Laser-Attrappen erlaubt?

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 7.256 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Mai 2007 um 16:28) ist von edbru.

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Da...


    ..kann ich dich beruhigen, den bekommst du so oder so nicht...den "Waffenschein". :new16:

    Ja, hab mich falsch ausgedrückt. Kam so über mich ;)
    Ich habe überlegt eine grüne WBK zu machen...

    Ich weis nicht, aber ich habe das Gefühl, dass ihr mir nicht glaubt, dass ich nur den Adapter haben will :( . Ich nehme es selber sehr genau mit der Legalität und kann euch versprechen, ich habe nicht vor, einen Laserpointer oder eine Lampe an meine Waffe zu montieren. Ich möchte lediglich meine P99 etwas "komplizierter" aussehen lassen...


    (Wobei ich aber nicht verstehe, wieso diese Adapter in Deutschland nicht angeboten werden. Es werde ja auch Schalter für die Glock 17 angeboten um sie auf auf Vollauto. umstellen zu können - was ich übrigenz für wesentlich bedenklicher halte :confused2: )

    jaja, so ist das...

    Einmal editiert, zuletzt von Jogi (24. April 2007 um 20:08)

  • Jede Lampenmontage ist ein normaler Montagering, wie ich ihn für andere Dinge verwenden kann. Illegal ist, was dazu gedacht ist, das Ziel zu beleuchten. Nur das beschreibt der Punkt 1.2.4. Also die Kombination aus Lampe UND Montage.

    Übrigens ist die beschriebene Glock-Halterung für nichts anderes nutzbar als eine Lampe reinzuschieben, da der Ring nicht geöffnet werden kann.

    Gruß
    Heiko

  • Wie ich es bereits erwartet hatte sind wir inzwischen an diesem Punkt:

    Vielleicht können wir uns auch darauf einigen, dass das Gesetzt hier ausnahmsweise mal nicht genau genug ist und es in manchen Fällen illegal und in manchen legal ist. Das hängt dann warscheinlich von der Laune des Begutachters ab...

    Bevor ich jetzt also etwas illegales mache, lasse ich das lieber...

    jaja, so ist das...

  • Zitat

    Original von -8-
    Es werde ja auch Schalter für die Glock 17 angeboten um sie auf auf Vollauto. umstellen zu können - was ich übrigenz für wesentlich bedenklicher halte :confused2: )

    Eher nicht. Das dürften "Schalter" für die Glock 18 sein, die von vorneherein auf Vollauto ausgelegt ist. Sprich - der Besitz der Waffe ist in Deutschland illegal. Der Schalter alleine vermutlich nicht...

    Was die Glock-Halterung angeht - paßt sie nur unter die Glock (und kann nichts sinnvolleres Aufnehmen als eine Lampe), dann ist sie illegal. Z.B. die hier ist illegal:

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

    Einmal editiert, zuletzt von Elchinator (24. April 2007 um 20:16)

  • Zitat

    Original von heiko.moeller
    Jede Lampenmontage ist ein normaler Montagering, wie ich ihn für andere Dinge verwenden kann.

    So? Tatsächlich gibts jede Menge Montagen, die zu nichts anderem bestimmt sind; hier mal auf die Schnelle:
    http://www.airsoftscotland.com/acatalog/G&GM3.jpg

    Was sich das BKA beim Feststellungsbescheid zur Magazinbodenmontage gedacht hat ist etwas - äh - inkonsistent. Denn mit Funzel ist das Set verboten (steht im gleichen Bescheid). Was ist nun wenn jemand eine passende Lampe hat und den (laut Bescheid erlaubten) Montagering kauft?

    €: Ups, Elchi war schneller.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (24. April 2007 um 20:17)

  • Noch ein Beispiel:

    http://www.waffenostheimer.de/catalog/produc…products_id=997

    "Tactical Tri-Rail Rings".

    Je eine Halterung oben, links und rechts.

    Der taktische Sinn und Zweck ist sicherlich, oben ein ZF oder Laser, links ne Lampe und rechts nen Distanzmesser dranzubauen.

    Wenn also schon die pure Halterung illegal wäre, würde W-O sie höchstwahrscheinlich nicht verkaufen.

    (Übrigens, wenn euch mal ein Ordnungshüter fragt, wozu da eine Halterung seitlich oder unter dem Lauf angebracht ist: Entfernungsmesser. ;) )

    It's down in Bellaghy that's were I long to be / Lying in the dark with the Provo company
    A comrade on me left and another on me right / And a clip of ammunition for me little Armalite!

    Einmal editiert, zuletzt von Eisenmann (24. April 2007 um 20:29)

  • Der "taktische" Sinn und Zweck der Trirail-Montange ist, ein ZF oder RD anzubauen und vielleicht drüber noch ein Docter-Sight und nebenan meinetwegen einen kleinen Batterieträger und deswegen ist die Montage auch erlaubt.

    Dass man in jeden Montagering auch eine Lampe einspannen könnte und auf jede Picatinny-Rail eine Lampenhalterung anbringen (was beides dann wieder illegal wäre - weswegen Ostheimer ja auch explizit darauf hinweist), darum geht es in dem Verbot des WaffG NICHT - wie bereits ausführlich beschrieben.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (24. April 2007 um 20:41)

  • Zitat

    Original von Elchinator

    Eher nicht. Das dürften "Schalter" für die Glock 18 sein, die von vorneherein auf Vollauto ausgelegt ist. Sprich - der Besitz der Waffe ist in Deutschland illegal. Der Schalter alleine vermutlich nicht...

    Was die Glock-Halterung angeht - paßt sie nur unter die Glock (und kann nichts sinnvolleres Aufnehmen als eine Lampe), dann ist sie illegal. Z.B. die hier ist illegal:


    Hallo,

    Das mit dem Glock-Umschalter ist nicht korrekt. Erstens wird die Glock 18 nur an Behörden verkauft, zweitens hat diese den Umschalter nicht wie die Nachrüstsätze hinten am Schlitten, sondern seitlich. Such einfach bei Egun danach.

    Da die Schlittenabdeckplatte kein waffenrelevanter Teil ist, ist sie sowohl in Deutschland als auch in Österreich frei erhältlich. Lediglich der Einbau ist verboten.

    Für Glock gibt es übrigens eigene Licht/Laser/Infrarot-Elemente die perfekt auf jede Glock passen. Werde mir demnächst die Lampe zulegen, da sie nur 70€ kostet.

    Zur Gesetzeslage verweise ich auch nochmal zum [URL=http://gunrack.de/index.php?id=product,3,5,435]Kommentar[/URL] der bei gunrack.de bei der Lampenhalterung steht.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Promo
    Für Glock gibt es übrigens eigene Licht/Laser/Infrarot-Elemente die perfekt auf jede Glock passen. Werde mir demnächst die Lampe zulegen, da sie nur 70€ kostet.

    Argh, können wir bitte alle Ösis auf "Read-Only" stellen, das würde die Anzahl an Magengeschwüren drastisch reduzieren... :))

    Was den Glock 17-Vollauto-Umschalter angeht - Ösis.: zu viel Freizeit und ein zu lasches Waffengesetz... :nuts:

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Und wer hat's erfunden...?

    Die Ösis

    Und wer genau...?

    ...*bitte selber ausfüllen*

    Das Ding braucht in DE nun wirklich niemand. Damit verbringen Ösis ihre Freizeit. Oh, wie ich sie hasse... :n17:

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • HMM;MANCHMAL MUSS ICH MICH DOCH SEHR ÜBER MANCHE WUNDERN;AUF WELCHE THEMEN MAN SICH SO EINLÄSST: :new16:

    :new2:Die letzten Worte seines Vaters waren,nicht Junge,das Ding ist geladen :n17:

    FWR.NR.26338

    Fernwettkampf...I want You :deal:Scheibenabgabe nur nach Aufforderung an gunsmoker@gmx.net

  • Zitat

    Original von gunsmoker
    HMM;MANCHMAL MUSS ICH MICH DOCH SEHR ÜBER MANCHE WUNDERN;AUF WELCHE THEMEN MAN SICH SO EINLÄSST: :new16:


    Wieso das denn? War doch eine berechtigte Frage. Es gibt ja Leute, die wollen einfach nur zu optischen Zwecken (z.B. für die Vitrine) sich so eine Montage mit ner Lampenattrappe montieren. Hatte ich auch mal vor, war mir aber auch nicht wirklich sicher, ob das nun legal ist oder nicht.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • Elchinator: Da hab ich gleich die Ehre dich nochmal am selben Abend zu korregieren .. :)) . Erfunden haben's die Ami's, die Voll-Auto Glock's zwar besitzen dürften, aber keine Glock 18 bekommen haben.
    Hinzu kommt dass der Einbau in Österreich genauso wie in Deutschland illegal ist. Aber der Besitz ist frei.

    gunsmoker: ist bei dir die Feststelltaste eingeklemmt? Es ging hier immerhin nicht darum das WaffG zu umgehen, sondern eine legale Möglichkeit zu finden. Und dein Beitrag drückt zwar deine Meinung aus, trägt aber inhaltlich nichts bei.

    Ich kann euch übrigens beruhigen - mit dem roten Punkt zielen hat keinerlei Vorteile und wird sehr schnell langweilig. Klar, Spielereien wie "aus der Hüfte" sind möglich, aber das wird auch schnell langweilig. Außerdem muss man den Punkt erst einmal finden.
    Lampen hingegen sind durchaus sinnvoll, da der Leuchtkegel (zumindest der der Glock Lampen) relativ schön fokussiert und extrem hell ist - und auch ziemlich genau dorthin zeigt wo man hinschiesst. Macht in verdunkelten Hallen Spaß.

    So, und jetzt halte ich mich wieder zurück ..

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • naja,wer atrappen mag,ich kanns nich ganz nachvollziehn.und ja,die taste wahr eingeklemmt.aber ein laser der keiner is,naja,entweder isses einer,was auch gut aussieht,aber nur um sich drann hochzuziehn das es einer sein könnte und inner vitrine gut aussieht??ich dacht immer ich wär etwas :n17:nich bös gemeint,aber so ein pipifax....nö.is halt meine meinung.jedem das seine.allen unkenrufen zum trotz. :crazy2:

    :new2:Die letzten Worte seines Vaters waren,nicht Junge,das Ding ist geladen :n17:

    FWR.NR.26338

    Fernwettkampf...I want You :deal:Scheibenabgabe nur nach Aufforderung an gunsmoker@gmx.net

  • @ gunsmoker:

    Es gibt hier auch einige, die Waffen sammeln und nicht umbedingt schießen. Oft werden diese dann in einer Vitrine oder ähnlichen ausgestellt. Ich beziehe mich jetzt mal auf SSW's, da werden z.B. Kompensatoren angebaut, neue Griffschalen oder Bedienelemente montiert oder Patronenlager und ähnliches poliert um die Waffen optisch aufzuwerten.
    Also kann die Montage eines (natürlich nicht echten) Lasers, bzw. Lampe auch eine Aufwertung sein. Für User die sich z.B. für Waffen von Polizei, Militär und Spezialeinheiten interessieren (so wie meine Wenigkeit z.B.) ist sowas vielleicht recht interessant und kein Pipifax, wie du das so schön bezeichnest.
    Und daher ist, wie gesagt, diese Frage danach auch berechtigt, da man ja vermeiden will, wenn auch unwissentlich, etwas illegales zu machen.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • na ja, und wie hier schon mehrfach bestätigt wurde: Du darfst eine Atrappe sehr wohl an Deiner Waffe anbringen.

    Lass Dich nicht von Sinn und Unsinn dessen beeinflussen.
    Wichtig ist da nur, wass Du selber wilst.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Es gibt auch Montagen mit ein ca.22mm Ring ich glaub kaum das die Verboten sind ,ich kann doch ein Edding Montieren wenn ich will.
    ZB um ein Bajonett stich zu Simulieren.
    Es gibt ja auch Leute die kein klebeband an ihre waffe lassen

    KWS Nr.53/07 ! Raus aus dem Lauf und rein in die Front !

  • Also werde ich mir jetzt einen Edding mit Hilfe einer ZF-Montage unter meine Waffe montieren. Da kann dann keiner was sagen, oder?

    (An alle, die meinen, dass es aufgrund der Sinnlosigkeit auch nicht gemacht werden brauch: DOCH! :)) )


    EDIT: Mit einem Edding, kann ich mein Ziel ja auch markieren :laugh: :laugh: :laugh:

    jaja, so ist das...

    Einmal editiert, zuletzt von Jogi (25. April 2007 um 09:40)

  • Zitat

    Original von Fasanenjagd
    Es gibt auch Montagen mit ein ca.22mm Ring ich glaub kaum das die Verboten sind...


    Die sind erlaubt, genauso wie Klebeband (kann beides nämlich auch für Erlaubtes Verwendung finden). :D