850 airmagnum ventil

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.310 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Dezember 2007 um 12:03) ist von HaPfco2.

  • hey
    ich bekomme in kürze n 850 am bloss wird
    es das 16j ventil drinne haben und ich will das alte
    wieder rein machen solang ich noch keinen
    jagdschein habe also wollt ich fragen ob man dass selbst
    umbauen kann und noch ne frage zu dem schalldämpfer
    lohnt es sich den dazuzukaufen? oder ist dass nur ein kompensator?


    mfg moe

    Einmal editiert, zuletzt von moeinger (18. Dezember 2007 um 18:44)

  • Ein Büma macht das sicher gerne für dich ,was die Ventilsache angeht.
    Zum Schalldämpfer kann ich dir leider nicvht viel sagen.

    MfG Andreas

    Yoda: Die andere Seite dunkel ist, sehr dunkel!
    Obiwan: Mecker nicht, sondern iss endlich deinen Toast!

    Einmal editiert, zuletzt von Kinjite (18. Dezember 2007 um 18:49)

  • klar macht der büma das gerne aber ich will dass gewehr gerne mal mit 16j
    schiessen wenn ich bei der oma in der schweiz bin :) oder meine wbk hab
    von daher würd ich dass ganz gerne selber in den griff kriegen

    Einmal editiert, zuletzt von moeinger (18. Dezember 2007 um 19:07)

  • Antworten zum Thema Selbsteinbau oder ausbau von Tuningventilen wirst du hier nicht bekommen.Selbst mit vorhandener WBK ist eine Leistungsveränderung nicht erlaubt.
    Es sei denn du lässt es dann von einem Büma machen.
    Solche Themen sind hier ´Gott sei Dank´ nicht gern gesehen.
    MfG Andreas

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    2 Mal editiert, zuletzt von Kinjite (18. Dezember 2007 um 19:12)

  • moin. ich würde warten, bis du ne legale möglichkeit hast, 16 joule schiessen zu dürfen.
    und ich würds beim büchsenmacher machen lassen.
    und zwar, weil man beim selbermachen auch mal die knarre krummbiegen kann, wenn man nicht in übung ist.
    abgesehen davon ist das nicht gut , mit was erwischt zu werden, was man nicht darf.
    das kostet unnötig geld und ruf.

    gruß räbchen

  • Also zu Deiner Schalldämpferfrage, ja der Schalli von Umarex dämpft wirklich, und das sogar recht gut. Noch etwas besser soll der Aufsteck-Schalli von Weihrauch sein, allerdings müsstest du dafür das Korn abnehmen.

    Zu der Ventil-Sache: Bedenke, wenn Du keine EWB hast, darfst Du das Airmagnum mit montiertem 16J-Ventil erst gar nicht erwerben. Du schreibst doch Du willst den Jagschein machen. Setz doch deine Zuverlässigkeit nicht wegen so nem Schwachsinn aufs Spiel....

  • bekomm das ding zu weihnachten von meinem onkel (schweitzer)
    bloss will ich dass dann ja downgraden um es in deutschland schiessen zu können


    welchen schalli von weihrauch meinste denn? und kann man den einfach so aufsetzen?

    Einmal editiert, zuletzt von moeinger (18. Dezember 2007 um 22:42)

  • Am besten lässt du es dir von deinem Onkel in der Standard Version schenken.
    Dann bekommst du auch keine Schwierigkeiten und verbaust dir auch nicht dir Zukunft
    mit deinem geplanten Jagdschein. So wie K-Inge schon schrieb.
    MfG Andreas

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    2 Mal editiert, zuletzt von Kinjite (18. Dezember 2007 um 22:47)

  • So wie ich das verstanden habe, besitzt der Onkel in der Schweiz das AirMagnum bereits.
    Und wenn dem so ist, stellt sich die Frage, ob die Waffe überhaupt ein :F: hat. Vermutlich nämlich nicht, und da würde dann auch "downgraden" wenig Sinn machen, zwecks Neubeschuß.... Wenn ich mich nicht irre.

    Meinte diesen Schalldämpfer: http://www.versandhaus-schneider.de/product_info.p…9f7a3167242333a
    Aber wie gesagt, das Korn muß dann entfernt werden.

  • Das ist natürlich richtig ! Ich bin davon ausgegangen, das es noch nicht
    gekauft worden ist . Ich bezweifle auch das es ein F hat diese regelung gibt es ja auch nur bei uns, wenn ich mich nicht irre.

    MfG Andreas

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    Einmal editiert, zuletzt von Kinjite (18. Dezember 2007 um 22:52)

  • Ich seh die Sache auch so. Um in D legal ohne EWB erhältlich zu sein, muß ein LG einen :F:-Stempel haben UND darf die 7,5 J bzw. 175 m/s nicht überschreiten. Wenn kein :F: drauf ist, kann das Teil 0,001 J haben und ist trotzdem EWB-pflichtig... Darauf mußt Du unbedingt achten, sonst kannst Du, falls das AirMagnum bei Dir von den Grünen gefunden wird, deinen Jagdschein kleinhäckseln und als Grillanzünder benutzen.

    In diesem Fall wäre es eine sinnvollere Lösung, das Gewehr ohne :F: in der Schweiz zu belassen und eins mit Kennzeichnung für den Einsatz in D zu kaufen - DAS läßt sich (ILLEGAL! KONSEQUENZ S.O.!!!) dann upgraden...

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (18. Dezember 2007 um 23:35)

  • für die AIR MAGNUM mit Exportventil gibt es in Deutschland sowieso kein Bedürfnis eingetragen.. egal ob Jäger oder Sportschütze.. kannste vergessen, sorry

    kauf dir als Jungjäger lieber ne gescheite Jagdbüchse, was willsten dann mit der A.M.?

    für daheim ist die ganz lustig, ich hab sie auch.. aber zum jagen??? :confused2:

  • Apropos Schalldämpfer:
    wenn man bei dem Weihrauch-SD den Steg wegschneidet und den Schlitz dann auf 12 mm Breite feilt, dann paßt er wie dafür gemacht, und er sitzt bombenfest.

    Günter

  • hoebler: Warum sollte sich ein Jäger nicht die Exportversion kaufen dürfen?
    Und warum nicht ein Sportschütze auf neue Gelbe? Zum Beispiel fürs Field Target?

    Das es für die Jagd und für FT bessere LGs gibt, mag sein, aber erwerben dürfte man so wie ich das sehe schon.

  • moin..

    also soviel ich weiß. (wir hatten das hier schon mal) gibt es für die exportversion der AIR MAGNUM kein bedürfnis eingetragen :confused2:

    kann natürlich auch an der jeweiligen verwaltungsbehörde liegen... ???

    vielleicht geht die A.M. auch anderorts auf die Gelbe..

  • IMO kann man auf neue Gelbe nach §14 Abs. 4 Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf erwerben, solange sie einer Sportordnung entsprechen.
    Repetierlangwaffe wäre ja die Airmagnum, passende Sportordnung wäre die des BDS für FT.

  • Ich könnte mir nur vorstellen, daß das zuständige Amt für Gefahrenabwehr die Eintragung verweigert, weil man dort eventuell glaubt, daß ein solches Druckregelventil in einem CO2-Gewehr mehr Möglichkeiten zur Manipulation bietet als eine Kolbenfeder in einem Federdruck-LG. Ist aber auch nicht ganz nachvollziehbar, da eh alles über 7,5 J eine EWB erfordert, egal ob nun 16 oder 30 J. Auf KK-Niveau wäre ein LG eh nicht zu bekommen. Dazu bräuchte man schon ein 6,35er LG mit einer V0 von mindestens 250 m/s. Solche Leistungswerte sind mir persönlich nicht bekannt. :confused2:

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