Alarmapparate im Kaliber 12, mit Reduzierung auf Kaliber 16 ?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 15.051 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Januar 2008 um 12:37) ist von Ritztec.

  • hallo,

    kal 12 sind nicht mehr frei verkäuflich = BAM - PM II - 0047
    kal 16 auch nicht mehr = BAM - PM II - 0048
    hat sich am 16.11.2007 schon geändert.

    son mist ich wollte mir son teil auch beschaffen.

    gruß hornsk

  • Da verwechselst du etwas.

    Die BAM-PMII gilt für die Böllerpatronen, nicht für die Alarmpatronen!
    Böllerpatronen sind pyrotechnische Munition (PMII), denn sie sind
    im Grunde große Vogelschreck und sind ausschließlich zum Abschuss
    aus normalen Schrotfilnten gedacht, da sie ein pyrotechnisches
    Geschoss durch deren Lauf verfeuern.

    Alarmpatronen hingegen sind hingegen nichts weiter als Platzpatronen,
    wenn auch recht große.
    Mangels pyrotechnischem Satz fallen sie nicht unter die
    Zulassungsbestimmungen für pyrotechnische Munition.
    Sie lassen sich zwar auch aus normalen Flinten verschießen, sind aber
    hauptsächlich für Alarmapparate und Selbstschussgeräte gedacht.
    Diese sind, soweit PTB-zugelassen, für jedermann frei nutzbar.

    Und am WaffG hat sich bzgl. der Alarmpatronen auch noch nichts geändert.


    Dass diverse Händler hier anders denken und verfahren,
    ändert nichts an der Gesetzeslage!


    Stefan

  • Zitat

    Original von hornsk001
    hallo,

    kal 12 sind nicht mehr frei verkäuflich = BAM - PM II - 0047
    kal 16 auch nicht mehr = BAM - PM II - 0048
    hat sich am 16.11.2007 schon geändert.

    son mist ich wollte mir son teil auch beschaffen.

    gruß hornsk

    ...falsch !!! Die Kal. .16 u. .12 als Alarmpatronen-Version mit der Hülsenlänge von 40mm, sind laut dem WaffG immer noch frei ab 18 !

    Grüße, Patrick.

  • ...jou, korrekt :)) Grüße, Patrick.