Bild vom Revolver HS21

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 10.995 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. März 2007 um 19:17) ist von Ritztec.

  • @ all :F: + PTB 22 heisst es auf der Waffe, sind vorhanden. Ich mache "Schädlingsbekämppfung" im Rahmen des Jagdschutzes aber dann mit erlaubten Waffen und nicht mit einer Kurzwaffe bzw. durch eine KW!!

    Die Trommel ist innen "ausgehöhlt" so heissen, der überschüssige Druck baut sich in der Trommel ab. 4mm lang bekomme auf meinen JJ. Von daher brauchte ich keine Mun.Berechtigung.

    Gruss

    Thomas

  • @alle: Auch wenn nicht der Passus in der WBK steht: "...nur Waffen mit "F"-Stempel, deren Energie unter 7,5 Joule liegt...", heißt das noch lange nicht, das man Waffen ohne "F" erwerben darf. :direx:

    Kenne einen Fall, da wurde jemandem unterstellt, er hätte Waffen ohne "F" im Besitz, wenn auch in der WBK eingetragen, dennoch kein Bedürfnis vorhanden. Und schon war die ADD im Spiel und am "Forschen"... Nur war der besagte Revolver mit "F"; sein Glück ! :ngrins:

    Also Vorsicht :evil:...

    Denn Unwissenheit schütz vor Strafe nicht; und die jeweilige ermittelnde Behörde war der Meinung, wenn man im Besitz von Waffen ist, hat man auch zu Wissen, das man ohne Bedürfnis, nur "F"-Waffen besitzen darf. Auch wenn die Behörde das nicht mit einem Eintrag in der WBK vermerkt hat !!!

    Also mein Tipp: VORSICHT !!! ...kann hier leider näher nicht drauf eingehen ... Manche wissen warum :(

    Gruß, Patrick.