Wie lange halten geöffnete Co2kapseln?

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 3.622 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. September 2007 um 04:00) ist von Erklärbär.

  • Umarex bringt demnächst eine neue RAM Waffe, die wird zur SV besser taugen.
    SG 68, eine Pumpflinte für cal. .68 Gummikugeln!

    Antrieb durch 88g Kapsel, es gibt aber auch einen "Notfall"-Adapter für 2x12g Kapseln, da werden die Kapseln
    erst dann angestochen, wenn man die Waffe mit dem Schaft einmal auf den Boden drückt oder haut.

    Kann man sich also unters Bett legen, Kapseln bleiben zu, und wenn mans dann braucht kann man die Kapseln mit einem Ruck anstechen.
    Und das Ganze mit 7,5 Joule (oder 16 Joule, wer's darf...), das soll wohl was nützen, oder?

    Mein Händler sagt, die kommt im Herbst, Preis weiß ich allerdings nicht mehr...

  • Zitat

    Original von Pin
    Umarex bringt demnächst eine neue RAM Waffe, die wird zur SV besser taugen.
    SG 68, eine Pumpflinte für cal. .68 Gummikugeln!

    Antrieb durch 88g Kapsel, es gibt aber auch einen "Notfall"-Adapter für 2x12g Kapseln, da werden die Kapseln
    erst dann angestochen, wenn man die Waffe mit dem Schaft einmal auf den Boden drückt oder haut.

    Kann man sich also unters Bett legen, Kapseln bleiben zu, und wenn mans dann braucht kann man die Kapseln mit einem Ruck anstechen.
    Und das Ganze mit 7,5 Joule (oder 16 Joule, wer's darf...), das soll wohl was nützen, oder?

    Mein Händler sagt, die kommt im Herbst, Preis weiß ich allerdings nicht mehr...

    Hast du mal eine Online-Quelle für diese Info?

  • Zitat


    Hast Du schon mal versucht eine Notrufnummer vom Handy aus anzurufen? Der Verbindungsaufbau kann da mehrere Minuten dauern.

    Da hast du Recht. Besser ist es die Festnetznummer der Dienststellen (auch die Reviere, die nachts besetzt sind) vorher im Handy abzuspeichern.

    Wenn ein Einbrecher in dein Haus einsteigt um zu stehlen, reden wir nicht von einer Notwehrlage. Die meisten Täter kommen sowieso tagsüber wenn keiner zuhause ist. Und wenn ein Triebtäter bei einer Frau einsteigt, rechnet er auch mit Gegenwehr. Da hilft dann auch keine Softair Pistole.

  • Zitat

    Original von spooky99
    Da hast du Recht. Besser ist es die Festnetznummer der Dienststellen (auch die Reviere, die nachts besetzt sind) vorher im Handy abzuspeichern.

    Wenn ein Einbrecher in dein Haus einsteigt um zu stehlen, reden wir nicht von einer Notwehrlage. Die meisten Täter kommen sowieso tagsüber wenn keiner zuhause ist. Und wenn ein Triebtäter bei einer Frau einsteigt, rechnet er auch mit Gegenwehr. Da hilft dann auch keine Softair Pistole.

    Notwehr rechtfertigt jede geeignete Maßnahme, also auch den Einsatz scharfer Waffen. Und wie soll bitte ein Einbrecher im Dämmerlicht wahrnehmen ob man Softair oder Scharfe in der Hand hält? Deshalb lieber gleich was, das auch etwas entgegen setzt.

    Und vom Handy anrufen ist Blödsinn. Bis die Polizei bei mir ist vergeht grundsätzlich mind. eine halbe Stunde - einmal davon abgesehen dass die bei mir über ein Tor klettern müssten und dann noch der Hund da ist. Da verlasse ich mich lieber auf mich selbst, die Polizei kann ich schlimmstenfalls auch nachher anrufen..

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Notwehr rechtfertigt jede geeignete Maßnahme, also auch den Einsatz scharfer Waffen.

    Jupps ,,sehe ich genauso !!!!
    Woher soll ich denn wissen ,ob das ein "harmloser" (HeHe) Einbrecher ist ,der sich mit 50 € zufrieden gibt ,,,
    oder ob es ein Einbrecher ist ,der die Wohnung ausräumt ,die Wohnungseigentümer erschiesst ,das Haus anzündet ,weil er nur 50 € findet !!!


    Regnorts

    PS. Mein Schäferhund macht sowieso keine Unterschiede !

  • Zitat

    Original von spooky99
    Wenn ein Einbrecher in dein Haus einsteigt um zu stehlen, reden wir nicht von einer Notwehrlage.

    Aber selbstverständlich tun wir das. Einbruch ist Zweifellos ein rechtswidriger, gegenwärtiger Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Moin !

    Erklärbär, soll das heissen das das dann eine Notwehrsituation ist ?
    Ich dachte immer das das nur mich b etrifft (wenn er mir an die Wösche will) oder gilt das auch bei Gegenständen ?

    Ich dachte, es muss sich um eine Gefahr um Leib und Leben handeln ?


    Oder wie oder was ?

  • Zitat

    Original von BLacK_BOA
    Ich dachte, es muss sich um eine Gefahr um Leib und Leben handeln ?

    Nein

    §32 StGB Absatz 2:

    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Das mit dem Angriff bedeutet nicht, das Du als Person angegriffen wirst. Juristen verstehen darunter einen Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut.

    Die wichtigsten sind:

    Menschenwürde
    körperliche Unversehrtheit
    Eigentum
    Ehre
    sexuelle Selbstbestimmung
    Unverletzlichkeit der Wohnung
    und es gibt noch eine ganze Reihe mehr. Prinzipiell schon mal alles was dir die ersten 17 Artikel des Grundgesetzes als Grundrecht einräumen.

    Eingeschränkt wird das ganze nur durch den Punkt "erforderlich". So gilt es nun mal nicht als erforderlich ein Apfelklauendes Kind mit der Schrotflinte aus dem Baum zu holen.

    Bei einem Einbrecher hingegen der ja immerhin gleich reihenweise Rechtsgüter angreift, darunter in jedem Fall auch die körperliche Unversehrtheit, hätte ich da für mich persönlich überhaupt keine bedenken.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.