Airsoft Ausrüstung erstellen, im Hinblick auf Optik und Funktion

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 10.664 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Februar 2008 um 10:57) ist von sunix.

  • So hallo: Kann ich die Glock Lampe nicht "demilitarisieren" lassen? Wenn ja, wo geht denn sowas? Weil Spielzeug, das eventuell illegal ist, an die Glock kleben?!? Ne ne, nicht mit mir!
    Beim Gewehr habe ich mich immer noch nicht entscheiden können. Zur Auswahl stehen das CA33, G&G MP5 A4 und sowas feines auch von CA http://www.sniperairguns.de/sniper/index.p…at1=82&kat2=391 :nuts: :nuts: :nuts: da weiss ich aber nicht, ob ich das ganze nicht ein wenig preiswerter gibt (also ohne Originaloptik), weil das doch schon etwas teuer ist :)).
    Falls ihr Vorschläge habt, was ich zu dieser Liste ergänzen kann, nur her damit :new11:

    -Glock17 von
    - 3x Low Cap Mags für die Glock17
    -UTG Tactical Weste
    -BW Anzug Marine Blau komplett

    Meine Magnum Stealth II in Schwarz werde ich wohl weiter an den Füßen bahalten, da die schon gut eingelaufen sind. Und meine BW Handschuhe bleiben auch.
    Fehlen tut noch:

    -Helm, der zumindest dem von SEK ähnlich ist. Der Echte ist mir dann doch zu teuer :crazy2:
    -Ein Gewehrriemen, der sich gut zum Spielen eignet.
    -Zusätzliche Ausrüstungsgegenstände die im Taktischen Spiel sinnvoll sind. Wäre schön wenn ihr mir einige nennen könntet die ihr beim Spiel benutzt.

    Mfg Alex

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    (._.)
    Ich bin eine Signatur

  • naja gut lassen wir das Thema. Ich werd mit Sicherheit nichts gegen dieses Spielzeug unternehmen und ausserdem ist dieser Thread von Walt(h)er eröffnet und nicht für dieses Thema bestimmt.
    Also 1200 für ne Airsoft.... naja gut Sammlerleidenschaften können teuer werden.

    Aber wenn du fertig bist, Walther, dann poste mal schöne Bilder.

    Sind wir denn hier in China?...Tss..Zensur...

  • bokimava: Das mit dem Geld... ich hab noch keine genaue Idee wie das gehen soll. Wenn aber jemand zuviel davon hat, PN an mich!
    Bilder wirds auf jedenfall geben. Fragt sich nur wann :))

    Über Vorschläge was zu meiner Ausrüstung dazu gehören würde, würde ich mich sehr freuen.

    Mfg Alex

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    Ich bin eine Signatur

  • Guck dir mal als Alternative die KSC G33A3 an!
    Traumhafte Verarbeitung (außen), wohl leider nicht für den harten Spieleinsatz geschaffen, da die Internals recht aufwendig und kompliziert (und dementsprechend fehleranfällig ) sind.
    Größtes Plus: Feder wird vom Motor nach dem Schuß sofort wieder gespannt (wie beim TM PSG). D.H. der Schuß kommt sofort beim Triggern. Ebenso ist auch ein manueller Betrieb als reine Spring möglich, dies aber nur als Gimmick, bzw. um die Feder nach dem Schießen zu entspannen.

    BTW: SEK mit Granatwerfer? Das HKV gibt/gab es einzeln von Star, ist aber qualitativ nicht so besonders.
    Taktische Dreipunktslings gibts bei Egun und der ebucht.

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

  • ICS MP5SD5/6:

    das beste zum spielen, so und da wir ja in der zeit leben, Geiz ist geil, empfehle ich dir

    eine G36C von Jing Gong also die F-variante , so um die 150 euro rum kostet diese absolut Tokyo marui kompatible waffe und ist super verarbeitet.

    leider war ich zu blöd mir entweder die G36c von Jing Gong oder die ICS MP5SD6 zu kaufen und musste mir ja eine G&G UMG kaufen :new16:.

    naja die Gearjams der UMG haben sich nach 24 stunde arbeit und etlichen wutanfällen endlich in wohlgefalle, bis jetzt, aufgelöst.

    wenn du wirklich zocken willst kauf dir eines der beiden oben gennante model.

    wobei die ICS MP5SD6 etwas schlechter ist da teurer UND sie hat eine anfällige V2 gearbox die gerne mal nach 20000 schuss bricht.

    hoffe ich konnte weiterhelfen.

    Edit: ICS MP5SD6

    G36C von Jing GONG 129 euro

    ich weis ja nicht ob es jemand schon gesagt hat ABER:

    Umarex hat die rechte an H&K model aufgekauft das heist es gibt nunroch model von umarex von H&K also kann man bald in deutschland keine gute H&K model mehr kaufen.

    :new9: :new11: AIRSOFT TEAM AUGSBURG e.V. :new11::new9:

    2 Mal editiert, zuletzt von Fox_Hound (11. Februar 2008 um 11:46)

  • Zitat

    Original von Walt(h)er
    So hallo: Kann ich die Glock Lampe nicht "demilitarisieren" lassen?

    NEIN! Wie oft denn noch? Egal was du damit anstellst das DIng ist ein Verbotener Gegenstand nach WaffG.

    Zitat

    -Helm, der zumindest dem von SEK ähnlich ist. Der Echte ist mir dann doch zu teuer :crazy2:

    Also PASGAT Replika kaufen

    http://www.waffenostheimer.de/catalog/produc…roducts_id=1285


    Zitat

    -Ein Gewehrriemen, der sich gut zum Spielen eignet.

    Kommt aufs Gewehr an das du dann letztendlich nimmst.

    Für kürzere Waffen den:

    http://www.sniperairguns.de/sniper/index.p…at1=93&kat2=480

    Für längere den:

    http://www.sniperairguns.de/sniper/index.p…at1=93&kat2=480


    Zitat

    -Zusätzliche Ausrüstungsgegenstände die im Taktischen Spiel sinnvoll sind.

    Persönliche Präferenz, das wird schwierig.

  • Zitat

    Original von Jürgen
    [...]
    Attrapen der Taktikleuchten von Glock sind mir eine bekannt, wird schwierig. Die Tactical Handguards für die MP5 sind verbotene Gegenstände, egal ob fuktionierend oder nicht. Wird also auch kompliziert.
    [...]

    Aus rechtlicher Sicht kann ich dem nur widersprechen, weil es faktisch nicht richtig formuliert ist.
    Es ist richtig, dass funktionierende Lampen- oder Lasermontagen gem. Anl. 2 Abschn. 1 Nr. 1.2.4.1 WaffG verbotene Gegenstände i.S. des Gesetzes darstellen. Allerdings müssen sie auch den Tatbestand dieses Gesetzes erfüllen. Natürlich reicht es nicht, dass man nur die Lampen disfunktionabel macht oder die Batterien entfernt. Sie muss so disfunktionabel gemacht werden, dass sie mit normalen Werkzeugen nicht mehr zu der für sie bestimmte Funktion zurückgebaut werden kann. Denn dann erfüllt diese Montage nicht mehr ihren Zweck gem. WaffG und kann auch somit nicht mehr als verbotener Gegenstand eingestuft werden!

    Problematik liegt aber darin, dass es so gut wie keine Attrappen diesbezüglich gibt und eine richtige Montage disfunktionabel zu machen verstößt schon bei Inverkehrbringung nach Deutschland, weil sie dann noch funktionstüchtig ist, gegen das WaffG. Daher muss die Montage bereits vor der Einfuhr nach Deutschland unbrauchbar gemacht sein! Dies ist sehr kostenaufwendig und da stellt sich berechtigter Weise die Frage, ob sich das dafür rentiert?! Wenn man in Richtung Re-enactment geht und das Ganze enthusiastisch betreiben möchte - ja! Man sollte sich aber über die Kosten im Klaren sein!

    Beispiel:
    Wenn es nach Jürgens Meinung geht, dann wäre dieser Gegenstand ebenfalls verboten! Link
    Es sieht aus wie eine Lampenmontage, ist aber keine! Genauso ist es, wenn man aus eine vormals funktionierenden Montage eine dauerhaft unbrauchbare Montage (also eine Attrappe) macht. Wenn die Funktion explizit dauerhaft nicht mehr gegeben ist, erfüllt sie den Tatbestand einer sie vormalig gedachten Funktion nicht mehr. Somit ist der Gegenstand nicht illegal.

    Aber nochmal, es ist dennoch darauf zu achten, dass die Disfunktionalität der Montage vor Inverkehrbringung in den deutschen Rechtsbereich stattfindet, sonst macht man sich strafbar!

    Unbesonnenheit ist das Charakteristikum der Jugend,
    Besonnenheit das des Alters und
    Vorsicht ist der bessere Teil der Tapferkeit.

  • Zitat

    Original von ASTC Shadow
    Beispiel:
    Wenn es nach Jürgens Meinung geht, dann wäre dieser Gegenstand ebenfalls verboten! Link
    Es sieht aus wie eine Lampenmontage, ist aber keine!

    Quatsch, das Ding ist nicht illegal, weil es nie irgendeine derartige Funktionalität hatte die es illegal machen würde.

    Zitat

    Genauso ist es, wenn man aus eine vormals funktionierenden Montage eine dauerhaft unbrauchbare Montage (also eine Attrappe) macht. Wenn die Funktion explizit dauerhaft nicht mehr gegeben ist, erfüllt sie den Tatbestand einer sie vormalig gedachten Funktion nicht mehr. Somit ist der Gegenstand nicht illegal.

    Dieser Rechtsinterpretation kann ich mich nicht anschließen. Wenn es hart auf hart kommt fahren sie dir damit an den Karren.

  • Zitat

    Original von Jürgen
    Quatsch, das Ding ist nicht illegal, weil es nie irgendeine derartige Funktionalität hatte die es illegal machen würde.

    So nicht ganz richtig! Denn gerade dieses Teil lässt sich wunderbar umbauen und zu eine funktionierenden Montage umfunktionieren. ;)

    Zitat

    Original von Jürgen
    Dieser Rechtsinterpretation kann ich mich nicht anschließen. Wenn es hart auf hart kommt fahren sie dir damit an den Karren.

    Musst du auch nicht. ;) Tatsache ist aber, dass rechtlich ein Gegenstand, der seiner Bestimmung her seinen Zweck nicht mehr erfüllen kann, niemals den Tatbestand einer Rechtsbrechung oder einer illegalen Tat erfüllt, auch wenn's hart auf hart kommt.

    Unbesonnenheit ist das Charakteristikum der Jugend,
    Besonnenheit das des Alters und
    Vorsicht ist der bessere Teil der Tapferkeit.

    Einmal editiert, zuletzt von ASTC Shadow (13. Februar 2008 um 10:24)

  • Zitat

    Original von ASTC Shadow
    So nicht ganz richtig! Denn gerade dieses Teil lässt sich wunderbar umbauen und zu eine funktionierenden Montage umfunktionieren. ;)


    Ja und? Deswegen ist dieses M800-Akkufach noch lange nicht illegal.
    Was hingegen eine illegale Handlung darstellt, ist dann Deine Herstellung eines verbotenen Gegenstandes.

    Tesafilm und Taschenlampe sind auch nicht verboten, allerdings kann man sie im Zusammenspiel mit dem Objekt "Waffe" so kombinieren, dass natürlich wieder etwas verbotenes herauskommt.

    Ich kann auch aus einer Klobrille einen verbotenen Gegenstand basteln.
    Werden jetzt alle Klobrillen verboten und können wir uns fortan auf dem Lokus nicht mehr vernünftig hinsetzen?

    Zitat

    Original von ASTC Shadow


    Musst du auch nicht. ;) Tatsache ist aber, dass rechtlich ein Gegenstand, der seiner Bestimmung her seinen Zweck nicht mehr erfüllen kann, niemals den Tatbestand einer Rechtsbrechung oder einer illegalen Tat erfüllt, auch wenn's hart auf hart kommt.


    Erstens halten wir fest, dass es in der Jurisprudenz keine lustigen Pseudo-Fachbegriffe wie den "Tatbestand einer Rechtsprechung" gibt (oder soll jetzt der Richter verurteilt werden).

    Zweitens kann ein Gegenstand niemals irgendeinen Tatbestand erfüllen, denn Handlungen können nur durch Subjekte, nicht aber Objekte vollzogen werden.

    Drittens ist die Geschichte mit der Zweckwidmung immer eine Sache, die ex ante und nicht ex post zu würdigen ist.

    Viertens ist mir bewusst, dass das BKA mal einen merkwürdigen Feststellungsbescheid für ein bestimmtes Teil ausgestellt hatte - ich will das hier nicht näher erläutern, aber auf den Bescheid würde ich nichts geben. Spricht man den Schrieb gegenüber dem BKA an, so sorgt das regelmäßig für höchst peinliche Betroffenheit. Nur soviel: Dieser Zettel vom BKA interessiert im Zweifel niemanden (irgendwo auf WO hatte es mal einen Thread um die Genese genau dieses Bescheids gegeben, der existiert aber nicht mehr, weil es dort... äh... sagen wir mal, dass es namentlich peinlich wurde).

    Fünftens müsstest Du, um die Waffenlampe/die Lampenmontage überhaupt unbrauchbar zu machen, diese erst einmal in den Händen halten. Und da beisst sich die Katze oft in den Schwanz. Jaja, man kann immer schreiben, dass man dies dann vorab im Ausland, etc. pp. durchführt. Trotzdem greift dann noch sechstens.

    Sechstens karten Staatsanwalt und Richter die rechtliche Würdigung im Zweifel unter sich aus. Hier wird i.d.R. großzügig darauf verzichtet, die Meinung des Betroffenen zur Grundlage der Entscheidungsfindung zu machen – denn dass der auf „unschuldig“ plädiert, beseitzt wenig Neuigkeitswert.

    Siebtens ist jedem, dem seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit am Herzen liegt, dringendst anzuraten, auf sämtliche „Tricksereien“ um verbotene Gegenstände zu verzichten. Im Endeffekt ists mir persönlich allerdings auch egal, ob sich jemand meine Worte zu Herzen nimmt – nur jammere man dann im Forum nicht herum.

    Achtens habe ich die immer wiederkehrenden Diskussionen ohne Nährwert satt – besonders dann, wenn wieder mal besonders „schlaue“ Einfälle zum Thema gehandelt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (13. Februar 2008 um 10:57)