hallo,
kal 12 sind nicht mehr frei verkäuflich = BAM - PM II - 0047
kal 16 auch nicht mehr = BAM - PM II - 0048
hat sich am 16.11.2007 schon geändert.
son mist ich wollte mir son teil auch beschaffen.
gruß hornsk
Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 15.051 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
hallo,
kal 12 sind nicht mehr frei verkäuflich = BAM - PM II - 0047
kal 16 auch nicht mehr = BAM - PM II - 0048
hat sich am 16.11.2007 schon geändert.
son mist ich wollte mir son teil auch beschaffen.
gruß hornsk
Da verwechselst du etwas.
Die BAM-PMII gilt für die Böllerpatronen, nicht für die Alarmpatronen!
Böllerpatronen sind pyrotechnische Munition (PMII), denn sie sind
im Grunde große Vogelschreck und sind ausschließlich zum Abschuss
aus normalen Schrotfilnten gedacht, da sie ein pyrotechnisches
Geschoss durch deren Lauf verfeuern.
Alarmpatronen hingegen sind hingegen nichts weiter als Platzpatronen,
wenn auch recht große.
Mangels pyrotechnischem Satz fallen sie nicht unter die
Zulassungsbestimmungen für pyrotechnische Munition.
Sie lassen sich zwar auch aus normalen Flinten verschießen, sind aber
hauptsächlich für Alarmapparate und Selbstschussgeräte gedacht.
Diese sind, soweit PTB-zugelassen, für jedermann frei nutzbar.
Und am WaffG hat sich bzgl. der Alarmpatronen auch noch nichts geändert.
Dass diverse Händler hier anders denken und verfahren,
ändert nichts an der Gesetzeslage!
Stefan
ZitatOriginal von hornsk001
hallo,kal 12 sind nicht mehr frei verkäuflich = BAM - PM II - 0047
kal 16 auch nicht mehr = BAM - PM II - 0048
hat sich am 16.11.2007 schon geändert.son mist ich wollte mir son teil auch beschaffen.
gruß hornsk
...falsch !!! Die Kal. .16 u. .12 als Alarmpatronen-Version mit der Hülsenlänge von 40mm, sind laut dem WaffG immer noch frei ab 18 !
Grüße, Patrick.
ZitatAlles anzeigenOriginal von HWJunkie
Da verwechselst du etwas.Die BAM-PMII gilt für die Böllerpatronen, nicht für die Alarmpatronen!
Böllerpatronen sind pyrotechnische Munition (PMII), denn sie sind
im Grunde große Vogelschreck und sind ausschließlich zum Abschuss
aus normalen Schrotfilnten gedacht, da sie ein pyrotechnisches
Geschoss durch deren Lauf verfeuern.Alarmpatronen hingegen sind hingegen nichts weiter als Platzpatronen,
wenn auch recht große.
Mangels pyrotechnischem Satz fallen sie nicht unter die
Zulassungsbestimmungen für pyrotechnische Munition.
Sie lassen sich zwar auch aus normalen Flinten verschießen, sind aber
hauptsächlich für Alarmapparate und Selbstschussgeräte gedacht.
Diese sind, soweit PTB-zugelassen, für jedermann frei nutzbar.Und am WaffG hat sich bzgl. der Alarmpatronen auch noch nichts geändert.
Dass diverse Händler hier anders denken und verfahren,
ändert nichts an der Gesetzeslage!
Stefan
...jou, korrekt Grüße, Patrick.