SSW mit Taschenlampe!

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 3.275 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Januar 2008 um 20:53) ist von germi.

  • Zitat

    Original von germi

    Nein, da gibts keine Ausnahme. Alleine schon die Lampe selber mit der Montage zusammengebracht ist illegal. Auch ohne Waffe. Es sei denn die Lampe ist dauerhaft unbrauchbar, z.B. das Batteriefach mit Epoxy befüllt, sozusagen Deko.

    Und auch eine SSW ist eine Feuerwaffe im Sinne des Gesetzes, denn die verschießt Kartuschenmunition, und das ist in einem anderen Absatz erwähnt.


    Müsste man die Lampe dann nicht mit der Montage verschweißen? Weil.. wie schnell ist sone Lampe gegen eine Funktionierende ausgetauscht.. und wehe dann den armen Rehen , wenn ich die dann mit der Funktionierenden Lampe blende um sie dann regungslos mit meiner Softair oder SSW erwildern zu können :crazy3:

  • Nein, müsste man nicht, denn wie ich bereits schrieb ist die Montage z.B. auch dafür geeignet ein ZF auf einem Gewehr zu befestigen. Man braucht halt zwei Stück davon.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi

    Nein, da gibts keine Ausnahme. Alleine schon die Lampe selber mit der Montage zusammengebracht ist illegal. Auch ohne Waffe. Es sei denn die Lampe ist dauerhaft unbrauchbar, z.B. das Batteriefach mit Epoxy befüllt, sozusagen Deko.

    Und auch eine SSW ist eine Feuerwaffe im Sinne des Gesetzes, denn die verschießt Kartuschenmunition, und das ist in einem anderen Absatz erwähnt.


    Deswegen hab ich ja Tesa und nicht Montage geschrieben. Oder gilt Taschenlampe und Tesa als illegale Waffenmontage?

    Nagut, SSWs und Armbrüste sind Waffen gleichgestellt, insofern hat sich das erledigt.

    Aber bei schleudern und Bögen zB wär die Tesalösung legal, oder? Ich mein nicht das das einen praktischen nutzen hätte, interessiert mich einfach mal.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • hehe der war gut^^
    ich hab mich nochmal woanders schlau gemacht und siehe da, die haben sich geirrt -.-
    es wär möglich wenn es nur "deko" ist, also das ganze gerümpel aus der lampe raus :)

    SSW: Walther P88 Brüniert :n1:

  • Zur Sicherheit noch zusätzlich mit Epoxy ausgießen, dann kann dir keiner was. So nach dem Motto du bräuchtest ja die Teile nur wieder rein machen und schon ist es wieder voll funktionsfähig.

    Denk dran, in der Hinsicht und bei dem Thema ist der Teufel ein Eichhörnchen!

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  • Hm, ich frag mich grad folgendes.
    XXL hat doch grad die Tesa-Variante angesprochen.

    Ich glaub mich zu erinnern daß im Gesetz steht
    "bla bla bla ......und für Schusswaffen bestimmt sind ......bla bla bla"
    (Sorry für das bla aber ich weiß den genauen Wortlaut nicht)

    Sind denn nun Lampen an Waffen NUR verboten weil man dazu eine verbotene Lampen / Montage- Kombination braucht oder ist es wirklich im Gesetz AUSDRÜCKLICH untersagt eine Lampe an eine Schusswaffe zu binden?


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (8. Januar 2008 um 20:37)

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Sind denn nun Lampen an Waffen NUR verboten weil man dazu eine verbotene Lampen / Montage- Kombination braucht oder ist es wirklich im Gesetz AUSDRÜCKLICH untersagt eine Lampe an eine Schusswaffe zu binden?


    .

    Hatten wir schon, ist auch illegal. Zwar nicht explizit erwähnt, aber der Text ist so verfasst dass es eigentlich inklusive ist und unmissverständlich....denn auch mit Bindfaden oder Leukoplast angeklebt ist die Lampe dann auch für die Montage an der Waffe bestimmt! Ist das so schwer zu verstehen :confused2:

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  • Nö nö.
    Obwohl ,doch eigentlich schon.
    Denn auch mit Tesa umwickelt ist die Lampe NICHT für die Montage an einer Schusswaffe bestimmt.

    Hat einer den genauen Text vielleicht parat?

    Würd mich echt intressieren wie der genaue Wortlaut ist.


    Und nein ich hab nicht vor eine Taschenlampe irgendwo anzukleben, meine 4er Maglite ist etwas zu schwer für und sieht auch ziemlich blöd aus an einer SSW. ;)


    Gruß K.

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  • Also ich würd da auch einfach mal empfehlen die Lampe dann unbraucbar zu machen und das Batterriefach auszugiessen(für alle fälle).
    Wer brauch den schon wirklich eine funktionsfähige taschenlampe an einer Ssw.
    Das mit dem Deko"fall" wusste ich auch noch nicht und bin über die Info sehr dankbar.
    Werde das dann wohl in absehbarer Zeit mal übernehmen.
    Und die Walther Tactical Lampe ist ja auch nicht soo teuer als das man Weinen müsste wenn man diese unbrauchbar macht.

  • Rechtshinweis für mitlesende Österreicher:

    --> in Österreich ist die Montage von Lampen (und Lasern) an Kurzwaffen erlaubt

    --> Montage an Langwaffen (sog. Gewehrscheinwerfer sind allerdings verboten).

    Kurz gesagt unter 60 cm Gesamtlänge darf beleuchtet werden.

    Dafür sind bei uns ausnahmslos alle Schalldämpfer (auch für LP LG Softair ...) absolut hundepfui!!!

  • noch bei Österreich hinzuzufügen:

    .. und Nachtsitzvorsatzgeräte für ZF's sind erlaubt, dürfen aber nicht montiert werden. An der Waffe zu montierende NSV-Geräte sind ebenfalls verboten.

    Hingegen sind Gewehrscheinwerfermontagen verboten, Montagen für Kurzwaffen allerdings erlaubt. Kommt also auf die Produktbezeichnung durch den Hersteller an.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Ach echt?
    Wusst ich garnicht daß in Ösiland solche Teile für Kurzwaffen erlaubt, für Langwaffen aber verboten sind.

    Ist aber irgendwie sinniger.
    Bei uns sind die Dinger ja ursprünglich auch mal wegen der Wilderei verboten worden.
    Nur hat man da irgendwie die Differenzierung zwischen Kurz ,und Langwaffen verbummelt.
    Vielleicht auch absichtlich........... :confused2:


    Gruß K.

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  • Naja, weil so mancher Wilderer auch aus einer Langwaffe eine Kurzwaffe gebastelt hat die man besser verstecken kann.

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  • Nee, ich mein eigentlich damit Handfeuerwaffen. Also Pistole und Revolver.

    Wildererwaffen sind zwar gekürzte Gewehre aber dennoch Gewehre.

    Und welcher Wilderer (falls es sie denn in der heutigen Zeit überhaupt noch gibt) geht denn mit einer Pistole nachts wildern.


    Gruß K.

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  • Zitat

    Original von Kentucky
    Wildererwaffen sind zwar gekürzte Gewehre aber dennoch Gewehre.

    Wenn sie kürzer als 60cm sind nicht mehr....

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