Brauche Gesetzesauszug wegen LG ohne F BJ 72

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 2.740 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Juni 2007 um 18:19) ist von joSchuss.

  • Klar, ich finde es nur wahnsinnig schade dass ein Büchsenmacher der einen bekannten Laden führt nicht instande ist sich über die Rechte seiner Arbeit zu informieren.

    Mit dem Stempel draufklatschen ist es ja auch nicht so einfach.
    Dann könnte man immer noch behauten dass eine neue Feder drin ist, falls grüne mal vorbeischaun

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Wollte gerade mal den § rauskopieren, aber leider habe ich ihn nicht gefunden.
    Meinst du den §10 ?
    § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

    (1) 1Die Erlaubnis zum Erwerb ...???

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Nein, die Anlagen kommen nach den ganzen Paragraphen. Gehe oben auf HTML oder PDF, da kannst Du besser durchscrollen. Dann sehr weit nach unten, so ca. nach 95% des gesamten Textes findest Du die relevante Passage. Am Besten gehst Du den Text vom Ende her durch, da findest Du es am schnellsten.
    Oder nochmal anders: In der PDF-Datei auf Seite 51.

    Gruß
    Heiko

    2 Mal editiert, zuletzt von heiko.moeller (9. Juni 2007 um 20:44)

  • Also,
    wie ihr euch denken könnt warn da n paar Zahlendreher in meinen Beiträgen(natürlich unabsichtlich ;) )
    Folgendes ist mir passiert:
    Ich habe vor fast genau einem Jahr das Diana 35 gekauft vom nahen Waffenladen.
    Es hieß dass es BJ vor 70 sei,also legal.
    Als ich dann letztens genauer nachgeschaut habe, habe ich festgestellt dass es BJ 72 ist.
    Nun habe ich den Lauf abmontiert und es zurück gebracht.
    Diesem habe ich dann das Gesetz überreicht und er hat sich dann auch noch bei Diana schlau gemacht.
    Fazit: Diana macht ne Feder für ca 50€ (Porto+Bearbeitung) rein und ein :F: drauf.
    Ich sehe es allerdings überhaupt nicht ein dass ich ein extra ein LG vor 70 kauf, und dann muss ich noch 50€ zahlen dass ich es haben darf :evil:
    Ich habe mit dem Chef geredet, ich kenne ihn sehr gut. Leider hat der Gute aber mal nuullll komma nullll Ahnung vom Waffengesetz.
    Er meint nun dass ich das Gewehr einschicken muss, auseinander gebaut heim nehmen oder vllt findet er jemand der im Ausland das Gewehr haben darf.
    Weiß einer ob das Gewehr in Österreich legal ist?
    Es hat deutlich mehr als 7,5 J.
    Ich wollte ihn schon mit einer Anzeige drohen, aber es ist leider der einzigste Händler in meiner nähe, und ich kenne ihn schon lange. Wir kamen eigentlich immer gut aus, ich habe ihn zwar oft über neuigkeiten auf dem Markt und in Gesetze belehren müssen, aber ansonst war immer alles super.
    Was meint ihr was ich machen soll?
    Das Gewehr ist momentan bei ihm, also bin ich solange aus dem Schneider.

    Grüße Joachim

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Naja, letztendlich hat Dir Dein Händler eine EWB-pflichtige Waffe verkauft. Ich würde mir das Geld zurückgeben lassen. Eine Diana ohne F bekommst Du bei egun fast nachgeschmissen. Warum sollst Du jetzt den Schwarzen Peter haben?

    Gruß Matthias

    Einmal editiert, zuletzt von Drangdüwel (13. Juni 2007 um 18:26)

  • Tja, wenn der Händler nur ein bißchen nachdenken würde!
    Ihm müsste eigentlich klar sein, dass er mit dem Verkauf eines
    EWB-pflichtigen LGs an einen Unberechtigten seine WHL riskiert (hat).
    Ob er es versehentlich vor 1970 eingeordnet hat oder dies absichtlich
    geschah, ist dabei erstmal unerheblich.

    Der gesunde Menschenverstand schlägt folgendes Vorgehen seinerseits vor:
    Entweder Waffe gegen Kaufpreiserstattung zurücknehmen, oder
    auf seine Kosten legalisieren lassen.

    Das sind nämlich genau die Punkte, die für
    dich als einzige in Frage kommen sollten!


    Stefan

  • Ihr habt schon recht.
    Ich werde versuchen es mit ihn normal zu lösen.
    Leider muss er mir noch wo einen Verschluss eibauen.
    Wenn er sich quer stellt dann mache ich nach dem Einbau erst und werde ihm mal seine Sachlage sagen.
    Aber wegen dem Waffenrecht in Österreich, ist da das Gewehr nun erlaubt oder nicht?

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Ist erlaubt ab 18, die haben dort keine Joule-Grenze (die Glücklichen *seufz*) .

    "Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er."
    Tacitus

  • Ok, der Händler meinte das er einen aus dem Schluchtenland kennt der vllt Interesse hätte.
    Wenn nicht dann gibts Ärger :direx:!!!!

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Soo,
    bin heute total gereizt zu meinem ´´Freund´´.
    Er hat mich, bevor ich was sagen konnte, nach meiner Privat NR gefragt.
    Verdutzt habe ich ihm sie gegeben, und auf die Frage warum hat er nur gemeint das er mich anrufen wollte. Das Gewehr hat er morgends an einen Ösi verkauft.
    Ich habe dafür 120€ bekommen. Ursprünglich habe ich 100€ fürs Gewehr und ein paar Wochen danach 45€ fürs ZF gezahlt.
    Ich bin also vollkommen zufrieden.
    Er hat mir gleich noch ein Diana 60 BJ 67 angeboten. Das gewehr sah aus wie neu, respekt :n1:.
    Er ist vom Preis her von 250€ freiwillig auf 200€ gegangen, aber leider will ich nicht so viel Geld ausgeben.

    Vielen Dank für die Tipps
    Joachim

    Gruß JoSchuss __:winke: