Sachgemäßes Führen von SSW (Schreckschusswaffen)

Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 8.381 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. September 2007 um 16:10) ist von obietrice.

  • Zitat

    Original von worlddownfall
    Wegen immer wiederkehrende Anfrage mal jetzt die Gegenfrage:

    Wieso soll eine SSW offen, für alle Passanten baumelnd am Holster, oder locker steckend im Hosenbund sichtbar sein?


    Markus

    Ganz einfach:
    Damit sie jeder sehen kann.
    Ich tippe auf
    M i n d e r w e r t i g k e i t s k o m p l e x ???

  • Vampyr

    Zitat

    Ganz einfach, weils mich interessiert. Und es fast zu dem Thema passt.


    Meine Antwort sollte Dich auch nicht persönlich treffen, und ich habe dich schon "richtig" verstanden glaub mir. ;)

    Tja ded da triffst du den Nagel wohl auf den Kopf.. :new16:
    Zumindest bei den offen "rum zeigern"...

    Zitat

    Ich tippe auf
    M i n d e r w e r t i g k e i t s k o m p l e x


    Nix gegen die Leute die eine SSW verdeckt tragen zu ihrem Schutz, das kann ich jedenfalls noch nachvolllziehen (auch wegen dem Überraschungsefekt).

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Waffen offen trgaen ist garkein Thema.

    Ich würde ein Schulterholster benutzen und es IMMER verdeckt halten.


    Waffe in der Hand mit sich führen, ich glaub es geht los !!!!!!!

  • Zitat

    Original von derschlaueded

    Ganz einfach:
    Damit sie jeder sehen kann.
    Ich tippe auf
    M i n d e r w e r t i g k e i t s k o m p l e x ???


    Wieder mal ein ganz schlauer Beitrag.
    Ich denke du solltest deinen Nick ändern lassen :new16: Das ist ja blanke Ironie

    Zitat

    Waffe in der Hand mit sich führen, ich glaub es geht los !!!!!!!


    Ich glaub das macht keiner, aber es wäre gesetzlich erlaubt wenn man den KWS hat.

  • In Uniform darfst Du nur Dir dienstlich ueberlassene Waffen fuehren!
    Das Fuehren der Waffe muss dienstlich angeordnet sein. Der entsprechende Satz im Truppenausweis ersetzt die Anordnung nicht.
    Frueher stand z. B. in einem Marschbefehl ....mitgefuehrte Waffen....
    Also: Uniform, Truppenausweis und zivile Waffe geht nicht!
    Die Verwendung ziviler Waffen ist nur mit einer (sehr selten erteilten) Ausnahmegenehmigung erlaubt, wonach Du die Waffe ..... dienstlich fuehren darfst. Dazu kommt die dienstliche Anordnung.
    Wird also gar nie nix! *lol*

    Gruss pak9

  • Da hier wieder viel gelabert und geprollt wird, bringe ich die Sache mal auf den Punkt:

    Laut Gesetz darf eine / mehrere SSW mit Personalausweis und KWS geführt werden. Ob offen im Holster, in der Hand oder verdeckt, steht jedem frei. Allerdings sind bei manchen KWS Einschränkungen für das offene Führen hineingeschrieben, was befolgt werden muss.

    In Anbetracht der öffentlichen Meinung zu Waffen und der Angst vieler Bürger verbietet sich aber das offene Führen von Waffen aus dem gesunden Menschenverstand heraus.

    Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch erwünscht oder sinnvoll!

  • @ Vogelspinne

    Du darftst keine SSW mit Holster an deiner Uniform tragen !! KWS spielt keine rolle !
    Als Soldat hast du dich an Dienstvorschriften zu halten. Dort findest du auch Vorschriften
    über die Dienstkleidung und wie diese zu auszusehen hat bzw zusammengestellt wird !

    MfG Andreas

    Yoda: Die andere Seite dunkel ist, sehr dunkel!
    Obiwan: Mecker nicht, sondern iss endlich deinen Toast!

    Einmal editiert, zuletzt von Kinjite (12. August 2007 um 17:17)

  • Kinjite,
    was den Soldaten in Uniform angeht, hast du recht. Als Soldat ist man halt an andere Vorschriften gebunden als der Zivilist.
    Das oben Geschriebene gilt auch nur für den deutschen Zivilisten.

  • @ Vogelspinne

    Du warst mit deiner Aussage ja nicht im Unrecht. Ich erwähnte das nur weil Vampyr fragte
    ob er in Uniform eine SSW tragen darf. Und da es hier ums führen mit SSW geht dachte ich das es mit zum Thema gehört.

    Ich wollte dir nicht unterstellen das du was falsches geschrieben hast.Aber klarstellen das der KWS nicht immer zum führen einer SSW berechtigt. In Vampyrs Fall als Soldat in dienstlich gelieferter Uniform ist es eben nicht erlaubt eine SSW offen im Holster zu tragen.

    MfG Andreas

    Yoda: Die andere Seite dunkel ist, sehr dunkel!
    Obiwan: Mecker nicht, sondern iss endlich deinen Toast!

  • oha. gehts hier noch?

    erstens:Ich würde grundsätzlich das schreckschusspistölchen verdeckt tragen, da du sonst den überraschungsvorteil verlierst.

    Zweitens zieht man so ein ding nur, wenn mans auch benutzt.

    drittens kann es in der notwehrfrage zu problemen kommen, wenn du nicht alle andren mittel wie weglaufen oder reden ausgeschöpft hast vorher.
    viertens wird nach der verhältnismäßigkeit der mittel gefragt. und das ist dann schon schwierig für dich, wenn dein kontrahent ein zwerg ist.
    fünftens kann ein polizist das teil mit einer echten waffe verwechseln. sechstens machst du einen höllenkrach und warscheinlich eine stichflamme vorne herraus. denk mal an mögliche augenverletzungen oder lungenversagen bei zu nahem abschießen.

    von daher würde ich dir ne dose reizgas und ein paar schnelle schuhe empfehlen.je nachdem, was grade besser ist.

    leider darf man taser und elektroschocker nicht führen, das wäre die ökologisch und gesundheitlich bessere lösung gewesen. kein krach, kein dreck und keine dauerverletzungen. aber naja, verboten halt.

    da du etwas darfst, auch gesetzlich, heißt nicht, das es unbedingt vorteilhaft oder sinnvoll ist.

    ich muß natürlich dazusagen, das ich mich nicht in gegenden oder einrichtungen wie diskos mit hoher prügelquote aufhalte. außer einer prügelei mit einem punker bin ich nie in solche situationen gekommen. man kann diese situationen weitgehend vermeiden.( ich wohn hier im türken und Russeneck).

  • Zitat

    Original von räbchen

    leider darf man taser und elektroschocker nicht führen, das wäre die ökologisch und gesundheitlich bessere lösung gewesen. kein krach, kein dreck und keine dauerverletzungen. aber naja, verboten halt.

    Wer sagt denn das man Elektroschocker nicht fuehren darf ? Ab 18 ist der Erwerb und auch das Fuehren erlaubt. Auch einen Taser darf man fuehren, allerdings nur mit Waffenschein.

    Und was die bessere Loesung angeht, so glaub ich kaum das Schocker das beste ist. Der Taser soll zwar wirkungsvoll sein, doch nuetzlich nur zur Verteidigung gegen eine Person. Normale Schocker sind fuer den Nahkampf, damit kann man im Zweifelsfall mehrere Leute "schocken". Eine Ssw halte ich daher im Einsatz gegen mehrere Personen doch effektiver.

    Nachteile hat alles.

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Zitat

    Originally posted by rencor
    Nachteile hat alles.

    Ein Satz, wie man ihn bei SV-Diskussionen viel zu selten hört!


    Zum tragen in Uniform:
    Frag einfach mal deinen KpChef oder Spiess. Besser den Spiess, dann kriegst du wenigstens nicht vom Chef den Kopf abgerissen. Mir ist nur ein Fall von erlaubten SSW bei der Bundeswehr bekannt, und das sind ein paar alte Erma-Revolver beim Ausbildungszentrum SEK, damit die Bösen auch mal Revolver schiessen dürfen.

    Zum zivilen:
    Der gesunde Menschenverstand verbietet das offene Tragen. Besorgte (dem Klischee nach meist ältere, weibliche) Menschen würden reihenweise die Polizei anrufen.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Jetzt weg vom Thema,
    ist es möglich das ich meinen KWS kopiere und beglaubigen lasse?
    Weil ich hab den jetzt n Jahr und der sieht schon ein wenig verratzt aus, ich bekomme zwar im Oktober nen neune weil ich ne 1 Jahre Frist hatte, aber ich will nicht alle 5 Jahre nen neuen.
    Bei Zeugnissen ist das ja kein Problem

    Gruß Jo

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Zitat

    Darf man, wenn man im Besitz des kleinen Waffenscheines ist, seine Schreckschusswaffe/Gaswaffe offen bei sich führen, so dass dritte Personen (die Allgemeinheit) sehen können das man "bewaffnet" ist. ?


    ... stelle mir gerade vor, wie das wohl aussieht ...

    man darf sich auch ein frettchen in die hose stecken, die frage ist nur: ist das schlau und macht das sinn? (:) gleiches gilt für die frage des eingangspostings.

    jens

  • Hmm war nicht ganz die Antwort auf meine Frage*lol*
    Also nächster Versuch, ist ne beglaubigte Kopie des KWS gleichzusetzen mit dem KWS?

    Gruß Jo

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Zitat

    ist ne beglaubigte Kopie des KWS gleichzusetzen mit dem KWS?


    Das würde mich auch interessieren, obwohl...eigentlich ist die Antwort doch wohl "nein", die beglaubigte Kopie könnte "man" ja selbst dann noch haben, wenn man seine Zuverlässigkeit schon lange verloren hat und den KWS abgenommen bekam. :confused2:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Ich denke auch ,dass das Original mitzuführen ist, aus dem von Magnum genannten Grund. Ist nur blöd wenn man den echten verliert, dann darf man wohl wieder 50€ verschenken für Unsinn.

  • Zitat

    Original von Rambo
    Ich denke auch ,dass das Original mitzuführen ist, aus dem von Magnum genannten Grund. Ist nur blöd wenn man den echten verliert, dann darf man wohl wieder 50€ verschenken für Unsinn.

    Hmm das mit dem Abnehmen ist ein Problem, das gebe ich zu.
    Meint ihr es bringt was wenn ich mal das Landratsamt anschreibe?
    Oder ist gar einer davor hier vertreten`?

    Gruß Jo

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Eine Kopie kann den KWS selbstverständlich nicht ersetzen. Genau so wenig wie das beim Führerschein, Fahrzeugschein, Personalausweis, Reisepass oder ähnlichen Dokumenten geht.

    Zitat

    Original von Rambo
    Ist nur blöd wenn man den echten verliert, dann darf man wohl wieder 50€ verschenken für Unsinn.

    Seltsame Argumentationslinie. Was ist denn wenn ich meinen Pass, Perso, Führerschein oder auch meine Bank/Kreditkarten verliere? Oder tragt ihr die auch als Kopie mit euch herum?

    Im Übrigen wird die Waffe wohl meist mehr als 50€ gekostet haben, wenn ihr aus Angst die zu verlieren einfach eine Fotokopie der Waffe mitführt könnt ihr Euch einfach die 50€ für den KWS sparen. Wahrscheinlich die einfachste Lösung. ;)

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (26. August 2007 um 16:06)

  • Also ich persönlich habe auch Angst, meinen Perso und andere Dinge zu verlieren. Ich versuche immer Hosen zu kaufen bei denen die Gesäßtaschen mit einem Knopf oder Reisverschluss verschlossen werden können.

    Weil der KWS einem aber nur etwas in Verbindung mit einer SSW bringt, könnte man diesen ja auf irgendeine Weise am Holster befestigen :confused2:


    Aber wenn ihr mich fragt, dass trage ich meine SSW generell immer in einer unauffälligen Brottüte mit mir rum. Dann komm ich mir vor wie ein Mafiosi :laugh:
    (Achtung, Ironie... wer es nicht verkraften kann, kann sich gerne per email beim Aufsichtsrat der Gurken-Wettessergemeinde beschweren.)

    jaja, so ist das...