Spezial-Munition

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 6.234 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. August 2002 um 17:49) ist von HighestPossible.

  • bei der suche nach ausgefallener munition fuer mein lg bin ich auf 'exoplodierende pellets' gestossen
    weis einer mehr darüber:

    http://www.okhotnik.ru/Products/59003.html
    http://www.cal177.narod.ru/kinds/strongs/blik.jpg

    ueberschall:
    http://www.cal177.narod.ru/kinds/strongs/pelet2.jpg

    auch nett:
    http://www.cal177.narod.ru/kinds/strongs/pelet1.jpg
    http://www.airgun.ru/images/article…n/article11.jpg (schafft angeblich 2mm blech auf 10m)

    ob mann sowas in d'land bekommen kann (od. nach d'land bekommt ) - legal

    am interessantestet find ich die sprengmuni

    *tia*

    butzel

  • Sach mal,sprichst Du russisch?
    Ich denke,sofern kein Sprengstoff enthalten ist in der Muni, wird sie legal sein.
    Aber wie willst Du das Zeug nach DE transportieren.
    Also ausser Kaliber 177 habe ich da gar nichts verstanden,
    Gruß Snoop

  • Äääh ! :confused2:

    Intersessant, aber ich denke nicht das sowas hier legal ist.

    Ich persönlich wüste ned, was ich damit machen sollte. Aber interessant ist sowas auf jeden Fall... :nuts:

    CU
    TPO

  • hi,
    für überschall und 2mm blech-durchschlag brauchst du mit sicherheit waffen mit mehr als 7,5 joule! :))

    gr dmz

    "Also das perlt heute ja wieder"
    "Des ist en roiner Titan"
    Dittsche

  • Wie soll die Sprengmuni ohne Sprengstoff sprengen - und da sowas in D NICHT legal ist, machste dich strafbar.

    Was anderes könnte es sein, wenn du einen Pulverschein (oder wie die Dinger heißen) hast.

    Was ist in den Sprengdingern überhaupt drin fürn Zeug?


    Gruß

    Wichtig: Andere Länder, andere Sitten - andere Frauen, andere Titten.

    MERKE: WAFFEN und ALKOHOL immer trennen - die Wumme in die Rechte, den Alk in die Linke

    What the fuck means *wtf*?

  • in DE darf jede normale person, sprengstoff besitzen. die menge darf nicht größer sein als 1g!

    und denkt doch mal nach, fast jedes KIND hat schon fast bis sogar einiges mehr daheim. denn in den zundplättchen für die spielzeug pistolen, dien so schön knallen ist sprengstoff drin, in wiederlader zündplätchen.

    also von der seite her wird das wohl egal sein. ich denke nur das es nicht in solch einer "verpackung" erlaubt sein wird.

    aber interessant ist die alle mal. --> haben will :))

    Grüße Buddy

  • hi,

    Buddy, woher hast du die info mit dem gramm ?

    *haben will*:
    warum nicht selber machen ?
    jemand sprach doch davon diabolos selbst zugiessen (ist daraus was geworden? - ist _dies_ ueberhaubt legal?)

    diese 'teufelsknaller' fuer die kleinen knallen ja schon genug. wenn man sich einen passenden hohldiabolos selbst giest und mit etwas artverwandtem (wie diese knaller) stopft sollte es schon reichen.

    angeblich soll dies munition ab&an mal im lauf knallen :(

    btw. dieses kugelschreiberminensubkaliber funktioniert ;)
    (mit legotechnic schlauch funzt es wunderbar)
    man koennte aber auch die dartpfeile nutzen nur ohne federn (bleiben allerdings stecken)

    butzel

  • frag mich was leichteres. entweder in einem von meienn chmie büchern oder in irgendwelche bestimmungen, die ich ab und zu mal lese. aber welche weiß ich jetzt nicht.

    aber ich würde solche experimente sein laßen.

    das risiko ist zu hoch, für son bißchen spaß.

    wenns knallen soll, kann man auch diese 12er ringe für die spielzeug pistolen auf ein stück hartfaser platte kleben und ab in den kugelfang damit und da drauf schießen. wenn man trift knallt das auch. ist sicherer und viel viel legaler

    Grüße Buddy

  • Ja lasst blos die Finger von Sprengstoffen und Explosivstoffen.
    Damit rumzu experimentieren ist lebensgefährlich.
    Ein ferner Bekannter dachte mal in ein Rohr Pulver füllen zu können.Dann hat er es zugekloppt und hat dabei 2 Finger verlohren, auch sein Gesicht sah vorher besser aus.

    Und soweit ich weiß ist Sprengstoffbesitz verboten auch in Mengen unter 1Gramm.

    In den Knallplätchen ist eine Chloratmischung drin( und nur ganz geringe Mengen).
    Extrem fies, weil super reaktiv auf Druckbeanspruchung.Kann man schon mit ner VogelFeder zünden.
    Das ist wirklich nichts , womit man eben mal rum probieren kann.

    Also blos nichts damit machen, sonst freut sich die Chirugie.

    Gruß Snoop

  • Das mit dem 1 Gramm kann ich weder bestätigen noch dementieren.
    Aber 1 Gramm Sprengstoff kann eine ganze Menge sein. In den besagten Knallplätzchen sind ja höchstens 1mg drin. 1 Gramm wären also 10 solcher Rollen. Und eine Rolle allein - also 0,1g - im Lagerfeuer brutzelt schon ganz schön (nicht nachmachen, Kinder).

    Ausserdem ist es verboten, diese Feuerwerkskörper oder wie sie genannt werden, zweckentfremdet zu verwenden. Auch nicht die Kinderfeuergewerke.
    Also strenggenommen darf man nichtmal ein Zündplätzchen aus dem Kinderrevolver vorn auf ein Diabolo kleben.

    Ob sowas in .de verboten ist, ist mir nicht ganz klar.
    Im Neuen Waffg, Anlage 2 Abschnitt 1.5.4 steht unter verbotener Munition:

    Zitat

    Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-,
    Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens
    400 HB 30 – Brinellhärte – bzw. 421 HV – Vickershärte –)
    enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die be-stimmungsgemäß
    zur Signalgebung bei der Gefahrenab-wehr
    dient;

    Nun sind Diabolos ganz bestimmt keine Patronenmunition.
    Darf man also Knalldiabolos verwenden?
    Ich glaube nicht, habe den Haken aber noch nicht gefunden.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Schau mal ins Sprengstoffgesetz.
    Ohne erlaubnis darf in Deutschland niemand Sprengstoff besitzen.
    Das ist ganz klar.
    Alleine schon aus Terrorismus prävention.
    Wenn 1 Gramm legal wäre , hätten 100 Teroristen ja legal 100 Gramm Sprengstoff.

    Die Angst vor dem Terrorismus war ja in den 70er Jahren ein Hauptgrund , warum das Waffengestz so verschlimmert wurde.
    Vorher konnte man die PPK im Quelle Katalog frei erwerben.
    Gruß Snoop

  • das eine gramm bezieht sich ja auf solche sachen, die in solchen , hier angesprochenen sachen verbaut sind.

    clorate sind als Sprengstofe und explosionsfähige, aber nicht dafür hergetsellte stoffe und als produkte der chemischnen industrie für die landwirtschaft geführt !!(aus Rudolf Meyers Explosivstoffe) selbst amoniumnitrat wird als explosionsfähiger stoff geführt.

    in den plätchen für die spielzeuge ist oftmals nitrozelulose drin. auch ein sprengstoff.

    wie snoop schon sagte, laßt das. außerdem ist das delaborieren verboten. aus gutem grund.

    Grüße Buddy

  • @ Buddy naja Ammoniumnitrat ist sprengstoff.

    Da ist vor Jahren mal ein übler Unfall passiert.
    Ammoniumnitrat ist ein Bestandteil von Dünger.
    Wurde früher auch pur zum Düngen benutzt.
    Da war in einer Lagerhalle ein riesen Haufen von dem Zeug verklummpt.
    Um es wieder Streubar zu machen hat man etwas Sprengstoff genommen.
    Das war quasi der Initialzünder für den Haufen Nitrat.
    Das Resultat war ein Riesenkrater, einige Tote und nix mehr übrig von der Lageranlage.

    Und die Moral von der Geschicht:

    Also nie den Dünger mit Dynamit pulvrisieren!

    Gruß Snoop

  • Falls du die Ammoniumnitrat Explosion bei der BASF 1921 bei
    Ludwigshafen meinst... Dabei wurde das ganze Dorf Oppau dem
    Erdboden gleichgemacht. Der Krater den die Explosion riss, hatte
    die Maße 120 X 80 Meter. Der Krater war 20m tief. Die Explosion
    war noch in Frankfurt zu hören. Und in Mannheim und Heidelberg
    gingen noch Fensterscheiben kaputt. Es gab fast 600 Tote!

    Pellet

  • jo, das Zeug rummst ganzschön... ich hab das irgendwann in chemie mal gehört....

  • Sagt mal, wie ist das denn mit Platzpatronen?
    Die darf man ja auch frei erwerben und da ist doch auch Sprengstoff drin! Oder gilt das Schwarzpulver oder das NC-Pulver nicht als solcher?
    Und davon kann man sicher mehr als ein Gramm bekommen, wenn man entsprechend viele Patronen kauft...
    Also manchmal sind die Gesetze schon komisch...
    (naja, meistens eigentlich :cry: )

  • Es ist aber eben verboten, (ohne Wiederladeerlaubnis) die Platzpatronen zu delaborieren.
    Das gilt auch für die Signalsterne und Feuerwerkskörper von Sylvester.
    Legal kommst Du also an das Pulver nicht ran.
    Und als Sprengstoff kann man das Zeug wohl kaum verwenden. Höchstens um Blödsinn zu machen und vielleicht ein paar Finger loszuwerden.
    Also lassen wir das Ganze lieber gleich.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Ja, das dachte ich mir schon, das derlei Dinge verboten sind, aber wenns jemand drauf anlegt...
    Naja, aber wenn man so ein Individuum ist, dann findet man immer einen Weg und solche Leute wirds dann auch wenig Storen, wenn was verboten ist.
    Naja mich hats halt gewundert, dass man den "Sprengstoff" kaufen darf, wenn er in Hülsen verpackt ist. Aber da hier im Forum ehh niemand solche Gedanken hegt ist es auch egal.

  • Zitat

    aber wenn man so ein Individuum ist, dann findet man immer einen Weg und solche Leute wirds dann auch wenig Storen, wenn was verboten ist

    Dagegen wird sich nie etwas machen lassen.
    Ich will eigendlich nur wieder betonen, daß unsere Gesetze schon lange ausreichen, um solchen Mist zu unterbinden.
    Aber Gesetze helfen nicht gegen Terroristen und solche Taten wie in Erfurt.
    Dieses Panikgesetz, das wir jetzt haben, "hilft" nur diesen wahlstimmengeilen Parteien.
    Aber ich schweife mal wieder ab.

    Delaborieren und "umbasteln" von irgendwelchen Pyrotechnkartikeln ist zu Recht verboten.
    Es steckt einfach zu viel "Potential" dahinter, um damit ohne nötiger Sachkenntnis rumzuspielen
    (ich weiß das aus eigener Jugend --> :cry: ).

    Die Krankenhausstatistik zeigt es ja jedes Neujahr.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)