Ziviles HK416 in Aussicht!

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 2.288 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Oktober 2007 um 23:25) ist von Oblatixx.

  • Da hier auch viele WBKler bzw. „Anwärter“ ihr Unwesen treiben, darf ich an dieser Stelle stimmungsaufhellend für diese Nutzergruppe tätig werden :D.

    Frohe Kunde für alle HA-Freunde! Inoffiziellen Statements zufolge hat das BKA einen positiven Feststellungsbescheid für ein ziviles HK416 ausgefertigt. Nach Informationen (die ich persönlich noch nicht verifizieren konnte) ist dies auch für den „großen Bruder“, das HK417, geschehen.

    Die (Arbeits-)Bezeichnung für das zivile HK416 lautet „MR223“, für das zivile HK417 ist sie analog „MR308“. Ungewöhnlich für einen zivilen Selbstlader von H&K sieht es danach aus, dass Varianten unterschiedlicher Lauflänge (ausgerichtet an den militärischen Vorbildern) offeriert werden sollen. Die jeweils zwei (HK417) bzw. Drei (HK416) kürzesten Ausführungen werden in .de aber Jägern und Sammlern vorbehalten bleiben, weil sie die vom §6 (1) Nr. 2a AWaffV geforderte Lauflänge von 42cm (16,5“) unterschreiten.

    Keine Informationen gibt es darüber, inwieweit separate Upper Receiver mit unterschiedlich langen Läufen als WS in den Handel kommen. Wünschenswert wäre das aber, hätte man doch so einen flexibel konfigurierbaren Selbstlader, der mit kurzem Lauf z.B. fürs Rifle-IPSC und mit langem für die Disziplinen mit höherem Präzisionsbedarf zum Einsatz kommen könnte.

    Zu Lieferzeiten und Preisen gibt es derzeit nur Spekulationen. Aus Großhändler-Kreisen verlautete bereits ein präventives „vor Mai auf keinen Fall erhältlich“, meine persönliche Einschätzung ist aber, dass die Zivilversion des HK416 nicht vor Ende 2008 im Handel verfügbar sein wird. Eine längere Wartezeit dürfte es beim HK417 geben, da das Gewehr so neu ist, dass es noch nicht einmal auf dem Behördenmarkt verfügbar ist. Meine Schätzung zur Verfügbarkeit eines zivilen 417 lautet 2. Halbjahr 2009.

    Allerdings darf man gespannt auf die Mitte März stattfindende IWA 2008 sein – hier sollen (Vor-)Serienmodelle beider Gewehre präsentiert werden.

    Ich selbst werde auf jeden Fall auf der IWA 2008 vor Ort sein und kann bei Bedarf spätestens dann mehr berichten.

    Der bekannten Plattform HKPRO ist die Angelegenheit selbstredend einen eigenen Artikel wert:
    http://www.hkpro.com/hkpro416civilianannouncement.htm

    Zitat

    As of now, and as has been rumored for several weeks on the Internet, HKPRO.COM can report with accuracy that HK has indeed reversed that decision, and has decided to introduce to the market, a civilian legal version of the HK416 and HK417!

    At the time of this writing, the information is very preliminary and it should be noted that HK is quite a way from being able to deliver on this decision.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (19. Oktober 2007 um 11:38)

  • Hallo sunix,

    das ganze habe ich auch vorhin schon entdeckt.

    Meine Frage aber: bezieht sich dieses Dokument nur auf die sportliche Freigabe dieser Waffe, oder richtet HK damit für diese Waffe eine zivile Fertigungsstraße ein? Sprich sodass auch andere Länder wo nur zivile Halbautomaten zulässig sind profitieren.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Der Feststellungsbescheid des BKA u.a. stellt sicher, dass die Waffe keine Kriegswaffe ist, keine waffenwesentlichen Teile aus Kriegswaffen enthält und dass der Umbau in einen Vollautomaten durch Austausch des Griffstückes aus dem behördlichen Vollautomaten nicht möglich ist. Wenn alle diese Bedingungen verneint sind, kann diese Waffe von Privat erworben werden.
    Dann wird noch Unterschieden, ob die Waffe sportlich genutzt werden darf, wobei insbesondere die Lauflänge entscheident ist. Für eine sportliche Verwendung muss die Waffe einen Lauf über 42 cm haben. Liegt er darunter, dürfen nur Jäger und Sammler (mit entsprechendem Sammelgebiet) diese Waffe erwerben.

    Ob H&K diese dann auf einer extra eingerichteten Fertigungsstraße bauen wird, ist doch unerheblich, oder?

    Ihr Österreicher habt doch ohnehin erleichterten Waffenerwerb. Warum sollte diese zivile Variante bei Euch nicht erwerbbar sein? Wahrscheinlich gibt es bei Euch auch nicht diesen Quatsch mit der Lauflänge. Das BKA Gutachten ist ja nur für den deutschen Markt wichtig.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (24. Oktober 2007 um 12:51)

  • Zitat

    Original von Promo
    … richtet HK damit für diese Waffe eine zivile Fertigungsstraße ein?


    Genau so siehts aus. Es muss sich um eine zivile Fertigungslinie handeln, d.h. keine wesentlichen Teile dürfen aus der militärischen Produktion stammen.

    Zitat

    Original von Floppyk
    Ob H&K diese dann auf einer extra eingerichteten Fertigungsstraße bauen wird, ist doch unerheblich, oder?


    Leider nein, siehe oben.
    Ein Auszug dazu aus den Erläuterungen zur Kriegswaffenliste:

    Zitat

    Handelt es sich um eine ursprüngliche Entwicklung als Kriegswaffe und ist deren Verwendung als Kriegswaffe noch üblich oder möglich, wird zunächst Kriegswaffeneigenschaft vermutet, bis durch objektive Umstände die dauernde Zuordnung zu einem für zivile Zwecke bestimmten Gegenstand nachgewiesen wird (z. B. durch spezielle Produktion für zivilen Abnehmer).

    Anderes Beispiel dazu sind die zivilen SG-55X-Klone, die es in .de gibt. Ein Originallauf käme aus der Militärfertigung und es würde sich damit in .de um eine Kriegswaffe handeln. Nachdem aber ein in Deutschland fabrizierter Lauf aus ziviler Produktion eingebaut wurde, handelt es sich ("plötzlich") um eine Zivilwaffe.

    Dazu kommt für das Beispiel freilich auch noch, dass die Produktion militärischer und ziviler Waffen nachvollziehbar getrennt stattfinden muss. Ob das nur räumlich möglich ist, oder auch durch eine zeitliche Trennung gewährleistet werden könnte, ist streitig. Meistens wird räumlich getrennt, denn z.B. in der Laufproduktion, wo irgendwann eine Grabbelkiste mit Laufrohlingen im Produktionsprozess dasteht, lässt sich von der Fertigstellung "zeitlich" nicht wirklich objektiv eine Abgrenzung vornehmen. Das Ganze hat den Hintergrund, dass für die Eigenschaft "Kriegswaffe" auch wieder die Zweckwidmung maßgeblich ist, und die beinhaltet auch die Genese, also den Entstehungsweg, der konkreten Waffe, sprich die Fertigung.

    Klingt komisch? Ist auch komisch, verhält sich aber so.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (24. Oktober 2007 um 13:15)