Darf man ,wenn man unter 18 jahre ist ein Luftgewehr ungeladen,gesichert und verstaut zum schützenverein transportieren?Nur so die Frage weil ich würde auch ganz gerne mal im Keller schießen
Transport
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oskar5 -
1. Februar 2008 um 18:33 -
Geschlossen
Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 2.080 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Transportieren ist ein Sondefall des Führens. Siehe:
http://www.muzzle.de/Recht/Die_Waff…_begleiter.html
Transportieren und im Keller schießen darfst Du als Minderjahriger nicht, da Du nicht die tatsächliche Gewalt über eine -Waffe ausüben darfst:
http://www.muzzle.de/Allgemeines/Ti…#Minderjaehrige
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Will jetzt niemanden anprangern, aber darf mal als Minderjähriger überhaupt eine freie Waffe besitzen?
Weil sonst ist ja auch alles ab 18.
Viele Grüße!
andy
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is ja mit eltern abgesprochen und bin ja im schützenverein das geht schon ok^^
außerdem rechtlich gehört die waffe ja wohl eher meinem vater -
Zitat
Original von oskar5
is ja mit eltern abgesprochen und bin ja im schützenverein das geht schon ok^^Achso, na dann
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mhmm ja wie siehts denn nun aus ich glaub das is verboten oder?Weil ich würde das Gewehr (was ich noch net hab aber ab Morgen oder Montag )gerne nach dem schießen wieder mit nachhause nehmen
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Zitat
Original von gunimo
[...]
Transportieren und im Keller schießen darfst Du als Minderjahriger nicht, da Du nicht die tatsächliche Gewalt über eine -Waffe ausüben darfst
[...]was ist da jetzt noch unklar?!
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wie ich die waffe hin und wieder zurück bekomme ohne die hilfe eines erwachsenen
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Zitat
Original von oskar5
wie ich die waffe hin und wieder zurück bekomme ohne die hilfe eines erwachsenenGarnicht! - Egal was Dir Deine Eltern erlauben. Das ist rechtlich klar festgelegt.
Minderjährige und Druckluftwaffen >0,5 J: Minderjährige dürfen keine Waffen erwerben oder besitzen. Besitzen bedeutet, dass man die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt (Umgang). Daher ist das Überlassen einer Waffe an Minderjährige durch eine erwachsene (volljährige) Person nicht erlaubt, auch wenn diese den minderjährigen Schützen während des Umgangs mit der Waffe beaufsichtigt.
§ 27
(3) Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
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Zitat
Original von oskar5
wie ich die waffe hin und wieder zurück bekomme ohne die hilfe eines erwachsenenWird doch wohl möglich sein, deine Eltern zu bitten ob sie dich hinfahren oder?
Sonst hast du sehr schlechte Karten...
Ohne einen Erwachsenen gehts nicht.
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mhmm hab aba nur vadda und der muss arbeiten, naja aber ich kann die waffe ja dann einlagern im verein das wäre doch ok oder?
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ja, das wäre OK.
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will 18 sein 13 is plööd
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Zitat
Original von oskar5
mhmm hab aba nur vadda...ZitatOriginal von oskar5
will 18 sein 13 is plöödAlt wird man von ganz alleine, und leider m. E. auch viel zu schnell.
By the way:
Du hast ja noch richtig viel Zeit, bis Du die tatsächliche Gewalt über Waffen ausüben darfst. Nutze diese sinnvoll, um auch an Deiner Rechtschreibung noch ein wenig zu feilen... ...schießen ist nicht alles.
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Ok habe ich verstanden
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he he lol wie ich mitglied im schützenverein geworden bin hab ich gleich am zweitem Tag das Luftgewehr von meinem Dad mitgenomen und ohne tasche oda koffer einfach frei über den parkplatz transportiert.
(hab ned gwusst das des verboten is) na ja is eigentlich offensichtlich aba habs hald einfach gmacht
zum glük hat mi keiner gsehn -
Zitat
Original von And1990
he he lol wie ich mitglied im schützenverein geworden bin hab ich gleich am zweitem Tag das Luftgewehr von meinem Dad mitgenomen und ohne tasche oda koffer einfach frei über den parkplatz transportiert.(hab ned gwusst das des verboten is) na ja is eigentlich offensichtlich aba habs hald einfach gmacht
zum glük hat mi keiner gsehnMoin,
lies Dir bitte folgendes mal durch, mit Schwerpunkt auf Pos 1.
Bitte verzichte auf das Dialektgeschwurbel. Ist einfach zu mühsam zu lesen und eine Zumutung
Danke.
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Oh ja entschuldigung bin neu hier im forum und hab das nicht gewusst