Hallo,
es mag vielleicht nur Korinthenkackerei sein, aber in der SilvesterFAQ steht
ZitatAchtung! Aber auch mit KWS ist es nicht erlaubt, auf öffentlichen Plätzen zu schießen - ausgenommen im Falle der Selbstverteidigung.
Ich verstehe die Gesetzeslage anders: Es ist trotz Notsituation verboten zu schiessen, jedoch wird von einer Ahndung abgesehen.
Auszug aus dem StGB
Zitat
§35 StGB
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr[...] abzuwenden, handelt ohne Schuld.
Das ist doch der Paragraph, auf den man sich in Notwehr beruft, oder?
Gruß
B
Edit: Ich habe dem Thread mal eine passendere Bezeichnung verpasst