Es gibt 73 Antworten in diesem Thema, welches 23.053 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Januar 2009 um 20:01) ist von tomba.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Das findet sich im Kriegswaffenkontrollgesetz.

    Na gut, aber nur weil der Panzer aus Kriegsproduktion stammt.
    Theoretisch kann man einen LKW mit Panzerung ausrüsten und damit die Tankstelle überfallen *lol*

    Gruß
    basay

    Imperare sibi maximum imperium est

  • Zitat

    Original von CelticPagan
    Nur mal eine kurze Frage...


    Der Besitz ist nicht verboten. Allerdings ist es eben so, dass jeder Hersteller Produkte mit einer bestimmten Zielgruppe im Auge lanciert. Den Privatverbraucher sieht man hier eben nicht als Zielgruppe und es gibt durchaus einen Interessenkonflikt hinsichtlich verschiedener Abnehmer. Die Nützlichkeit von Schutzausrüstung, die für den Behördenmarkt bestimmt ist steigt nicht dadurch, dass sie jeder Kleinkriminelle auch im Supermarkt erstehen kann - vielmehr ist das Gegenteil der Fall.
    Außerdem hat man den Endverbraucher bei Schutzwesten, die z.B. im Fall der Dragonskin zwischen 5.000 und 7.000 US$ kosten eben nicht im Blickfeld (in dem Marksegment lässt sich nicht wirklich Geld mit Endverbrauchern verdienen).

    Solche "Phänomene" sind nicht ungewöhnlich:

    * Versuche einmal eine "taktische offene Visierung" von H&K zu kaufen (wie sie z.B. auf der MP7 verwendet wird). Eigentlich ist die Visierung eine ganz legale Sache und genau betrachtet nicht großartig Besonderes. Du wirst keinen Händler finden, der Dir die Visierung als Privatmann liefert.

    * Warum verkauft LaRue Tactical keine Montagen an deutsche Kunden?

    * Warum verkauft HK-USA keine 416 Upper Receiver an berechtigte amerikanische Privatkunden?

    * etc., etc., pp.

  • Ob man einen Panzer, gepanzerten LKW oder gepanzerte Limousine kaufst, bleibt jedem selbst überlassen. Aber wenn das Fahrzeug von einem normalen Bürger zugelassen werden soll, müssen an, je nach Modell, definierten Stellen schußdurchlässige Schwachstellen von mindestens 1 qm² Gesamtfläche vorhandenen sein, damit die Polizei das Fahrzeug und den Fahrer mittels ihrer Handwaffen stoppen kann.

    Nur Personen oder Personengruppen mit entsprechender Gefährdung bekommen die Genehmigung, voll gepanzerte Fahrzeuge im Strassenverkehr zugelassen zu bewegen.

  • Vor ein paar Wochen war ein Bericht bei "Fakt" (MDR-Fernsehen) zu sehen über die VEBEG das ist ein Verwertungsunternehmen des Bundes, die angeblich in Auktionen gebrauchte Ausrüstungsgegenstände von SEK-Einheiten und auch der GSG 9 an jederman versteigern. Angeblich im Auftrag der Polizei und der Bundeswehr, dabei handelt es sich um freierwerbliche Sachen wie, ballistische Schutzhelme oder Schutzwesten zu erkennen an einen Kontrollvermerk des Beschussamtes in München. (lt. Fakt Bericht)

    Wer mehr darüber wissen will sollte Google fragen. ;)

    oder beim VEBEG selber schauen:
    VEBEG
    Ob es da Helme zu kaufen gibt. :ngrins:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (19. Juli 2007 um 00:00)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Ob man einen Panzer, gepanzerten LKW oder gepanzerte Limousine kaufst, bleibt jedem selbst überlassen. Aber wenn das Fahrzeug von einem normalen Bürger zugelassen werden soll, müssen an, je nach Modell, definierten Stellen schußdurchlässige Schwachstellen von mindestens 1 qm² Gesamtfläche vorhandenen sein, damit die Polizei das Fahrzeug und den Fahrer mittels ihrer Handwaffen stoppen kann.

    Nur Personen oder Personengruppen mit entsprechender Gefährdung bekommen die Genehmigung, voll gepanzerte Fahrzeuge im Strassenverkehr zugelassen zu bewegen.

    Stimmt, hab das hier gefunden:

    Zitat


    §19 StVZO
    ...
    (2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.
    ...

    Eine Straßenzulassung bekommt man nicht so einfach, aber der Besitz scheint nicht verboten zu sein.

    Gruß
    basay

    Imperare sibi maximum imperium est

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Ob man einen Panzer, gepanzerten LKW oder gepanzerte Limousine kaufst, bleibt jedem selbst überlassen. Aber wenn das Fahrzeug von einem normalen Bürger zugelassen werden soll, müssen an, je nach Modell, definierten Stellen schußdurchlässige Schwachstellen von mindestens 1 qm² Gesamtfläche vorhandenen sein, damit die Polizei das Fahrzeug und den Fahrer mittels ihrer Handwaffen stoppen kann.

    Nur Personen oder Personengruppen mit entsprechender Gefährdung bekommen die Genehmigung, voll gepanzerte Fahrzeuge im Strassenverkehr zugelassen zu bewegen.

    Auf welchem Paragraphen basiert denn diese Aussage?
    Es ist nicht so das ich euch nicht glauben möchte... aber wenn ich z.B. bei Mercedes nachfrage (bereits ausprobiert) höre ich: "natürlich können sie sich einen G-Guard 500 B7 kaufen...".

    Zitat

    Original von basay
    Stimmt, hab das hier gefunden:

    §19 StVZO
    ...
    (2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind [...]

    Eine Straßenzulassung bekommt man nicht so einfach, aber der Besitz scheint nicht verboten zu sein.

    Gruß
    basay

    Eine z.B. gepanzerte G-Klasse ist aber nunmal nicht "nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke..." bestimmt. Deswegen bekommt man auch eine Zulassung. Lediglich diejenigen die erst vor nicht allzu langer Zeit ihren Führerschein gemacht haben, dürften solch ein Fahrzeug nicht fahren dürfen... da es normalerweise über 3,5t wiegt.

    Wenn es denn doch verboten sein sollte, dann muß doch irgend jemand einen Paragraphen dazu nennen können...

    Gruß,
    CP

    EDIT: Zitate gekürzt

    Tiocfaidh ár Lá

    2 Mal editiert, zuletzt von CelticPagan (19. Juli 2007 um 08:26)

  • Seien wir mal erlich vor dem Grundgestez soll jeder gleich seien, wieso sollten sich die Promis und Schönen und Reichen Schutzwesten kaufen dürfen weil ihr leben davon abhängt was ist den mit meinem Leben ist das weniger Wert als das von denen? :evil:

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Zitat

    Original von ´GEB
    Seien wir mal erlich vor dem Grundgestez soll jeder gleich seien, wieso was ist den mit meinem Leben ist das weniger Wert als das von denen? ...

    Die Frage beantwortet sich von selbst :new16:

    Gruß
    basay

    Imperare sibi maximum imperium est

  • Kennst sich jemand mit den Westen aus? Es gibt bei Ebay SK4 platten und das steht da immer bei:

    Die Schutzklasse 4 wird bei dieser Platte mit Einlagen der Schutzklasse 1 erreicht.

    Muss ich jetzt noch ne Weste mit SK1 einlagen kaufen? wo die Platten worgeschoben werden oder reicht ne Hülle wo die Platten reinkommen?

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Zitat

    Original von ´GEB
    Kennst sich jemand mit den Westen aus? Es gibt bei Ebay SK4 platten ...

    Es gibt hier in Deutschland Läden die Schutzwesten an jeden verkaufen.
    Bei denen kostet eine solche Weste in SK4 ca. 7000 Euro.

    Vergleiche diesen Preis mit dem was du bei eBay bezahlen sollst und frage dich ob das hinkommen kann.

    Irgedwie klingt dieses eBay Angebot so, als ob die da mehrere Klasse1 Platten in eine Weste gestopft haben um so auf "theoretisch" SK4 zu kommen. Aber von solchen Angeboten ist eh nix zu halten.

    Gruß,
    CP

    Tiocfaidh ár Lá

    Einmal editiert, zuletzt von CelticPagan (19. Juli 2007 um 11:24)

  • Es sind einschubplatten aus Bundeswehrbeständen

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Die Schutzklasse 4 wird in dem Fall mit diesen Einschubplatten nur erreicht, wenn du diese in eine SK1 Weste reinsteckst.
    Also die Einlagen der SK1 Weste plus diese Traumaplatten ergibt Schutzklasse 4.
    Ich muss mich zum wiederholten male fragen warum jemand sowas anziehen will. So eine SK1 Weste mit Traumaplatten vorne und hinten wiegt ja eigentlich nur so 18 Kilo...

  • Zitat

    Original von Famas
    Die Schutzklasse 4 wird in dem Fall mit diesen Einschubplatten nur erreicht, wenn du diese in eine SK1 Weste reinsteckst.
    Also die Einlagen der SK1 Weste plus diese Traumaplatten ergibt Schutzklasse 4.
    Ich muss mich zum wiederholten male fragen warum jemand sowas anziehen will. So eine SK1 Weste mit Traumaplatten vorne und hinten wiegt ja eigentlich nur so 18 Kilo...

    Ach so... alles klar...

    Aber ich stelle mir da eher die Frage warum sowas bei eBay verkauft wird. Was vom Bund ausgemustert wird ist im Normalfall als "nicht mehr verwendbar" anzusehen... kann man ja auch sehr schön an den Sachen erkennen die bei der Vebag so verkauft werden.
    Alles andere wäre illegal... und sowas würde ich mir nicht kaufen wollen.

    Aber so wie ich das verstanden habe möchte´GEB das ganze ja nicht selber tragen sondern eher an eine Art Schaufensterpuppe montieren weil er halt die GSG9 mag.
    So hat halt jeder sein Hobby und sammelt irgendwas das ihm gefällt.

    Geschmackssache halt...

    Gruß,
    CP

    Tiocfaidh ár Lá

  • Denke auch nicht, dass es vorgesehen ist, dass die ausgemusterten Platten aus alten BW-Beständen noch zum Schutz getragen werden. Denke sowas wird eher als Sammlerstück verkauft und nicht wirklich zum Schutz.

  • Kurz und knapp:

    Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die den Verkauf von ballistischer Schutzausrüstung an Zivilisten verbietet. Man kann sich mithin mit SK IV-Westen und ballistischen Schutzhelmen mit den dazugehörigen Visieren eindecken, wie auch immer man möchte.

    Alles eine Frage des Preises.

    Der Verweis auf die VEBEG im übrigen passt da genau rein. Allerdings haben die meist Mindestabnahmemengen und versteigern größere Posten.

    Dass dennoch diese Sachen nicht von den einschlägigen Ausrüstungshändlern an Zivilisten verkauft werden, beruht ausschließlich auf einer Selbstverpflichtung dieser Händler. Diese wollen solche Dinge wegen der damit eröffneten Grundlagen zur illegalen Nutzung nicht an Zivilisten verkaufen. Das hat aber was mit Wollen und nicht mit Dürfen zu tun...

    Im übrigen vergleichbar mit dem Einsatzstock kurz, ausziehbar (kurz: EKA) von Bonowi, mit dem nach und nach die Polizeien und der Zoll ausgerüstet werden... Auch der wird i. d. R. nicht an Zivilisten verkauft, es sei denn, sie können einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte vorweisen.

    Die Händler, die hierfür eine Handelslizenz von Bonowi für den EKA bekommen haben, mussten gegenüber Bonowi eine entsprechende Verpflichtung abgeben, die Verkaufspolitik von Bonowi zu beachten, damit diese von Bonowi für den Verkauf an den Endkunden überhaupt beliefert werden.

    Da die EKA eine Individualnummerierung haben und die Händler über den Verkauf Buch führen müssen, riskieren diese beim Verkauf außerhalb der Richtlinien von Bonowi den Entzug der Lizenz von Bonowi zum Verkauf des EKA.

    Auch all dies hat keine gesetzliche Grundlage und ist mit der hier geschilderten Problematik zum Verkauf von ballistischer Schutzausrüstung vergleichbar.

    Im übrigen ist der zitierte Paragraph aus der StVZO nicht auf Schutzfahrzeuge anwendbar, die für den zivilien Markt hergestellt und angeboten werden.

    Wenn also DC oder BMW entsprechende Fahrzeuge für den zivilien Markt anbieten, kann man diese auch erwerben und zulassen. Allerdings handhaben das DC und BMW genauso, wie die Händler von ballistischer Schutzausrüstung -> B7 bekommt nur, wer entsprechenden Bedarf nachweisen kann (zivile Personenschutzanbieter gehören hier, das nötige Kleingeld vorausgesetzt, bspw. dazu). Aber auch all dies außerhalb gesetzlicher Grundlage.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • So habe mal nachgeguckt habe den Hersteller gefunden:

    LINK

    Hier das Foto dazu:

    Man ich brauche umbedingt so einen man gibt es keinen der bei ihrgendeinem Film arbeitet und an sowas dran kommt?

    Mfg
    Geb

    Bilder

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

    2 Mal editiert, zuletzt von GEB (15. August 2007 um 19:59)

  • Sry bin neu! Aber ich dachte das wär hier n Forum für freie Waffen und nicht für Kriegspielen oder irgendwelche komischen Sachen! Hab nichts gegen Softairspieler, hab das früher selber mal gemacht, aber ich kanns überhaupt nicht verstehen, wie Leute perfekt Krieg spielen wollen. Und jetzt mal im ernst, einen solchen Helm kauft man bestimmt nicht nur, zum in die Ecke stellen! Solange es um den sportlichen Aspekt geht super! Aber wenn das ganze militärisch wird usw. , schadet dies Allen anderen, die zum Beispiel nur mit ihrem Luftgewehr auf Scheiben schießen woll und nicht den 2. WK so orginalgetreu wie möglich nachspielen wollen!(so sehe ich das zumindest)

  • Zitat

    Original von mactron
    Sry bin neu! Aber ich dachte das wär hier n Forum für freie Waffen und nicht für Kriegspielen oder irgendwelche komischen Sachen! Hab nichts gegen Softairspieler, hab das früher selber mal gemacht, aber ich kanns überhaupt nicht verstehen, wie Leute perfekt Krieg spielen wollen. Und jetzt mal im ernst, einen solchen Helm kauft man bestimmt nicht nur, zum in die Ecke stellen! Solange es um den sportlichen Aspekt geht super! Aber wenn das ganze militärisch wird usw. , schadet dies Allen anderen, die zum Beispiel nur mit ihrem Luftgewehr auf Scheiben schießen woll und nicht den 2. WK so orginalgetreu wie möglich nachspielen wollen!(so sehe ich das zumindest)


    Ähm ja gut aber bei GEB geht aus glaube ich eher ums Sammeln und ich glaube ganz sicher das es Leute gibt die 2. WK Material und auch Moderne Militaria kaufen um sie sich z.B. an die Wand hängen oder in die Vitrine zu stellen also sei nicht so voreingenommen mit deiner Aussage ;) Im Grunde hast du aber recht, die Leute die möglichst realistische Kriege nachspielen wollen schaden den normalen Luftgewehrschützen und erzeugen oft ein schlechtes Licht auf unser Hobby aber es gibt auch Leute die sich mit der Thematik Waffen und Militärausrüstung beschäftigen ohne mit dieser wild im Wald umherzulaufen.

    Gruß
    Markus

    CO2air.de :huldige:

  • Zitat

    Original von mactron
    Und jetzt mal im ernst, einen solchen Helm kauft man bestimmt nicht nur, zum in die Ecke stellen!

    Ich verstehs auch nicht ganz, selbst zum Softair-Spielen ist sowas völliger Overkill, weil der Helm mehr kostet als die ganze restliche Ausrüstung zusammen inklusive der Waffe.
    Naja, für Sammler, ok, aber auch dafür find ich es ein bisschen übertrieben.

    Ruf doch bei der Firma mal an und frag ob du so nen Helm kaufen kannst für Sammlerzwecke. Denk aber dran den Restwert deines Autos zu erfragen, das du dafür wahrscheinlich in Zahlung geben darfst sofern du nicht grade ein paar Tausend Euro daheim rumliegen hast.