Die Auflagen zum Erwerb des neu eingeführten "Kleinen Waffenscheins" für Gas- und Schreckschusswaffen sollen verschärft werden. So muss jeder Käufer dieser Waffen bereits im Geschäft die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Ein bundesweites Waffenregister, wie dies die Gewerkschaft der Polizei fordert, sei nicht geplant. Dies scheitere am Widerstand der Länder, erklärte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Özdemir.
(Quelle: "mdr online")
Das heisst also wohl, nicht nur wer die Waffe führen will muss sich die Unbedenklichkeit behördlich bestätigen lassen, sondern offenbar schon derjenige, der sie auch nur als Sammelobjekt im Handel kauft...??!
gunimo