darf ich oder nicht?

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 7.954 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. September 2007 um 12:16) ist von HWJunkie.

  • leude, mal ne ganz fixe zwischenfrage. ne ssw zu transporteiren bedeutet die ungeladen, getrennt von munition, oder? darf ein magazin in der waffe sein? die munition in einem kasten mit schloss oder klebeband sollte reichen, oder? und darf man eine waffe am körper transportieren? also nicht führen

    Einmal editiert, zuletzt von eraser01 (30. August 2007 um 17:26)

  • Weia, ich würde vorschlagen daß man sich, um jeden Zweifel aus dem Weg zu räumen, einen günstigen, abschließbaren Waffenkoffer zulegt. Fertig ist die Schose. "Transportieren" am Mann? Wenn das nicht führen ist, was dann? <g>

    Hier mal ein nettes Köfferchen, allerdings in einer geringfügig höheren Klasse aber auch nicht die Welt:

    Da kann dir keine Staatsmacht mehr was. Mun in die eine Seite, Waffe(n) in die andere. Da unterschiedliche Verschlußmechanismen auch getrennter Transport.

    Gruß

    Mike

  • Zitat

    Original von eraser01
    leude, mal ne ganz fixe zwischenfrage. ne ssw zu transporteiren bedeutet die ungeladen, getrennt von munition, oder? darf ein magazin in der waffe sein? die munition in einem kasten mit schloss oder klebeband sollte reichen, oder? und darf man eine waffe am körper transportieren? also nicht führen

    Die Waffe selbst muß auch in einem verschließbaren Behälter sein.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • ende der woche muss ich aufs revier ne aussage machen was des bringen soll weiß ich auch net und danach wird esrt festgestellt ob sie jetzt ganz weg ist oder obn ich sie wieder bekomme!
    Der Vorstand vom psb setzt sich auch für waffenrechte ein und der hat auch gesagt rein rechtlich dürfen sie die waffe beschlagnahmen aber eigentlich müssten sie sie mir auch wieder geben!

  • Naja, da es eine freie Waffe war und Du nichts falsch gemacht hast, durften sie sie eigetnlich nicht beschlagnahmen. Man kann ja nicht einfach mal so willkürlich der Leute Eigentum einkassieren. Vor allem angesichts dessen, daß Du wirklich keinen Fehler gemacht hast.

    Nur hier reden bringt nicht viel. Meiner Meinung nach ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen zu einem Anwalt zu gehen (vorzugsweise einen, der sich im Waffenrecht auskennt)! Ohne anwaltliche Beratung würde ich keine Angaben mehr zur Sache machen, denn die Gesetzeslage scheint die Beamten bei Dir vor Ort ja nicht weiter zu interessieren. Es könnte also passieren, daß sie versuchen Dich in scheinbare Widersprüche zu verwickeln, oder sie drehen Deine Worte dermaßen zurecht und konstruieren einen Sachverhalt, daß die Waffe unter Umständen nachher wirklich weg ist.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Zitat

    Original von zubavv
    ende der woche muss ich aufs revier ne aussage machen

    Auch wenn Die Polizei immer Versucht das anders da zu stellen, Du mußt nicht.

    Grade wenn Du im Schützenverein bist würde ich nichts ohne Anwalt machen. Die Polizei legt in aller Regel jeden Verhaspler irgendwie gegen einen aus.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.