Tagesschau Bericht zum Waffenrecht mit Umfrage

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.869 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. September 2007 um 16:54) ist von Floppyk.

  • Die Tagesschau hat online mal wieder einen Artikel zum Waffenrecht. Unter der reißerischen Überschrift
    "Trotz der Erfahrung von Erfurter Amoklauf
    18-Jährige sollen wieder alle Waffen kaufen dürfen"
    wird eine Zusammenfassung des kursierenden Entwurfes zur Waffenrechtsnovelle gelistet.
    Artikel ist hier zu finden!
    [URL=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun…EF1_BAB,00.html]http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun…EF1_BAB,00.html[/URL]

    Und um die Beteiligung der Leser zu erbringen wurde auch eine Umfrage gestartet. Beteiligung von Sportschützen erwünscht!

    [URL=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID7392628_REF1_NAV_BAB,00.html]Sollten 18-jährige Waffen erwerben dürfen?[/URL]

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von gunimo
    Was ist denn das wieder für eine bescheuerte (Um-)fragestellung:

    "Sollen 18-jährige Sportschützen alle Schusswaffen kaufen dürfen?"

    :bash:

    Da gibt es nur eine Antwort drauf.....

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von Hundefänger
    wird das TED auch im Fernsehprogramm ausgewertet oder ist das nur so auf der Seite ???

    Hmm, gute frage, ist doch aber von vorne herein klar, was für ein Ergebnis bei so einer Fragestellung ("FREIER Waffenkauf") und der hervorhebung von "Erfurt" im Bericht herauskommt. Ob das dann noch medienwirksam hochgehalten wird, wird die spätere aktualität des Themas noch zeigen (=ob es sich lohnt das weiter "auszuschlachten")...

    Aber mir ist schon irgendwie ein schmunzeln gekommen... ;)
    Ich hab einfach mal alle Links angeklickt ... zuerst die Umfrage "abstimmen jepee".
    Dann erstmal :crazy3: und dann :laugh: ... Waffen? Viiele Waffen? Ab 18? Ich bin 18... Natürlich doch!!

    Naja, aber das ist doch schon mal etwas, den Vereinssport attraktiver zu machen. Z. B. beim IPSC, soweit ich weiß, ein Schießsport mit guten Nachwuchschancen, wäre das sehr nützlich, wenn man dort früher GK kaufen dürfte.


    MfG, Mike.

    2 Mal editiert, zuletzt von crassmike (1. September 2007 um 15:14)

  • Zitat

    Original von DJ BimBam
    Geht es direkt um freien erwerb der schusswaffen? Ich wusste nicht das man ab 21 kaliberwaffen frei kaufen darf, oder steh ich aufm schlauch?

    Nein, nichtmal das :crazy2:. Natürlich nur für Vereinsmitglieder. Und die MPU wird, so wie ich es verstanden habe, unter 25 weiterhin Pflicht sein. Meiner Meinung nach damit sehr sinnvoll...

    MfG, Mike.

    Einmal editiert, zuletzt von crassmike (1. September 2007 um 15:16)

  • Zitat

    Original von DJ BimBam
    Geht es direkt um freien erwerb der schusswaffen? Ich wusste nicht das man ab 21 kaliberwaffen frei kaufen darf, oder steh ich aufm schlauch?


    Da kann man schön die Wirkung sehen, wenn Jounalisten durch geschicktes Weglassen Tatsachen verdrehen.

    Bis jetzt muss jede WBK-pflichtige Schusswaffe begründet werden. Insbesondere alle Kurzwaffen und alle Selbstladelangwaffen. Einen erleichterten Erwerb haben jetzt schon Sportschützen und Jäger, die Langwaffen ohne vorherige behördliche Erlaubnis - gemeint ist der Voreintrag auf der WBK - kaufen dürfen. Das bezieht sich aber auf eine besonders beim Sportschützen eng umfasste Art von Langwaffen. Das Kaliber hat noch nie eine Rolle gespielt.
    Nun zu den Ausnahmen:
    Der 18 jährige Sportschütze darf ohne MPU KK Lang- und Kurzwaffen, sowie Schrotlangwaffen als Einzellader (auch Bockdoppelflinte) erwerben.
    Der 21 Jährige darf zusätzlich mit erfolgreicher MPU beliebige Großkaliberwaffen erwerben.
    Der 25 Jährige alles ohne MPU.

    Geändert werden in Sachen Einstiegsalter soll lediglich die 21'er Grenze ersatzlos fallen. Das würde bedeuten, dass auch der 18 Jährige GK erwerben kann, aber er muss ebenfalls die MPU ablegen. r kann das lediglich 3 Jahre früher tun.

    Aber dennoch gilt immer für alle, dass der normale Antragsweg mit entsprechenden Vorraussetzungen erfüllt sein muss. Dazu zählen Zuverlässigkeit, pers. Eignung, Bedürfsnis. Das ändert auch am neuen Vorschlag zur Änderung des WaffG nichts.

    Diese Änderung wird angestrebt, weil es europaweit keine 21'er Altersgrenze gibt und man ein einheitliches EU-weites Waffenrecht anstrebt. Hinzu kommt noch, dass der 18 Jährige mit bestandener Jagdprüfung ohnehin alle Arten von Waffen unabhängig des Kalibers erwerben darf. Dort billigt man dem gerade Volljährigen Großkaliber zu.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (1. September 2007 um 15:32)

  • Ich würde darum bitten, sachlich fundierte Darstellungen über die Hirnlosigkeit ihrer Umfrage und die damit dilettantische Manipulation der öffentlichen Meinung an die angegebene mailadresse zu versenden.

    Ich habe es schon gemacht! ;D

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Danke Floppyk :n2: natürlich meinte ich Großkaliber

    Aber ab 25 ohne MPU einfach Waffen kaufen, sprich Großkaliber is mir neu?

    Ich blick bei den Gesetzen auf Gesetz auf Gesetz so gut wie nirgends durch sorry^^

  • Zitat

    Original von DJ BimBam
    Aber ab 25 ohne MPU einfach Waffen kaufen, sprich Großkaliber is mir neu?


    Dann nochmal und andersrum erklärt.

    Der 25 Jährige kann eine Großkaliberwaffe erwerben, wenn er
    1. zuverlässig ist (keine relevanten Einträge im BZR, anwaltschaftliches Register und bei der örtlichen Polizei sollte er unbekannt sein)
    2. persönlich geeignet ist (Mindestalter, nicht bekannt wegen Drogen und anderes...)
    3. ein Bedürfsnis nachweisen kann. (Das macht man, in dem man ein Jahr trainiert hat, Mitglied im Verein usw.) Bedürfsnis ist quasi die Begründung warum man eine Waffe haben darf. Dieses geschieht durch ein Schreiben vom Schützenverband (DSB, BDMP, DSB usw.), der dann bestätigt, dass der Antragsteller ein Jahr Mitglied ist, sein gefordertes Training absolviert hat und der Verein auch über einen zur passenden Schießstand zur gewünschten Waffe verfügt.

    Dann wird sein Antrag bei der örtlichen Behörde für Waffenangelegenheiten auf einer Schusswaffe in Form einer WBK entsprochen. Dann kann er in den Laden tingeln, Bares auf den Tisch legen und die Kanone mit nach Hause nehmen, einschließlich einer Tonne Munition. Nach dem Erwerb hat derjenige dann 14 Tage Zeit diese Waffe in die WBK von der Waffenbehörde eintragen zu lassen.

    4. Der 21 Jährige muss zusätzlich eine MPU nachweisen.

    5. Der 18 Jährige kann keine Großkaliberwaffe erwerben. Nur KK und Schrot bis Kal. 12.

    Neu soll werden, dass der 18 - 24 Jährige auch eine GK Waffe erwerben kann, wenn er die MPU hat. Das heißt die 21'er Grenze wird durch 18 ersetzt.

    Dennoch muss jede Waffe begründet sein. Sportschützen zur Ausübung des Sports, Jäger zur Jagd. Man könnte zwar bestimmte Waffen ohne Voreintrag auf der gelben WBK kaufen. Wenn diese aber sportlich gesehen zu keiner gültigen Sportordnung passt, könnte man damit in Erklärungsnöte kommen.
    Beispiel: Einschüssiger Derringer - da einläufiger Einzellader passt so was im Prinzip auf der gelben WBK. Jedoch sind alle Waffen unter 3" Lauflänge vom sportlichen Schießen ausgenommen und das läuft der gelben Sportschützen-WBK zuwider.

    Auch der Waffensammler mit seiner roten WBK darf nur Waffen passend zum angemeldeten Sammelgebiet erwerben.

    Kauft man dennoch anders und es fällt auf, hat man am Bedürfsnis vorbei gekauft und stellt damit seine Zuverlässigkeit in Frage mit den entsprechenden Konsequenzen.

    Nun klaro?

    3 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (1. September 2007 um 17:09)