egal ob Garten oder Keller).

    Gruß... Uli

    :F: Die einfachste Sicherheitsregel: Das dünne Ende ist gefährlich :F:
    S&W 586 in 6", Walther CP88, CP99, Lever Action long, Umarex Desert Eagle, Beretta 92FS, Px4 Storm; in der "Firma" HK G36 und P8
    FWR-Mitglied Nr. 30524

  • Gefahr im Verzuge.

    Und "legal" ist so eine Sache:

    Wer im Freien schießt muss zwingend darauf achten, dass man dies nur auf einem eingefriedeten Grundstück tut, bei dem stets gewährleistet ist, dass kein abgefeuertes Geschoss dieses verlassen kann! Ebenso ist das Einverständnis des Grundstückeigentümers einzuholen! - Das Wort “kann” ist dabei von entscheidender Bedeutung, denn es bedeutet “unter keinen Umständen”. Selbst dann nicht, wenn eine ungewollte Schussabgabe z. B. in eine entgegengesetzte Richtung zum Schießstand, oder schräg nach oben erfolgt!


    http://www.muzzle.de/Recht/recht.html

  • Das habe ich ihm auch gesagt aber er meinte nein ...
    Auserdem meinte er das gewehr hat kein PWG prüfsiegel wenn es so was gibt , aber ihr freaks wisst ja was ich meine.

    Der bulle ist ohne zu klingel oder sich bemerkbar zu machen nach hinten bekommen .

    Was kann mich denn nun erwarten? Die waffe geht nun Zur KTU... er meinte auch es ist Ilegal das die hw ein Schalli hat .!


    Help me !

  • Wenn dich der Polizist dabei gesehen hat, hätte m.E. theoretisch ein Geschoss das Grundstück verlassen können. Wenn der Polizist nen schlechten Tag gehabt hat, hätte er eventuell so argumentieren können.
    Aber scheinbar ist das ganze rein auf Unwissen seinerseits zurückzuführen, denn die Einschränkung auf 0.8 Joule hört sich für mich völlig fremd an.

  • Zitat

    Original von Blaser R93
    ... er meinte auch es ist Ilegal das die hw ein Schalli hat .!

    SD ist nicht illegal:

    1.3

    Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

    Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann

  • gunimo

    Zitat

    Gefahr im Verzuge.

    :laugh:
    Das ist irgendwie schizo ! Aber man kann in Deutschland für alles einen Grund finden ! :confused2:
    Das ist in dieser Sache eine Ansichtssache ! Ich möchte mal das Rechtfertigungsgestammel hören, wenn der Beamte dazu befragt wird !
    Das Restliche ist klar ! Ich gehe mal einfach davon aus er war artig !

    Nette Grüße Gib :))

    :schiess1:Gestern standen wir noch am Rande des Abgrunds - Heute sind wir einen Schritt weiter :klo:

  • Die hätten dir ihre Waffen gezeigt !!!

    Allerdings die dahinter :)) und du vor der Mündung :cry:

    Grüße Gib!

    :schiess1:Gestern standen wir noch am Rande des Abgrunds - Heute sind wir einen Schritt weiter :klo:

    Einmal editiert, zuletzt von gibsonairking (12. Februar 2008 um 19:00)

  • Zitat

    Original von Blaser R93
    Ich bin mir recht sicher , das ich im recht bin ....


    Ich sage bei der SS hätte es nicht sowas gegeben.

    Ich glaube, das war es jetzt mit deiner Mitgliedschaft... ;)

  • Zitat

    Original von Blaser R93
    Ich bin mir recht sicher , das ich im recht bin ....


    Ich sage bei der SS hätte es nicht sowas gegeben.

    Noch so ein Spruch, und Dein Account ist Geschichte! Garantiert! :evil: So etwas gehört hier nicht hin. :kotz:

    Übrigens, die Gefängnisse sind voll von Leuten die der Meinung sind sie wären im Recht gewesen.

    Wenn Dein eingefriedetes Grundstück so groß ist wie "Ponderosa", dann bist Du auf der sicheren Seite. Nur dann.