eGun verkauf von LG nach Polen? Irgendetwas zu beachten?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 2.214 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Februar 2008 um 23:08) ist von Promo.

  • Habe im egun eine Luftgewehr Auktion und eine Anfrage eines Polen aus Polen ;-). Wie sieht es aus gibt es da irgendwas zu beachten ausser das man die Volljährigkeit prüft? Ist ein :F: Gewehr.

  • Bei den strengen Richtlinien in der BRD !glaube! ich nicht, dass du etwas außer der volljährigkeit beachten musst. Lass dir das einfach vom Käufer schriftlich versichern, dann bist DU auch der sicheren Seite

    Toptech M4 sowie Mp5, KWA USP compact

  • Ein Pole aus Polen ;D
    :F: kannste da sowieso vergessen und ja bis auf ein Dokument das seine Volljährigkeit bescheinigt brauchst du nichts! Bis auf ähm naja evtl. Einfuhr-ausfuhrgenehmigungen...

    LG

    HW 77 (24J.) inkl. Bushnell Elite 3200 3-9x40 mit Lederriemen
    HW 45 brüniert
    ...

  • Was ich weiß sind dort 17J das Limit, gibt aber kein Prüfzeichen. Suche hier im Forum, da stand schon einiges darüber.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Hallo!

    Dort liegt die Grenze bei 17J.

    Deine :F: Waffe ist also ohne Probleme zu verkaufen.

    Wenn Du brauchst - kann ich Dir bei der Übersetzung
    Deutsch <> Polnisch helfen.

    Dein Mark

    Power without control is nothing

  • Hallo das was dir mark angeboten hat biete ich dir auch kann dir auch bei Übersetztungen helfen kein problem, und besser ist es wenn du dir vielleicht was schriftliches von ihm zukommen lässt bist immer auf der sicheren seite.
    Gruss Peter

    Behandle Frauen wie waffen hart aber zärtlich :n1:

  • Danke für die vielen Antworten aber hat sich schon erledigt. Ein anderer Bieter hat per Sofort Kauf das ganze erworben.

    Wollte mich nur absichern um ihm nichts falsches zu sagen. Konnte mich auf englisch mit ihm verständigen. Danke für eure Hilfsbreitschaft!

  • Rein vom Interesse her: Wenn wir Waffen ins Ausland verkaufen, welche hier legal sind und dort verboten... wer ist dann fällig? Wir oder der Käufer dort?

  • Der Käufer ist ab dem Zeitpunkt der Bezahlung rechtmäßiger Eigentümer der Ware. Innehaber der Ware bis zum Zeitpunkt der Übergabe (persönlich, Post, ..) bist du.
    Wenn er hierzulande alle für den Kauf der Waffe notwendigen Voraussetzungen erfüllt, ist es rein rechtlich gedeckt. Wenn er sich die Waffe ins Ausland schicken lässt wo es eventuell verboten oder er die Voraussetzungen nicht abdeckt, trägt er die volle Verantwortung dafür. Er ist zwar momentan nicht Innehaber, aber sehr wohl Besitzer der Ware. Desweiteren können dich die ausländischen Behörden nicht für etwas belangen, da du nicht gegen das Recht verstoßen hast welches dich betrifft.

    Dies kann dazu führen dass Waffen bewusst dorthin verkauft werden wo sie verboten sind, ohne dass der Verkäufer belangt werden kann. Wenn es so der Fall ist, dann empfehle ich aber die Ware vom Verkäufer abholen zu lassen (oder er beauftragt eine Spedition oÄ) - dann kann man nicht mal der Mitwissenschaft schuldig gemacht werden.

    Bitte dies jetzt nicht als rechtverbindliche Auskunft betrachten, es verhält sich aber nach meinen Wissen wie genannt.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)