Taser ?

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 3.907 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Februar 2007 um 03:14) ist von NickK.

  • weil es mit der abschussvorrichtung zusammen eben doch eine waffe ist, aber ohne diese eben nicht.


    ich sehe da aber dann ne lücke im neuem waffengesetz für diese neuen superwaffen, die in einem lauf gleich mehrere projektiele haben und der lauf praktisch auch das maganzin ist. (kein mag wechsel mehr, sondern von nun an laufwechsel^^)

    Einmal editiert, zuletzt von JamesBond (16. Januar 2007 um 11:25)

  • Zitat

    Aber wie willst du nachweisen das du ihn nicht die ganze Zeit fertig geladen geführt hast?

    Ach komm, wenn mir einer an den hals/leben will interessiert mich das ehrlich gesagt einen feuchten dreck, ob hinterher einer sagen könnte nene das war aber immer geladen die ganze zeit. kann der ja auch wiederrum nicht beweisen!! aber wenn du es einsetzt lebst du noch! wenn nicht, biste tot und hättest das geld für den unbenutzten teaser lieber auf dein erbe draufgeschlagen.

  • Naja, sicherlich kann man das auch so sehen. Lieber von 12 Geschworenen verurteilt, als von 6 Freunden zu Grabe getragen. Aber es geht ja nicht bei jeder Auseinandersetzung ums Überleben. Und wenn du in einer Auseinandersetzung eine (in dem Fall) illegale Waffe einsetzt, ist zwar dein Recht auf Notwehr immer noch da, aber danach sitzt du auf der Anklagebank. Wegen illegalem führen einer Schusswaffe.

    Und im schlimmsten Fall bist du ganz schnell Täter und der eigentliche Täter das Opfer.

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • nnaja wer sicher sein will, bestellt die kartuschen halt per nachname auf ne falsche adresse und fertig ist die sache mit den SNplätchen. solange es nicht per post id geprüft wird kein problem.

  • Hmmm, ich find solche Illegalen Ideen nicht gut. Ich bleib beim Pfefferspray bzw. dem JXP wenn er kommt...

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    Original von JamesBond
    nnaja wer sicher sein will, bestellt die kartuschen halt per nachname auf ne falsche adresse und fertig ist die sache mit den SNplätchen. solange es nicht per post id geprüft wird kein problem.


    Das wäre auch nicht wirklich ideal ;D
    Warten bis die chinesen die Kartuschen faken ist sicher einfacher :laugh:
    Ich gehe richtig in der annahme das die Plätchen nur wegen der behördlichen nutzung des Tasers drin sind?
    Oder welchen sinn sollten die für Privat haben ?

    wenn also ne paintballwaffe nicht tödlich ist und "marker" genannt wird
    ....... ist dann eine normale Pistole ein "permanent marker"? :nuts:

    Einmal editiert, zuletzt von hollowman4 (16. Januar 2007 um 13:06)

  • Zitat

    Original von hollowman4
    Ich gehe richtig in der annahme das die Plätchen nur wegen der behördlichen nutzung des Tasers drin sind?
    Oder welchen sinn sollten die für Privat haben ?

    Nein, IHMO sind die grade wegen Privat drin. Um Raubüberfälle und ähnliches verfolgen zu können. Weil der Taser dazu gradezu ideal wäre, heimlich aus dem Gebüsch herraus. Und um einen solchen Mißbrauch sofort zurück vervolgen zu können sind die Plättchen drin.

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    Original von JamesBond
    nnaja wer sicher sein will, bestellt die kartuschen halt per nachname auf ne falsche adresse und fertig ist die sache mit den SNplätchen. solange es nicht per post id geprüft wird kein problem.

    Eben das soll doch mit der Aktivierung per Internet ausgeschlossen werden, oder?

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • du aktivierst ja nicht die kartuschen übers internet sondern den teaser selber. somit kann der ruhig auf deinen namen laufen.
    die plättchen sind ja nur in der kartusche und haben nichts mit der seriennummer des teasers geimansam

  • Zitat

    Original von Thommy82
    Hmmm, ich find solche Illegalen Ideen nicht gut. Ich bleib beim Pfefferspray bzw. dem JXP wenn er kommt...

    Ich ja auch, aber das mit dem JPX dauert angeblich noch was und der Preis ist nicht von schlechten Eltern. Hab bei Lars Lipke angefragt und der soll ohne Laser 300€ und mit Laser (ist legal!) 380€ kosten. Keine Ahnung ob da die Kartuschen schon mitgerechnet sind - aber der Preis ist heftig für das Stück Plastik, wenn man mal überlegt dass der viel führigere Jet Protector gerade mal 20€ kostet. Allerdings ist der JPX ein wenig stärker.
    Was mich daran aufregt ist auch, dass sogar die Amis den JPX billiger bekommen. Der normale Jet Protector kostet dort zwar happige 40$, aber der JPX wird dort schon für nur 275$ (ohne Laser) angeboten.
    Naja, der Preis für einen Taser ist von den Produktionskosten her auch nicht wirklich angemessen. Ein Taser ist ein normaler E-Schocker. Der Abzug hat mit der Kartusche nichts zutun. Sobald Strom fließt geht die Kartusche los - wird also nicht mechanisch durch den Taser aktiviert. Theoretisch kann man sich nen E-Schocker so umbasteln dass eine Taser-Kartusche draufpasst, das würde auch funktionieren.


    Aber der JPX hat dem Taser gegenüber einige Vorteile: Höhere Reichweite, das Treffen ist einfacher (man muss keine zweite Elektrode mit einberechnen, die im anderen Winkel fliegt) , das Gerät gilt nicht als Waffe, der Laser kann auch hiflreich sein und theoretisch wäre eine Lampe legal zu montieren - wenn eine Lampe mit Picatinny-Anschluss nicht generell illegal wäre (danke liebes Wffg!!! :n17:).
    Der Nachteil ist die breite des Gerätes, weil beide "Läufe" nebeneinander und nicht untereinander liegen. Hier haben Taser C2 und Jet Protector (Dog Shock) Vorteile.
    IMO wird sich der JPX eher als Waffe für Zuhause, die Tasche oder den Rucksack durchsetzen - zum Führen vielleicht noch für ländliche Gegenden, aber für den Alltag ist das nichts.

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Zitat

    Original von JamesBond
    du aktivierst ja nicht die kartuschen übers internet sondern den teaser selber. somit kann der ruhig auf deinen namen laufen.
    die plättchen sind ja nur in der kartusche und haben nichts mit der seriennummer des teasers geimansam

    Das hatte ich genau andersrum verstanden - man will ja gerade erreichen das die Seriennummer der Kartusche (die auf den kleinen Konfetti-Teilchen aufgedruckt ist und am "Tatort" hinterlassen wird) eindeutig dem Besitzer zugeordnet wird.

    Das Griffstück selbst ist hingegen vollkommen egal, das ist ja nur ein Stück Plastik.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • :direx: TASER!!!!!! :direx:

    Sprich: Täiser, nicht Tiiiiiser!


    Beim C2 wird der Taser über den Aktivierungscode aktiviert. Wenn der nicht funktioniert, funktionieren auch die Kartuschen nicht. Ausserdem haben Taser einen Computeranschluß. Es wäre viel zu aufwendig und teuer eine Kartusche mit der notwendigen Elektronik auszustatten. Die Kartuschen haben einfach nur eine Seriennummer, die aussen drauf und auf dem Konfetti steht - welche beim Händler registriert wird.

    FWR 27745

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  • Der neue Taser kostet auch fast 1000 Euro. Und es ist nicht nur ein Stück Plaste, sondern der Taser kann schon ein bisschen mehr. Z.b. hat er einen Datenspeicher, wo man auslesen kann ob und wann er abgefeuert wurde. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit den Stromfluss zu stoppen, oder aber ihn eine bestimmte Zeitlaufen zu lassen, ohne den Abzug zu betätigen. Ideal also um Handfesseln anzulegen.
    Das Problem beim Taser ist nämlich das man sofort nachdem der Stom nicht mehr läuft wieder aufstehen kann und so gut wie alles erledigt ist.

    @ DocArnie

    Sicher ist der JPX etwas teurer als der Dog Shock, aber es ist vom Aufbau her nicht anders als ne Schusswaffe. Also Mechanik, Schlagbolzen usw. Und ne Glock ist auch nur ein bissl Plaste und Metall im Griff.

    Also sobald er auf dem Markt ist, hohl ich mir einen. Das mit dem Laser wusste ich nicht, klingt aber sehr interessant. Also doch nicht 300 sondern 400 Euro einplanen :(

    Wenn man ihn nun nur endlich bestellen könnte...

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

    Einmal editiert, zuletzt von Thommy82 (16. Januar 2007 um 19:26)

  • Zitat

    Original von Thommy82
    Außerdem gibt es noch die Möglichkeit den Stromfluss zu stoppen, oder aber ihn eine bestimmte Zeitlaufen zu lassen, ohne den Abzug zu betätigen.

    Ernsthaft, die Waffe läßt weiter Strom ins Opfer fließen obwohl man den Abzug losläßt?

    Spätestens da reibt sich der Anwalt des Opfers die Hände, das grenzt schon an vorsätzliche Körperverletzung.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Ja, der erste Stromstoß dauert einige Sekunden (ich glaub es waren 5). Dann kann man den Abzug noch mehrmals betätigen, und das Gerät verlängert diesen Stromstoß bis auf 30 Sekunden. Man kann ihn aber jederzeit unterbrechen indem man die Sicherung aktiviert.

    Ich hab mir den X26 auf der IWA zeigen und vorführen lassen. Durchdacht ist das schon, zumindest für die Polizei. Man kann weiter Strom fließen lassen, um sich dem Täter zu nähern und ihn zu sichern.

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Thommy:

    Nicht du musst beweisen dass du unschuldig bist, der Staatsanwalt muss dir beweisen dass du schuldig bist. Und hier in der BRD gilt immer noch in dubio pro reo. Im Zweifel für den Angeklagten. Ist immer noch ein Rechtsstaat hier.

    Und das ist auch nicht der nationalsozialistische Volksgerichtshof wo das Urteil von vornherein schon feststeht.

    Die Kartusche und das Gerät sind getrennt nicht als Waffe anzusehen, für das Führen wenn sie zusammen sind, sieht das wieder anders aus.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Thommy82
    Ich hab mir den X26 auf der IWA zeigen und vorführen lassen. Durchdacht ist das schon, zumindest für die Polizei. Man kann weiter Strom fließen lassen, um sich dem Täter zu nähern und ihn zu sichern.

    Das würde bedeuten man legt den Taser aus der Hand und es fließt weiter Strom. Wenn das Opfer jetzt Herzkammerflimmern oder ähnliches bekommt kann der Täter/Schütze nicht schnell genug reagieren und den Strom abstellen -> Lebensgefahr!

    In den USA hat es schon einige Todesfälle durch Taser gegeben, Menschenrechtsgruppen fordern immer mal wieder ein Verbot... ich denke mal die Chancen das das Teil in Deutschland längere Zeit legal bleibt sind recht gering, und wer mit dem Gedanken spielt so ein Teil verbotenerweise zu führen wird sich wohl auf einigen Ärger gefasst machen müssen.

    Da die Taser :F: sind bedeutet das: Transport(!) nur in verschließbarem Behälter, nicht mit wenigen Handgriffen fertigzuladen - alles andere würde bedeuten das ich eine CP88 im Schulterholster tragen darf, solange ich nur die Trommel erst im letzten Moment einlege.

    Rheinländischer Europäer.

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  • Zitat

    Original von jnievele

    Ernsthaft, die Waffe läßt weiter Strom ins Opfer fließen obwohl man den Abzug losläßt?

    Spätestens da reibt sich der Anwalt des Opfers die Hände, das grenzt schon an vorsätzliche Körperverletzung.

    Das ist aber das Prinzip des X26-Tasers (M18 macht nur 5sek). Schießen, treffen, ein paarmal drücken (für bis zu 90sek), Taser fallen lassen, wegrennen, Anzeige erstatten, an Taser Int. mailen und einen nagelneuen Taser bekommen. "Because you life is worth more than a Taser"
    Das macht auch deshalb Sinn, weil der Taser 1. keine bleibenden Schäden hinterlässt (US-Polizisten müssen sich regelmäßig tasern lassen um zu wissen was sie da tun!) und 2. nach Unterbrechung des Stromkreises keine Wirkung mehr hat - der getaserte kann sofort aufstehen und wieder auf den Schützen losgehen. Wenn man keine Handschellen und keinen Partner dabei hat und auch keine Festnahmetechniken beherrscht - bleibt einem nicht viel anderes übrig, ausser tasern und KO-Schlagen oder wegrennen.

    Der X26c kostet 1000$, der C2 nur 300$ (mit Kartusche, ohne Laser, aber mit LED) und 350$ (mit Kartusche, Laser und LED).


    PS: Die allerwenigsten Räuber erstatten Anzeige. Hier wird so getan als wäre das deren Tagesablauf. Überfall -> Scheitern -> Zur Polizei und Anzeige erstatten. :laugh:

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Zitat

    Original von germi
    Die Kartusche und das Gerät sind getrennt nicht als Waffe anzusehen, für das Führen wenn sie zusammen sind, sieht das wieder anders aus.

    Gibt es da rechtskräftige Urteile zu, oder wenigstens einen Feststellungsbescheid?

    Wenn man mit 1-2 Handgriffen das Gerät zur feuerbereiten Waffe machen kann könnte es durchaus sein, das ein Gericht den Taser einer :F:-Waffe gleichstellt - aber das weiß man logischerweise erst wenn der erste Richter darüber urteilt.

    Staatsanwalt und Polizei werden wohl im Zweifel in jedem Fall einen Taser als Waffe behandeln - wer auf offener Straße damit angetroffen wird hat also auf jeden Fall Ärger am Hals :crazy3:

    Rheinländischer Europäer.

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