Führen von schlagstöcken ???

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 4.893 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Januar 2008 um 12:29) ist von Walt(h)er.

  • ich konnte leider nicht viel zu dem thema finden ! wie siehts aus mit dem führen von schlagstöcken ? wo darf ich sie nicht führen oder kann ich sie überall führen ?

  • Interessante Frage... ich weiss gar nicht ob das Waffengesetz sowas überhaupt vorsieht.

    Denke es ist nicht ganz einfach da klare Regeln zu nennen, denn letztendlich ist es verdammt schwierig, denn: Wie unterscheidet man zwischen Besenstil und Schlagstock?

  • Führen darfst du sie überall außer auf öffentlichen Veranstaltungen...

    theoretisch auch die Kneipe, aber dort kann vom Hausrecht gebrauch gemacht werden.

    Ich denke das ist das selbe wie bei Messern. Da ein Schlagstock den Zweck hat, ihn gegen Menschen einzusetzten, ist es eine Waffe. Ein Baseballschläger wäre keine Waffe, weil der Ursprüngliche Zweck zum spielen war. Daher dürfte man diesen (wie auch eine Machete) mit auf öffentliche Veranstaltungen nehmen. -Natürlich nur theoretisch ;)

    jaja, so ist das...

  • Zitat:
    (2) Waffen sind (...)
    tragbare Gegenstände,

    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

    Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

    Gruß muffrikaner

  • So weit ich weiß sind Schlagstöcke erlaubt aber Totschläger verboten.
    Schlagstöcke sind hart und geben nicht nach.
    Totschläger hingegen sind aus Hartgummi und je nach Typ mit Metall innendrin.Die sind komplett verboten da naja wie der Name schon sagt...
    Zum Thema mitführen - Keine Ahnung
    Mfg Frasier


    Alle Angaben ohne Gewähr...

  • Wodurch der Schlagstock vom Ziel im Optimalfall sozusagen Abprallt, der Totschläger jedoch alle Enegie abgibt und entsprechend schlimmes anrichtet

    "Ohhh god, help us"
    "Divine Intervention is.............unlikely" *Pew*

  • Schlagstöcke, die ihrem Wesen nach gegen Menschen bestimmt sind (Wortlaut siehe Post von muffrikaner), sind Waffen gem. Waffengesetz und dürfen deshalb erst ab 18 u.a. besessen und geführt werden.
    Das Führen ist auf öffentlichen Veranstaltungen verboten und natürlich auf öffentlichen Versammlungen.
    Bei Teleskopschlagstöcken, Tonfas usw. muss man also aufpassen. Nimmst du stattdessen einen Wanderstock o.ä. hast du kein Problem auf öffentlichen Veranstaltungen, höchstens auf Versammlungen, aber das ist nicht pauschal zu beurteilen.

    Wie frasier schon angesprochen hat, muss man klar zwischen Schlagstöcken und Totschlägern/Stahlruten unterscheiden, letztere sind nämlich komplett verboten.

  • Das war mal,ist aber gemäß des neusten Feststellungsbescheid des BKA wieder aufgehoben.
    Es ging um vortäuschen von Gebrauchsgegenständen damals :confused2:

  • Zitat

    Original von Wiking
    Das war mal,ist aber gemäß des neusten Feststellungsbescheid des BKA wieder aufgehoben.
    Es ging um vortäuschen von Gebrauchsgegenständen damals :confused2:

    auf was bezogen?

  • Kleine Empfehlung am Rande:

    Nimm ASP oder Monadnock, mit dem "Billigteilen" hat man nicht lange Freude...
    Zu weicher Stahl und einfach nicht verläßlich.

    Schönes Wochenende!

    der Hunter

  • Hallo.

    Wie verhält sich das mit einem Gummiknüppel? So ein Teil ist ungefähr 35 bis 40 cm lang und aus biegsamem Hartgummi. Auch genannt "Der kleine Krisenstab".

    Unter welche Rubrik fällt so ein Teil? Ist es verboten ihn zu führen oder gar ihn zu besitzen?

    Gruß

    sundog

  • Hallo,
    ich hatte mal so einen Teleskopschlagstock in den Händen und ihn mir mal angesehen.
    Ich befürchte, der prallt nicht vom Ziel ab, eher prallt das Ziel von ihm ab.
    Das Ding ist ja massiv. Also von so'm Ding wollt ich keinen verbraten kriegen :n17:

    Bernd

  • Ich habe nur einen billigen Teleskopschlagstock, aber das Teil ist echt massiv gefertigt. An einem menschlichen Körper nimmt das keinen Schaden und absorbiert auch keine Energie durch Verformung.
    Der Schlagstock hat zwar keine intelligente Mechanik, also wenn man ihn einmal ausgeworfen hat, bekommt man ihn nur mit roher Gewalt wieder zusammen, aber für den Notfall reicht mir das völlig aus. Ich will ja nicht jeden Tag damit rumspielen.
    Besonders intensiv wirkt bei diesen Schlagstöcken die kleine Kugel/abgerundete Scheibe am Ende, die führt so kleinen aber heftigen lokalen Traumata, also vor allem Schmerzen.
    Getroffen werden will ich damit wirklich nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von freedom (21. Januar 2008 um 03:03)

  • Zitat

    Original von frasier22

    Totschläger hingegen sind aus Hartgummi und je nach Typ mit Metall innendrin.Die sind komplett verboten da naja wie der Name schon sagt...

    Mfg Frasier


    Also mein Teleskopschlagstock ist ganz aus Metall, wenn ich damit eine Stussmutter aufbügel, dann ist es auch sehr schmerzhaft.

    Und es ist kein "Totschläger", und legal ab 18 zu erwerben.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Aber die Faust hält die Feder, die das Wort schreibt.

    Sind sie 'ne Zirkustruppe? "Ja, servus!" Hab ich gesagt. "Ich bin ganz oben auf dem Seil am tanzen."