Jörg, das ergibt sich doch aus den AGB selbst:
"Kommt es durch die Nutzung des eGun-Marktplatzes zum Vertragsabschluss mit einem anderen Nutzer, so ist eine Provision fällig, die vom Anbieter zu begleichen ist."
Konditionalsatz, bedeutet meiner bescheidenen Meinung nach im Umkehrschluß:
Kommt es NICHT zum Vertragsabschluß, so ist KEINE Provision fällig.
Obwohl, schlaue Anwälte sehen das bestimmt anders. Aber, wie dem auch sei, ich denke mal die Spaßbieterei hat derart für Unruhe gesorgt daß sie einfach was tun mussten. Wenn man sich viele Angebote ansieht steht da mittlerweile ja schon: "Gebote von unbewerteten oder Nicht-ID-Mitgliedern" werden nicht anerkannt.