Kobutan Selbstverteidigungsstab

Es gibt 64 Antworten in diesem Thema, welches 11.277 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Oktober 2008 um 17:09) ist von Derringer.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Komisch das es noch keiner eine Antwort auf die Ursprungsfrage geschrieben hat.
    Auch der Kubotan dürfte eine Hieb- und Stoßwaffe darstellen und unterliegt somit dem Führverbot nach § 42a.

    Also Erwerb und Besitz ist frei ab 18, jedoch führen verboten.

    Das BKA sieht das anders. Ein Kubotan ist ein simples Stück Metall, und ein Kugelschreiber könnte genauso als Kubotan benutzt werden, damit wäre so eine Einstufung Schwachsinn.

    http://www.bka.de/profil/faq/waf…170_kubotan.pdf

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • öhhm kann das sein das der User Krauser No. 1 alte Threads massenhaft aus der Versenkung hohlt?

    Kommt mir so vor jedenfalls.

    Einmal editiert, zuletzt von Blue 69 (21. Oktober 2008 um 10:32)

  • Ich würd sowas nicht führen, sieht eher aus wie ein Give-Away von der Venus :crazy2:

    Original The Duke: "Bevor du tust ins Forum pesen, musste vorher erssma gründlich lesen!"
    Maybe you'd shoot straighter Then you do
    Willst du deinen Forst vernichten, pflanze Fichten Fichten Fichten !!!

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Komisch das es noch keiner eine Antwort auf die Ursprungsfrage geschrieben hat.
    Auch der Kubotan dürfte eine Hieb- und Stoßwaffe darstellen und unterliegt somit dem Führverbot nach § 42a.

    Also Erwerb und Besitz ist frei ab 18, jedoch führen verboten.

    Hallo Floppy !
    [BLOCK]Der Kubotan ist weder eine Hieb-, noch eine Stoßwaffe. Es ist eine sogenannte "Nervenpresse". Den Umgang damit beherrschen die Allerwenigsten, wenn ihn auch viele an ihrem Schlüsselbund mit sich herumtragen. Der Ursprung dieses Hilfsmittels, daß zur Verstärkung von Druck auf bestimmte Nervenpunkte gedacht ist, ist in Japan. Kämpfer der Kampfsportart Ju-Jutsu (alter Art, nicht das neuerliche Ju-Jutsu) beherrschen dieses Hilfsmittel vortrefflich und die Kraft eines Kindes reicht aus, um selbst große Kerls damit in die Knie zu zwingen. Ich kenne 2-3 Leute, die dieses Gerät wie im Schlaf beherrschen und ich muß sagen, ich war echt beeindruckt. Das Führen ist frei, siehe Gutachten des Bundeskriminalamtes: http://www.bka.de/profil/faq/waf…170_kubotan.pdf [/BLOCK]

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (21. Oktober 2008 um 17:12)