ZitatOriginal von funshooter
Was ist eigentlich dann der Unterschied zwischen 0 und B?
Ist ein längeres Thema, aber mit der Suche ist da einiges zu zu funden.
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Bräuchte ich in einem 205 KG B Schrank dann keine Trennung mehr vorzunehmen?
Doch, denn auf die Trennung von der Munition hat das Gewicht keinen Einfluss. Nur auf die Anzahl der zulässigen Waffen darin.
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Wo ist die gesetzl. Verankerung (WaffV)?
Nein, direkt im Gesetz:
Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat) entspricht.
Die Verordnung schreibt aber vor das in diesem Fall Sicherheitsstufe B eben nicht Vergleichbar ist, im Gegensatz zur Anwendung im Absatz 2 für den B als gleichwertig anerkannt wird. Genaueres kann man aber in jedem Tresorkatalog oder z.B. auch bei Frankonia nachlesen.