ZitatOriginal von Hubilyn
Habe Ende 2008 eine Erma 74 mit u. PTB beantragt dann gekauft und eingetragen, alles OK so weit.
Um Gebüren der Beantragung zu sparen habe ich gleich noch einen Revolver ohne Modellbindung voreintragen lassen.
Meine Wahl ist ein Erma Revolver mit jedoch ohne PTB.
Bekommt man die nach wie vor eingetragen.
Huch, deine Frage hat dir ja noch keiner beantwortet - MIST, okay, also:
Mit den ERMA-4mmM20-Revolvern ist das so eine Sache, da manche Sachbearbeiter zur Feststellug der Bedürfnisanstaltslosigkeit die PTB-Liste heranziehen. Die ERMAS tauchen aber da nicht auf, da sie keine PTB-Nummer haben ("damals" galt noch ein anderes Beschussgesetz, das hat sich ja auch immer wieder geändet, autsch!) - haben aber ein F-Zeichen und wurden nur im Kaliber 4mmM20 direkt gebaut. Demnach sind sie sog. "geborene" 4mmM20-Waffen - das muss man dem SB halt klarmachen - dann darf er nix gegen die ERMA-4mm-Teile haben. Ggf. muss der halt dazu gedungen werden, sein Innenminsteríum mal anzurufen, ...
Am Besten das vor dem Kauf mit dem SB mal abklären, der kann sich dann über die ERMAS schlau machen, dann gibbes keine Probleme, ... VIEL SCHLIMMER: Die ERMAS sind ja sooooooooo selten anzutreffen.