Benutzung von Raketenbecher

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 867 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Dezember 2007 um 14:17) ist von pmbond.

  • hi,

    in vielen beiträgen kann ich rauslesen das es wohl noch nicht bei jeden angekommen ist, deshalb schreib ich es euch nochmals.

    es ist :direx: VERBOTEN :new2: einen raketenbecher zu benutzen auf dem nicht die gleiche PTB - Nr. steht wie auf der waffe auf der der raketenbecher geschraubt ist.

    ihr könnt also gedrost alle älter als ca. 5 - 6 jahre alten waffe zu haus lassen !!

  • Ähm... wieso schreibst das denn in ein neues Thema? Hat doch niemand nach gefragt oder hab ichwas verpasst? ???

    "Das einzige, was über den Krieg ehrlicherweise zu sagen wäre, wird nicht gesagt:dass man den Krieg führt , weil man den Krieg liebt und weil er ein guter Zeitvertreib ist."
    Zitat: Amelie Nothomb

  • Interessiert mich nicht, ich benutze den bei der Waffe mitgelieferten Becher der auch laut Hersteller der Waffe dafür benutzt werden soll. Die Pflicht zur Kennzeichnung der Becher existiert erst seit 2004 und für danach produzierte Neuwaffen. Das Altbesitz nachgerüstet werden muss oder dass der Gebrauch illegal ist steht nirgends. Und was nicht explizit verboten ist ist erlaubt....

    Dann schraube ich auf meine P88, die ich 2000 neu gekauft hatte, nunmal einen Umarex A. Der gehört da drauf. Die Pflicht zur PTB-Stempelung auf dem Becher hat ja nur den Grund, dass die Leute besser zuordnen können ob sie auch den richtigen Becher für ihre Waffe haben, und seien wir mal ehrlich, ich finde das mit der PTB auch besser, ist auf jeden Fall transparenter als dass jeder Hersteller sein eigenes Süppchen kocht mit Umarex A, B, I, K oder Röhm RG 1, 2, 3 usw..da blickt der Laie schnell nicht mehr durch und schraubt einfach irgendwas dran was das gleiche Gewinde hat.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Interessiert mich nicht, ich benutze den bei der Waffe mitgelieferten Becher der auch laut Hersteller der Waffe dafür benutzt werden soll. Die Pflicht zur Kennzeichnung der Becher existiert erst seit 2004 und für danach produzierte Neuwaffen. Das Altbesitz nachgerüstet werden muss oder dass der Gebrauch illegal ist steht nirgends. Und was nicht explizit verboten ist ist erlaubt....

    Mit einem Wort:

    Richtig!