Habe im egun eine Luftgewehr Auktion und eine Anfrage eines Polen aus Polen ;-). Wie sieht es aus gibt es da irgendwas zu beachten ausser das man die Volljährigkeit prüft? Ist ein Gewehr.
eGun verkauf von LG nach Polen? Irgendetwas zu beachten?
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DIE_HARD -
11. Februar 2008 um 15:42 -
Geschlossen
Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 2.214 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Bei den strengen Richtlinien in der BRD !glaube! ich nicht, dass du etwas außer der volljährigkeit beachten musst. Lass dir das einfach vom Käufer schriftlich versichern, dann bist DU auch der sicheren Seite
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Ein Pole aus Polen
kannste da sowieso vergessen und ja bis auf ein Dokument das seine Volljährigkeit bescheinigt brauchst du nichts! Bis auf ähm naja evtl. Einfuhr-ausfuhrgenehmigungen...LG
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Was ich weiß sind dort 17J das Limit, gibt aber kein Prüfzeichen. Suche hier im Forum, da stand schon einiges darüber.
Gruß Georg
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Hallo!
Dort liegt die Grenze bei 17J.
Deine Waffe ist also ohne Probleme zu verkaufen.
Wenn Du brauchst - kann ich Dir bei der Übersetzung
Deutsch <> Polnisch helfen.Dein Mark
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Hallo das was dir mark angeboten hat biete ich dir auch kann dir auch bei Übersetztungen helfen kein problem, und besser ist es wenn du dir vielleicht was schriftliches von ihm zukommen lässt bist immer auf der sicheren seite.
Gruss Peter -
Danke für die vielen Antworten aber hat sich schon erledigt. Ein anderer Bieter hat per Sofort Kauf das ganze erworben.
Wollte mich nur absichern um ihm nichts falsches zu sagen. Konnte mich auf englisch mit ihm verständigen. Danke für eure Hilfsbreitschaft!
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Rein vom Interesse her: Wenn wir Waffen ins Ausland verkaufen, welche hier legal sind und dort verboten... wer ist dann fällig? Wir oder der Käufer dort?
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Der Käufer ist ab dem Zeitpunkt der Bezahlung rechtmäßiger Eigentümer der Ware. Innehaber der Ware bis zum Zeitpunkt der Übergabe (persönlich, Post, ..) bist du.
Wenn er hierzulande alle für den Kauf der Waffe notwendigen Voraussetzungen erfüllt, ist es rein rechtlich gedeckt. Wenn er sich die Waffe ins Ausland schicken lässt wo es eventuell verboten oder er die Voraussetzungen nicht abdeckt, trägt er die volle Verantwortung dafür. Er ist zwar momentan nicht Innehaber, aber sehr wohl Besitzer der Ware. Desweiteren können dich die ausländischen Behörden nicht für etwas belangen, da du nicht gegen das Recht verstoßen hast welches dich betrifft.Dies kann dazu führen dass Waffen bewusst dorthin verkauft werden wo sie verboten sind, ohne dass der Verkäufer belangt werden kann. Wenn es so der Fall ist, dann empfehle ich aber die Ware vom Verkäufer abholen zu lassen (oder er beauftragt eine Spedition oÄ) - dann kann man nicht mal der Mitwissenschaft schuldig gemacht werden.
Bitte dies jetzt nicht als rechtverbindliche Auskunft betrachten, es verhält sich aber nach meinen Wissen wie genannt.
Gruß Georg