Also wenn ich mir im Handel das Angebot an Kugelfängen mit Klappzielen oder Zielscheiben anschaue - dann gibt es keine Zielscheiben oder Klappscheiben mit Personen - wie die zum Beispiel bei der Bundeswehr oder von der Polizei benutzt werden.
Wieso?
Ist es vom Gesetz irgendwie verboten dass man als Zivilist auf Solche art von Zielscheiben schießt?
Oder habe ich da gerade eine Marktlücke entdeckt?
Wieso gibt es keine Personen Ziel- oder Klappscheiben?
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Westerwaelder -
24. November 2007 um 16:52 -
Geschlossen
Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 6.619 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Gesetzlich verboten.
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Zitat
Original von Mauser M03
Gesetzlich verboten.Was ist denn in diesem Land noch nicht verboten?
Langsam ist es aber genug! -
Warum sollte man auch , als Sportschütze ,auf Mannscheiben schiessen ?
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Sind für Privatpersonen NICHT verboten, für Vereine ist es allerdings verboten.
Mit - Waffen kannst du zu Hause also auf Mannscheiben schießen.
Es gibt auch welche in diversen deutschen Obnlineshops zu kaufen. -
Zitat
Original von PyroBerlin
Warum sollte man auch , als Sportschütze ,auf Mannscheiben schiessen ?Aber ganz genau so sehe ich das auch.
Es hat auch seinen Grund!Wenn Du schon auf Mannscheiben schießen willst dann gehe zum Militär.
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Zum Beispiel hier kannst Du Dir kostenlos Mannscheiben runterladen und dann ausdrucken.
Also nix mit Marktlücke, zumal wie meine Vorredner ja schon gesagt haben, fürs sportliche Schießen nicht zugelassen. -
Bei Kotte und Zeller gibt es auch zwei Combat-Scheiben zu kaufen. Eine davon ist die Mann-scheibe, die Du immer als Schießscheibe für das FBI siehst.
Sind mit € 11,90 für 10 Stück aber nicht gerade billig. -
Westerwaelder,
hier findest du welche zum Drucken: -
Zitat
Original von steinadler
Wenn Du schon auf Mannscheiben schießen willst dann gehe zum Militär.Es gibt durchwegs auch für Privatpersonen Gründe auf Mannscheiben zu schießen - das nennt sich dann Verteidigungsschießen.
Ich bearbeite selber gerne mit Halbautomaten auf 200m Mannklappscheiben, und wenn ich mit Freunden am Schießstand bin hängen wir uns auch ab und zu Mannscheiben auf.
Gruß Georg
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Zitat
Original von Promo
Es gibt durchwegs auch für Privatpersonen Gründe auf Mannscheiben zu schießen - das nennt sich dann Verteidigungsschießen.
Ich bearbeite selber gerne mit Halbautomaten auf 200m Mannklappscheiben, und wenn ich mit Freunden am Schießstand bin hängen wir uns auch ab und zu Mannscheiben auf.
Gruß Georg
Persönlich sehe ich auch kein Problem daran, auf solche Scheiben zu schießen. Es ist doch mal eine Abwechselung. Und ausserdem: Waffen wurden einst erfunden, um auf Personen zu schießen... auch wenn es nun unser Hobby ist...
Und manche hier sind ja auch Reservisten, Steinadler...
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Zitat
Original von K-Inge
Zum Beispiel hier kannst Du Dir kostenlos Mannscheiben runterladen und dann ausdrucken.
Also nix mit Marktlücke, zumal wie meine Vorredner ja schon gesagt haben, fürs sportliche Schießen nicht zugelassen.
Ich war 10 Jahre beim Militär und bin Reservist, auf Mannscheiben zu schießen finde ich viel interessanter als auf Ringe oder Kräuzchen.
Ich habe entdeckt dass die Bilder aus Zeitschriften sich sehr gut als Zielscheiben eignen, besonders wenn dort unsere Politiker abgebildet sind, da macht das Schießen gleich noch mehr Spaß -
Und jetzt der folgende Diskussionspunkt.
Soll die abgebildete Person (Mann)
weiß sein oder
schwarz oder
braun?
Gelb wäre auch noch eine Möglichkeit.
Und dann: abgebildet von Vorne oder von Hinten?Obba Gerrit
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Zitat
Original von GPB
Und jetzt der folgende Diskussionspunkt.
Soll die abgebildete Person (Mann)
weiß sein oder
schwarz oder
braun?
Gelb wäre auch noch eine Möglichkeit.
Und dann: abgebildet von Vorne oder von Hinten?Obba Gerrit
Auf jeden Fall nicht von hinten. In den Rücken schiessen ist zwar risikolos - aber feige. Wie heißt es in der Goten Kriegsgesang: Es lagen die Helden, die Wunden vorn.
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Zitat
Original von Westerwaelder......besonders wenn dort unsere Politiker abgebildet sind, da macht das Schießen gleich noch mehr Spaß
Spare Dir diese Sprüche.
Bei manchen Steilvorlagen-Lieferanten für die Waffengegner und für die Befürworter eines schärferen Waffenrechtes frage ich mich, ob es sich um Provokationen handelt.
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Keiner hat die Frage mal korrekt beantwortet.
Die Antwort steht im WadffG § 15
...
(6) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig.Weiter in § 27 findet sich:
...
(7) Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten ist nicht zulässig. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie von sonstigen Gefahren oder erheblichen Nachteilen für die Benutzer einer Schießstätte, die Bewohner des Grundstücks, die Nachbarschaft oder die AllgemeinheitDesweiteren noch, dass die Teilnahme an Verteidigungsschießkursen genehmigungspflichtig ist. § suche ich jetzt nicht raus.
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Zitat
Original von Promo
Es gibt durchwegs auch für Privatpersonen Gründe auf Mannscheiben zu schießen - das nennt sich dann Verteidigungsschießen.
Ich bearbeite selber gerne mit Halbautomaten auf 200m Mannklappscheiben, und wenn ich mit Freunden am Schießstand bin hängen wir uns auch ab und zu Mannscheiben auf.
Gruß Georg
Verteidigungsschießen auf 200m ? Naja wems spass macht .
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Zitat
Original von Floppyk
Keiner hat die Frage mal korrekt beantwortet.
Die Antwort steht im WadffG § 15
...
.Naja, das ist ja alles nur auf offizielle Schießdisziplinen gemünzt. In dieser Ausschließlichkeit muss man das sicher nicht betrachten.
Schließlich ist nicht das, was in offiziellem Wettkampf in Vereinen abläuft "sportliches Schießen" und ebenso wenig alles andere Combat-Schießen.
Die Frage ist also im Kontext des privat veranstalteten Action-Schießen dann eher, ob es wirklich sein muss auf Menschennachbildungen zu schießen. Ich persönlich lehne das ab, obwohl ich anderseits niemandem unterstelle, dass er nun tatsächlich Tötungsszenarien trainiert, nur weil er sich im Kellerschießstand ein paar Mannscheiben als Ziele aufgehängt hat.
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Zitat
Original von gunimo
Naja, das ist ja alles nur auf offizielle Schießdisziplinen gemünzt.
Falsch:
Nochmal -> Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten ist nicht zulässig.
Definition kampfmäßiges Schießen habe ich oben auch angegeben.
Behörden, Bundeswehr sind vom WaffG abgekoppelt.
Privates Schießen im Garten ist kein schießen auf Schießstätte und unterliegt auch keiner festen Disziplin einer SportOrdnung.Behörde und BW darf, die Privatperson im Garten/Keller/Dachboden darf, aber der Sportschütze auf einem Schießstand nein.
Der Bewacher, die gefährdete Person usw. - insbesondere die Personen mit Waffenschein (müssen sogar, lt neuester Rechtssprechung), die an einem Verteidigungsschießkurs teilnehmen wollen, benötigen eine behördliche Genehmigung. -
Nochmal kurz und bündig, ohne hier ellenlange Paragraphen zu zitieren:
-> im Verein oder sonstigen öffentlichen Ständen verboten, auch nicht zu Trainingszwecken. Auf was du zuhause im Keller schiesst, ist Deine Sache.
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