ZitatOriginal von Floppyk
Komisch das es noch keiner eine Antwort auf die Ursprungsfrage geschrieben hat.
Auch der Kubotan dürfte eine Hieb- und Stoßwaffe darstellen und unterliegt somit dem Führverbot nach § 42a.Also Erwerb und Besitz ist frei ab 18, jedoch führen verboten.
Das BKA sieht das anders. Ein Kubotan ist ein simples Stück Metall, und ein Kugelschreiber könnte genauso als Kubotan benutzt werden, damit wäre so eine Einstufung Schwachsinn.