MP 40 von 0,08 auf 0,5 Jule ??

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 4.068 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Juli 2008 um 19:58) ist von Sanitäter.

  • Hallo @ ALL

    In einer Anzeige habe ich gelesen, dass der Verkäufer einer MP 40 die Jule von 0,08 auf 0,5 erhöht hat und trotzdem noch frei verkäuflich sein soll.

    Geht dies überhaubt und wenn ja wie ? Und ist dies erlaubt ?

    Ich habe zwar hier die Suchmaschine benutzt aber nichts gefunden, was zur MP 40 gehört. Kennt die einer und kann mir etwas dazu sagen ? Denn ich habe keine Ahnung von Softair, könnte Sie nur für ca. 5 € kriegen. In echt/Original habe ich sie schon gesehen.

    Danke im Vorraus

    Ciao Chris

    Einmal editiert, zuletzt von Crash8000 (23. Januar 2007 um 13:32)

  • es gibt MP40 versionen, die ab werk 0,5 J haben. das wurde absichtlich so gemacht, um den full auto modus behalten zu können.

    häte diese waffe mehr energie, müsste sie auf einzelschuß umgebaut werden, was der deteilliebe einen abbruch getan hätte.

    es gibt auf der homepage von Kotte & Zeller ein angebot..

    http://www.kotte-zeller.de/$WS/kotte-zeller-shop/websale6_shop-kotte-zeller-shop/produkte/medien/bilder/normal/5270.JPG

    siehe bild....


    http://www.kotte-zeller.de

    im softairbereich.

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

    2 Mal editiert, zuletzt von OG Blattschuß (23. Januar 2007 um 14:07)

  • Das ist bestimmt eine Billige Spring.
    Für 5€ würd ich sie auch nehmen. Naja eigentlich ist es illegal die Leistung zu steigern, aber es wird dir keiner irgendwas machen können solange das Teil unter 0,5 Joule ist.
    Erlich gesagt glaube ich nichtmal das das Teil 0,4 hat, weil sonst die Teile auseinander fliegen würden. :new16:

  • Ich bin allerdings auch der Meinung dass man basteln darf, solange alles unter 0,5 J bleibt. Ist schließlich nicht als Waffe sondern als Spielzeug eingestuft. Ob sich das jedoch lohnt, und dann auch noch bei dieser extrem billigen Spring, ist fraglich.

    mfg. Christian

  • Zitat

    Original von softairchris
    Ich bin allerdings auch der Meinung dass man basteln darf, solange alles unter 0,5 J bleibt. Ist schließlich nicht als Waffe sondern als Spielzeug eingestuft.


    Das ist, mit Verlaub gesagt, Quatsch mit Soße. Auch wenn die AS unter 0,08J oder 0,5J bleibt, dann handelt es sich immer noch um eine Schusswaffe im Sinne des WaffG – auch wenn sie von bestimmten Vorschriften ausgenommen wäre.

    „Basteleien“ an wesentlichen Teilen darf nur ein Berechtigter (im Normalfall immer der BüMa) durchführen. Zusätzlich spielt bei den :F:-Waffen (oder den Spielzeugwaffen unterhalb der :F:-Grenze) auch noch der Aspekt der entsprechenden Leistungsgrenzen mit hinein. Denn wie soll bei einer Bastelei in Heimarbeit schon sichergestellt sein, dass man innerhalb der jeweiligen Grenzen bleibt?

    Im Übrigen ist das mit der 0,5J-Grenze auch so eine Sache: Der Feststellungsbescheid des BKA bezieht sich nur auf Springs und AEGs (also Federdruckwaffen im eigentlichen Sinne). GBBs/NBBs gäbe es auch unterhalb von 0,5J nur mit :F:.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (23. Januar 2007 um 14:39)

  • Fünf Euro sind - selbst wenn Du Dir das Ding nur an die Wand nagelst - bestimmt ein guter Preis.

    Was mir allerdings ein wenig Kopfzerbrechen bereitet ist die Frage: woher will der Bastler/ Verkäufer wissen, dass es tatsächlich nur 0,5 Joule sind?
    Eine stärkere Feder (oder was auch immer eine Softair stärker macht) ist ja leicht zur Hand - aber ein Chrony?

    Außerdem - wie schon von SUNIX gepostet - ist die 0,5J-Grenze ja "nur" eine Entscheidung des BKAs, also keine rechtsverbindliche Aussage, da dafür die gesetzliche Grundlage fehlt. Laut Gesetz sind Softair (und andere Schussapparate) mit mehr als 0,08 J bereits "Waffen".

  • Na ich habe vorhin nachgefragt - E-Mail - ob es mit Federdruck oder CO2Kartusche, der Druck aufgebaut wird, habe aber leider noch keine Antwort bekommen, ebenso wie er dies denn gemacht hat.
    Aber ich denke das ich sie mir holen werde und wenn sie nur so zum Schießen im Wohnzimmer zum Flur hin auf eine Zielscheibe ist.
    Macht bestimmt trotzdem spaß und so laut sind die Dinger ja auch nicht das man mit den Nachbarn ärger bekommen sollte.

  • Zitat

    Original von schützebauer
    Klar ist es illegal. Aber meint ihr die Polente peilt es das das teil anstatt 0,1 jetzt 0,2 hat?? *lol*

    Das kann durchaus sein. Weil die Waffen halt getestet werden und , getreu der deutschen Gründlichkeit , auch Prüfprotokolle hinterlegt werden. Ebenso Referenzmodelle. Das wird durchaus bemerkt.

    Ausserdem, was versuchst du hier ständig?
    Du kannst hier keine Verstösse gegen das WaffG zu Kavaliersdelikten degradieren. Das sind sie nämlich nicht.
    Davon abgesehen, die "Polente" liest hier mit. Ich an deiner Stelle würde schleunigst kleinere Brötchen backen.

  • Ok ich habs gerafft.

    Aber ich hätte dann noch eine Off Topic Frage.
    Besitzt die Polizei ein "Lagerhaus" wo wirklich alle Softairs die es in Deutschland gibt jeweils ein Referenzmodell lagert?

  • Zitat

    Original von schützebauer
    Ok ich habs gerafft.

    Aber ich hätte dann noch eine Off Topic Frage.
    Besitzt die Polizei ein "Lagerhaus" wo wirklich alle Softairs die es in Deutschland gibt jeweils ein Referenzmodell lagert?

    Nicht die Polizei , sondern die jeweiligen Beschussämter . Aber ganz sicher weiss ich das auch nicht. Sunix, Jürgen usw. werden da sicherlich mehr wissen.

  • Auch nicht die Beschußämter, sondern die PTB in Braunschweig. Von jedem dort geprüften Modell muß ein Referenzmodell dort abgegeben werden und verbleibt dort, ab und zu noch ein weiteres für das Bundeskriminalamt. Das betrifft aber nur die Modelle über 0,5 Joule

    Siehe Erklärungstext
    http://www.ptb.de/de/org/1/13/133/_zulassungsliste.htm
    (wo übrigens bei den Anforderungen auch wieder erwähnt wird:

    Zitat

    - bei Schusswaffen mit F-Zeichen eine Importeur- oder Herstellererklärung darüber, dass der Anwender die Leistung nicht erhöhen und die Funktion der Waffe nicht verändern kann (Vollautomaten sind verboten!),

    Da ist keine Rede davon, daß es bei Modellen unter 7,5 Joule egal wäre, solange es weiterhin unter dieser Marke bliebe - ein hier weitverbreiteter Irrtum, auch wenn es schon zigfach erläutert wurde.

    Die Spielzeug-Sachen unter 0,5 Joule werden nach den CE-Richtlinien zugelassen, das ist eine andere Baustelle, aber typisch deutsch nicht einfacher zu verstehen...

    Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • €: Zu spät, siehe Antwort von Uli. Das mit der Verwahrung durch die PTB war mir so auch (noch) nicht bewusst; ich wusste nur dass beim BKA Muster hinterlegt sind bzw. dachte immer, dass das BKA die Referenzmuster (letztendlich) verwahrt.

    @ Uli: Verwahrt dann letztendlich die PTB oder das BKA? Und wie sieht es mit den Aufbewahrungsfristen auf? Die Waffen können ja nicht unendlich lange (schon aus Platzgründen) gelagert werden.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (25. Januar 2007 um 13:41)

  • Soweit ich weiß das BKA und Fristen gibts da keine. Die haben ein Arsenal bei dem jeder Sammler erbleicht, da wird alles an Referenzmaterial aufgehoben von frei bis scharf und das seit Jahrzehnten.